Betreff
Antrag deutscher Kinderschutzbund Coesfeld e.V. auf Förderung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0974
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des deutschen Kinderschutzbundes auf Einrichtung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld wird aufgrund des bestehenden Angebotes an Beratung und Hilfen abgelehnt.

Begründung:

 

I. – III.

 

Der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Coesfeld e.V. beantragt als konfessionsungebundener Träger der Jugendhilfe mit Datum vom 17.11.2016 die Finanzierung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld. Es wird folgendes intendiert: „Das Angebot sieht vor allem die akute Krisenintervention vor sowie die psychosoziale Beratung von Kindern und Jugendlichen sowie von betroffenen Angehörigen und Freunden vor. (…) Neben persönlichen Gesprächen sind im Bedarfsfall unbürokratische Unterstützungsangebote wie z.B. die Begleitung zu Terminen bei Polizei, Ärzten, Ämtern, Schulen und Behörden vorgesehen. Auch Menschen, die beruflich mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden oder wurden sollen in der Kontaktstelle Rat und Unterstützung finden. Daneben ist erklärtes Ziel, über die verschiedenen Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufzuklären. Dies dient gleichermaßen der Öffentlichkeitsarbeit wie der Prävention.“ (Konzeption S. 4,5). Mit Antrag vom 16.05.2017 greift der deutsche Kinderschutzbund zusätzlich das Thema Mobbing und Gewalt in den digitalen Medien für die beantragte Fachstelle auf.

 

Der ursprünglich gestellte Antrag wurde am 06.12.2016 im Jugendhilfeausschuss thematisiert. Am 14.12.2016 ist im Kreisausschuss beschlossen worden, die Entscheidung über den Antrag zurückzustellen und eine Behandlung für den Haushalt 2018 vorzusehen. Im Juni 2017 wurde in den beteiligten Gremien beschlossen, dass die Entscheidung über den Antrag zurückgestellt wird und der Unterausschuss Jugendhilfeplanung beauftragt wird, eine Bestands- und Bedarfserhebung zum Beratungsangebot Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorzunehmen. Dabei sollten die Erkenntnisse der Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen“ (jetzt „Kommunale Präventionsketten“) in den Prozess einfließen.

 

In den Unterausschusssitzungen des Jugendhilfeausschusses am 26.07.2017 und 28.08.2017 wurden den Mitgliedern einige der bereits vorhandenen Angebote vorgestellt. In Ergänzung zu den in der Sitzungsvorlage 9-0815 dargestellten Angebote ergaben sich folgende Erkenntnisse:

 

Der Caritasverband Coesfeld hält an den Standorten Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen für alle Konfessionen frei zugängliche Beratungsstellen vor. In diesen bieten sie allgemeine psychosoziale, Beratung und Unterstützung von Eltern, Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen (0- 27 Jahre) und weiteren Angehörigen an. Es ist sichergestellt, dass kurzfristige Terminvereinbarungen möglich sind. Neben der persönlichen/telefonischen Beratung wird auch Online-Beratung angeboten.

Zudem bietet der Caritasverband kreisweit Sprechstunden in 34 Familienzentren sowie in den Gemeinden Rosendahl, Nottuln, Nottuln-Appelhülsen, Senden, Nordkirchen und Ascheberg-Herbern an.

Darüber hinaus werden präventive Angebote, wie Elterngesprächskreise, Vorträge, Veröffentlichungen, Diskussionen, Fortbildungen und Projekte angeboten. Alle Einrichtungen bzw. Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, können sich fachlich beraten lassen. Hierfür stehen insoweit erfahrene Fachkräfte im Bereich des Kinderschutzes zur Verfügung. Die Mitarbeiter/innen des Caritasverbandes bilden sich regelmäßig, auch zum Thema neue Medien/Mobbing fort.

Der Caritasverband ist in seiner Arbeit eng mit dem psychosozialen Netzwerk in der Region verbunden und wirkt regelmäßig in Arbeitskreisen und anderen Gremien mit. Mit dem Kreisjugendamt finden jährliche Qualitätsdialoge statt.

