Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die aus dem alten Ü3-Investitionsprogramm des Landes noch vorhandenen Fördermittel folgende Anträge zu stellen:
- Gemeinde Ascheberg, Kita Grashüpfer 40 Ü3 Plätze
- Stadt Billerbeck, Kita Kunterbunt 25 Ü3 Plätze
- Gemeinde Rosendahl, neue DRK Kita in Holtwick 20 Ü3 Plätze
Die weiteren Anträge auf Ausstattungsförderung für die aus dem neuen Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen entsprechend der in der Anlage 1 festgelegten Priorisierung an das Landesjugendamt gemeldet werden.
Das verbleibende Budget wird für Anträge aus dem Bereich der Kindertagespflege vorgehalten.
Eine Förderung von Bau- sowie von Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen entfällt aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets.
Sofern die Anträge für die
Ausstattungsförderung Kindertageseinrichtungen (Anlage 1) und Kindertagespflege
(Anlage 2, Seite 2 oben) nicht in voller Höhe realisiert werden oder weitere
Fördermittel durch das Land bereitgestellt werden können, wird für die Meldung
zum 10.01.2018 an das Landesjugendamt eine Priorisierung entsprechend Anlage 3
vorgeschlagen. Grundsätzlich sollten jedoch weitere Ausbauplanungen als
vorrangig gesehen werden, so dass, sofern zu späteren Terminen noch Nachmeldungen
möglich sind und weitere Ausbauanträge vorliegen, eine erneute Entscheidung
durch den Jugendhilfeausschuss über die Nachrückliste einzuholen ist.
I. Problem
Durch das Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ werden für den investiven Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt weitere Bundesmittel in Höhe von rd. 240 Mio. EUR für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden im Rahmen von Budgets auf die einzelnen Jugendämter verteilt. Maßgeblich für die Berechnung der Budgets ist die Bevölkerungszahl der Kinder U6 im jeweiligen Jugendamtsbezirk zum Stichtag 31.12.2015. Das Budget für das Kreisjugendamt Coesfeld beträgt 1.812.610 EUR.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
können folgende Maßnahmen gefördert werden:
a)
Investitionsmaßnahmen
in Kitas zur Schaffung und Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze für Kinder bis
zum Schuleintritt.
b)
Investitionsmaßnahmen
in Kitas (Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahme) für bestehende Betreuungsplätze
für Kinder bis zum Schuleintritt, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen
würden. Hierfür sind max. 25 % des Budgets vorgesehen (453.153 EUR).
Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen ab dem
01.07.2016 begonnen wurde. Es ist zunächst von einem Durchführungs- und
Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.2021 auszugehen.
Das Förderprogramm sieht folgende Förderungen vor:
- Schaffung neuer Plätze in Kita und Kindertagespflege (max. Fördersatz: 90 %)
Maßnahme |
Förderhöchstbetrag pro
Platz |
Bisheriger Fördersatz |
Dauer Zweckbindung |
Neubau/Anbau incl. Erstausstattung |
30.000 EUR |
20.000 EUR |
20 Jahre |
Aus- und Umbau |
13.000 EUR |
8.500 EUR |
5 Jahre |
Ausstattung |
3.500 EUR |
3.500 EUR |
5 Jahre |
Pauschale KTP |
500 EUR |
500 EUR |
keine |
- Maßnahmen für Plätze, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden (max. Fördersatz: 90 %)
Maßnahme |
Förderhöchstbetrag pro
Platz |
Dauer Zweckbindung |
Neubau/Anbau incl. Ersatz- und Ergänzungsausstattung |
8.500 EUR |
20 Jahre |
Aus- und Umbau incl. Ersatz- und Ergänzungsausstattung |
4.500 EUR |
5 Jahre |
- Sanierungsmaßnahmen (max. Fördersatz: 70 %)
Maßnahme |
Förderhöchstbetrag pro
Platz |
Dauer Zweckbindung |
Sanierung |
8.500 EUR |
10 Jahre, mit dinglicher Sicherung 20 Jahre |
Die Jugendämter sind nun aufgefordert, bis zum 10.01.2018 entscheidungsreife Förderanträge beim zuständigen Landesjugendamt vorzulegen. Anträge, die später gestellt werden, werden nur nachrangig berücksichtigt.
Mit Rundschreiben vom 11.09.2017 wurden alle Träger im Kreisjugendamtsbezirk über das Förderprogramm informiert und aufgefordert bis zum 03.11.2017 Förderanträge beim Kreisjugendamt einzureichen.