 

Auch wurde im Unterausschuss das Vorgehen des Kreisjugendamtes bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung erläutert und Daten zur Inanspruchnahme der Beratung sowie Hilfen vorgestellt. Erfreulicherweise nimmt die Zahl der Überprüfungen von möglichen Kindeswohlgefährdungen seit 2015 (193 Fälle) ab. Während im vergangenen Jahr noch 174 Fälle gezählt wurden, beläuft sich die Zahl im ersten Halbjahr 2017 auf 71 Fälle und wird daher voraussichtlich weiter rückläufig sein. Es zeigt sich, dass die Zahl der Eltern, Kinder und Jugendlichen, die sich hilfesuchend direkt ans Jugendamt wenden zwar schwankt, jedoch tendenziell ansteigt. Im vergangenen Jahr haben sich 71 Kinder und Jugendliche direkt an das Jugendamt gewandt und um Unterstützung in Form von Hilfen zur Erziehung gebeten. Im Jahr davor belief sich die Zahl auf 67. Ebenfalls häufiger stellen Schulen und Kindertageseinrichtungen den Kontakt zwischen Familien und dem Jugendamt her, um frühzeitig Beratung und Unterstützung zu initiieren (2015: in 80 Fällen, 2016: in 111 Fällen).

Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wurden mit 40 Schulen (und OGS, wenn vorhanden), 83 Kindertagesstätten und 151 Trägern der Kinder- und Jugendarbeit verbindliche schriftliche Vereinbarungen zum Umgang mit möglicher Kindeswohlgefährdung geschlossen, welche unter anderem klare Verfahrensabläufe und Dokumentationshilfen beinhalten. Bei Bedarf stehen die Kinderschutzfachkräfte des Jugendamtes für anonyme Fallberatungen und Vorträge zur Verfügung. Es finden regelmäßige Sprechstunden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in den einzelnen Städten und Gemeinden statt.

In Fällen von häuslicher Gewalt gibt es eine gute Kooperation zwischen dem Kreisjugendamt und der Polizei. Das Jugendamt wird zeitnah über erfolgte Einsätze informiert und die Polizei macht auf die vorhandenen Beratungsangebote aufmerksam.

 

Ebenfalls ausführlich vorgestellt und erläutert wurde das Angebot der ärztlichen Kinderschutzambulanz Münster, welche mit allen Jugendämtern im Münsterland kooperiert. Das Team der Ärztlichen Kinderschutzambulanz besteht aus Psychologen, Sozialarbeitern, Sozialpädagogen sowie einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie.  Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendlichen die Erfahrung mit unterschiedlichsten Formen von Gewalt und/oder Vernachlässigung haben. Das Thema Gewalt in digitalen Medien gewinnt hier ebenfalls an Bedeutung. Zum Leistungsangebot zählen insbesondere die Erstabklärung, Diagnostik, Beratung, Therapie, Fachberatung und Fortbildungen für Fachkräfte und Instituionen der Jugendhilfe sowie die Erstellung von Gutachten. Therapiert werden dort auch jugendliche Täter, die Kinder sexuell missbraucht haben. Die Arbeit sowohl mit den Opfern als auch mit Tätern bietet den Vorteil, dass beide Perspektiven bekannt sind und in die Beratung und Therapie einfließen können. Dabei werden Familien, Betreuer und andere in die Arbeit einbezogen. Ein Erstgespräch kann in der Regel innerhalb einer Woche angeboten werden und ist kostenlos. Die weitere Begleitung erfolgt bei Bedarf auf Antrag beim zuständigen Jugendamt, welches dann die Kosten übernimmt. Nach Aussage des Trägers stellt die Erreichbarkeit kein Problem dar.

 

Auch der regionalen Schulberatungsstelle wurde die Möglichkeit geboten, ihre Arbeit im Unterausschuss Jugendhilfeplanung vorzustellen. Diese bietet Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrern, u.a. zu den Themen Gewalt und (Cyber-) Mobbing an. Schulen werden bei der Gewaltprävention unterstützt sowie bei schulischen Krisen begleitet. Angeboten werden zudem Elternabende und Fortbildungen für Lehrer, speziell auch für Beratungslehrer und Schulsozialarbeiter. Standorte sind Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen. Zusätzlich werden Termine vor Ort vereinbart. Es findet eine enge Kooperation mit anderen Institutionen statt.