Insgesamt wurden folgende Förderungen beantragt (Übersicht s. Anlage 2):
- Ausstattungsmaßnahmen Kindertageseinrichtungen......................................... 2.063.250 €
- Ausstattungsmaßnahmen Kindertagespflegepersonen............................................. 9.500 €
- Baumaßnahmen:..................................................................................................... 58.500 €
- Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen: ............................................................ 444.027 €
- Gesamt:.............................................................................................................. 2.575.277
€
Damit überschreitet das Antragsvolumen das zur Verfügung gestellte Budget. Allerdings stehen im alten Ü3-Landesinvestitionsprogramm noch 268.964 € zur Verfügung. Aus diesem Förderprogramm waren bereits Platzhalter für die neue Kita in Ascheberg (Jugendhilfe Werne - Grashüpfer), die Kita Kunterbunt in Billerbeck sowie die neue Kita in Rosendahl-Holtwick vorgesehen.
Insgesamt stehen somit Fördermittel in Höhe von 2.081.574 € zur Verfügung, so dass ausreichend Mittel für die vorliegenden Anträge auf Ausstattungsförderung für die Schaffung neuer Plätze zur Verfügung stehen.
II. Lösung
Aufgrund seiner besonderen Förderbestimmungen (Maßnahmenbeginn, -zeitraum, Inbetriebnahme der Plätze) kann das alte Ü3-Förderprogramm nicht auf alle Plätze angewandt werden. Daher wird vorgeschlagen, die bisher vorgesehenen Maßnahmen wie folgt über das alte Programm zu beantragen:
- Gemeinde Ascheberg, Kita Grashüpfer .......................................................... 40 Ü3 Plätze
- Stadt Billerbeck, Kita Kunterbunt...................................................................... 25 Ü3 Plätze
- Gemeinde Rosendahl, neue DRK Kita in Holtwick.......................................... 20 Ü3 Plätze
Diese Plätze entsprechen einer Fördersumme in Höhe von 267.700 EUR.
Alle anderen beantragten Ausstattungsförderungen können somit über das neue Förderprogramm entsprechend der in Anlage 1 ermittelten Prioritäten beantragt werden. Bei der Festlegung der Prioritäten wurden die laut der Planung des Kreisjugendamtes Coesfeld (auf Basis der Einwohnermeldeamtsdaten zum Stand 31.07.2017) benötigten Plätze für 2018/19 ins Verhältnis zu den derzeit ausgebauten Kita-Plätzen gesetzt. Anhand der sich daraus ergebenden Ausbauquote wurde die Priorisierung vorgenommen (vgl. Spalte D). Innerhalb eines Ortes wurde bei der Priorisierung die Maßnahme vorrangig berücksichtigt, die in der Planung bereits weiter fortgeschritten ist.
Bei der DRK-Kita in Billerbeck sowie der Kita Waldwichtel in Nordkirchen wird zudem empfohlen, auch die über die 100 % Versorgung hinausgehenden Plätze zu fördern, da sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt abzeichnet, dass diese spätestens zum Kita-Jahr 2019/20 benötigt werden.
Bei Berücksichtigung aller Anträge auf Ausstattungsförderung verbleibt ein Restbetrag im neuen Förderprogramm in Höhe von 17.110 €. Hier wird vorgeschlagen, diesen Betrag für Anträge aus dem Bereich der Kindertagespflege zu nutzen. Hier liegen zum jetzigen Zeitpunkt bereits Anträge für 19 Plätze (9.500 €) vor.
Da bei Bau- sowie Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen höhere Fördersummen abgegriffen würden (Umbau 11.700 EUR je Platz | Erhaltungsmaßnahmen 4.050 EUR bzw. 7.650 EUR je Platz | Sanierungsmaßnahmen 5.950 EUR je Platz) als bei der Ausstattungsförderung (3.150 EUR je Platz), wird aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets vorgeschlagen, diese nicht zu fördern.
Sofern die Anträge für die Ausstattungsförderung
Kindertageseinrichtungen (Anlage 1) und Kindertagespflege (Anlage 2, Seite 2
oben) nicht in voller Höhe realisiert werden oder weitere Fördermittel durch
das Land bereitgestellt werden können, wird für die Meldung zum 10.01.2018 an
das Landesjugendamt eine Priorisierung entsprechend Anlage 3 vorgeschlagen.
Grundsätzlich sollten jedoch weitere Ausbauplanungen als vorrangig gesehen
werden, so dass, sofern zu späteren Terminen noch Nachmeldungen möglich sind
und weitere Ausbauanträge vorliegen, eine erneute Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss
über die Nachrückliste eingeholt werden sollte.
III.
Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Bei den Ü3-Fördermitteln handelt es sich um „durchlaufende Posten“, d.h. um Mittel, die vom Landesjugendamt an das Kreisjugendamt und weiter an die Antragsteller gegeben werden.
Wegen der Zweckbindung ist jedoch eine Berücksichtigung in der Bilanz des Kreises Coesfeld erforderlich. Letztlich ist die Förderung selbst für den Haushalt des Kreises Coesfeld aber ergebnisneutral, da Aufwand und Ertrag gleich sind.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.