 

Schließlich wurde dem Deutschen Kinderschutzbund Coesfeld e.V. Gelegenheit gegeben, das geplante Angebot einer Fachstelle, wie im Antrag beschrieben, persönlich im Unterausschuss vorzustellen. Es wurden unter anderem die Ziele der Kinderschutzarbeit dargestellt. Hierzu zählen Information und Aufklärung über das Thema, Prävention, Vernetzung und Bündelung bestehender Angebote, Evaluation von Lücken im Angebotssystem[1] sowie die grundlegende Idee, eine Lobby für Kinder und Jugendliche im Kreis Coesfeld zu sein. Als Beweggründe für die Antragstellung wurde dargelegt, dass es einen Anstieg von Fällen häuslicher Gewalt gebe[2]. Ferner wurde dargelegt, dass der Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern die Einrichtung einer entsprechenden Stelle fordere. Darüber hinaus gebe es bislang kein spezialisiertes und niedrigschwelliges Angebot für Kinder und Jugendliche. Folgende Ziele der Fachstelle wurden benannt:

-       „Verbesserung der sozialen und psychischen Situation von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt sind oder waren bzw. Gewalt in der Familie miterleben mussten.

-        Abbau von Schuldgefühlen, Reduzierung von Ängsten und Stärkung des Selbstwertgefühls.

-       Weitervermittlung der Kinder und Jugendlichen an spezialisierte Beratungsstellen oder in Präventionsangebote.

-       Bei Bedarf Begleitung zu Terminen bei Polizei, Ärzten , Ämtern, Schulen und Behörden.

-       Rat und Unterstützung für Menschen, die beruflich mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden oder wurden.

-       Aufklärung über die Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Sinne von Öffentlichkeitsarbeit und Prävention“ (vgl. Anlage 1).

 

 

Zur Einschätzung inwieweit das im Kreis Coesfeld vorhandene Angebot bekannt und ausreichend ist, wurde im Unterausschuss beschlossen, eine Fachkräftebefragung durchzuführen. Hierzu wurden 294 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendämter sowie Kinder- und Jugendärzte im Zeitraum vom 25.09.2017 bis 13.10.2017 um Beteiligung an einer Online-Befragung gebeten. Angefügt wurde dem Befragungsbogen eine Übersicht des  vorhandenen Angebotes (siehe Anlage 2). Die Beteiligung lag bei 37% der angeschriebenen Personen und Einrichtungen. Teilweise wurden die Fragen nach Rücksprache im Kollegium beantwortet. 67% dieser Rückläufe kamen aus den Bereichen Kindertageseinrichtung und Schule.

 

95,5% der befragten Fachkräfte gaben an, dass sie zunächst selbst ein Beratungsgespräch mit der Familie vereinbaren, wenn sie feststellen, dass ein Kind/Jugendlicher Probleme hat. Da Mehrfachnennungen möglich waren, wurde von Befragungsteilnehmenden aus Schulen angegeben, dass Kontakt zur Schulsozialarbeit (35,5%) oder zum Beratungslehrer (22,7%) hergestellt wird. 52,7 % der Teilnehmenden beziehen eine insoweit erfahrene Fachkraft ein und 51,8% lassen sich anonym beim Jugendamt beraten.

 

Nur 3,6 % der Rückmelder gaben an, dass ihnen das vorhandene Beratungsangebot im Kreis Coesfeld nicht bekannt ist. 33,6 % war das Angebot teilweise bekannt, die deutliche Mehrheit (62,7%) benannte, dass sie alle genannten Möglichkeiten zur Beratung und Unterstützung kennen.

 

Bei Beratungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern, der nicht eigenständig gedeckt werden konnte, gaben 85,5% an, dass sie in der Vergangenheit an die Erziehungsberatungsstelle vermittelten. Zukünftig, in Kenntnis der in der Anlage aufgeführten Angebote, würden dies 91% tun.

An den Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter vermittelten bereits zwei Drittel der Teilnehmer (66,4%), zukünftig würden dies 5% mehr tun.

An die Ärztliche Kinderschutzambulanz vermittelten bis dato 41% der Fachkräfte. Im zukünftigen Bedarfsfall würden 56% der Fachkräfte auf dieses Angebot zurückgreifen.

 

Auf die Frage, welche Unterstützung sie sich zusätzlich zum vorhandenen Angebot bezogen auf das Thema Gewalt wünschen, gaben 31% der Fachkräfte an, keinen weiteren Unterstützungsbedarf zu sehen. 29 Befragungsteilnehmer (26,4%) sehen weitere Fortbildungen für Fachkräfte als wünschenswert an. Einen intensiveren interdisziplinären Austausch unter Fachkräften wünschen sich 18 Teilnehmende (16,4%). Insgesamt 16 Mal (14,5%) wurde eine engere Kooperation mit einer Kinderschutzfachkraft gewünscht. Ebenso häufig wurde eine Ausweitung des Personals in den Einrichtungen gefordert. 9 Teilnehmende (8,2%) wünschen sich mehr Präventionsmaßnahmen.

 

Aus Sicht der Kinder und Jugendlichen benannten 37,3% der teilnehmenden Fachkräfte keine weiteren Unterstützungswünsche zu haben. 11% gaben an, dass weitere Präventionskurse und Materialien zum Thema Gewalt für die Kinder und Jugendlichen selbst sinnvoll wären. 12% wiesen darauf hin, dass vermehrt auf ortsnahe Anlaufstellen aufmerksam gemacht werden sollte. Einmal wurde der Wunsch nach einem niedrigschwelligen Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche geäußert.

 

Die Ergebnisse der Befragung wurden den Mitgliedern des Unterausschusses anhand der beigefügten Präsentation (s. Anlage 3) vorgestellt.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes eine gut ausgebaute Infrastruktur für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind, gibt. Mit den diversen runden Tischen und Arbeitsgemeinschaften findet auch eine starke Vernetzung was das wichtige Thema „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“  betrifft, statt.

 

Die vorhandenen Beratungsangebote sind ortsnah und zum großen Teil bei den Fachkräften, die tagtäglich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, bekannt. Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit der freien und öffentlichen Träger sollte weiter daran gearbeitet werden, das Angebot noch bekannter zu machen.

 

Die genannten Bedarfe an Fortbildungen und Beratung in den Einrichtungen können durch die vorhandenen Anbieter gedeckt werden.

 

Das Thema Gewalt in den digitalen Medien ist präsent und wurde von verschiedenen Akteuren bereits aufgegriffen.

 

In der Regel wenden sich vor allem Kinder nicht alleine an Beratungsstellen, sondern benötigen Personen ihres Vertrauens aus dem sozialen Umfeld, die sie begleiten. Ein niedrigschwelliges Angebot lässt sich nicht durch eine zentrale Fachstelle gegen Gewalt am Standort Coesfeld, welche mit zwei Teilzeitkräften ausgestattet ist, erreichen. Künftig sollte weiterhin daran gearbeitet werden, dass die Fachkräfte, die beruflich mit dem Thema Gewalt an Kindern und Jugendlichen konfrontiert werden können, fachlich gut aufgestellt sind, die Beratungs- und Unterstützungsangebote kennen und keine Hemmungen haben, Kontakt zu diesen Einrichtungen aufzunehmen bzw. herzustellen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Gesamtkosten für die Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld nach dem vorliegenden Konzept vom 16.05.2017 belaufen sich auf eine Summe von jährlich 74.159,88 €. Hinzukommen einmalige Investitionskosten in Höhe von 5.380,00 €.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig. Aufgrund der Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt ist für die Entscheidung der Kreistag zuständig.

 



[1] Es ist zentrale Aufgabe der Jugendämter den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, Bedarfe zu ermitteln sowie Angebote bedarfsgerecht vorzuhalten. Zu diesem Zweck gibt es im Kreis Coesfeld auch verschiede Arbeitsgemeinschaften von freien und öffentlichen Trägern, die sich zum Ziel gesetzt haben, Maßnahmen und Angebote der Jugendhilfe aufeinander abzustimmen, damit diese sich gegenseitig gut ergänzen. Dass Familien im Kreis Coesfeld die Unterstützungsangebote und die entsprechenden Ansprechpersonen kennen und in Anspruch nehmen, wurde zum strategischen Ziel der Beteiligung an der Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“ (ehemals „Kein Kind zurücklassen“) erklärt.

[2] Nach Angaben des Kommissariats Vorbeugung ist die Zahl der Einsätze bei häuslicher Gewalt schwankend (2015: 350 Fälle; 2016: 411 Fälle) mit einer deutlich rückläufigen Tendenz im laufenden Jahr.

Anlagen:

 

  1. Präsentation des Kinderschutzbundes Kreisverband Coesfeld e.V.
  2. Übersicht über Unterstützungsangebote im Kreis Coesfeld
  3. Präsentation zur Befragung zum Unterstützungsangebot bei Gewalt an Kindern und Jugendlichen