Beschlussvorschlag:
- Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen ab Seite
10.03 Zentraler Service 362
10.04 EDV 374
10.05 E-Government, Kommunikation 383
11.01 Personalwirtschaft 393
11.02 Organisation 403
20.01 Haushalt, Finanzcontrolling 411
20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung 417
20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung 423
20.05 Liegenschaftsverwaltung 428
im Budget 4
Produktgruppen ab Seite
00.01 Verwaltungsleitung 513
01.01 Büro des Landrats 527
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung 532
01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv 543
01.04 Recht 551
01.05 Kommunalaufsicht 556
01.06 Kreistagsbüro 561
02.01 Gleichstellung 577
08.01 Personalrat 585
14.01 Rechnungsprüfung 593
14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz 599
31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei 607
im Budget 5
Produktgruppe ab Seite
21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft 617
inklusive der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
- Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2018) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2018 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:
- Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2018 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 613) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
- Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer
Änderungsliste (2/2018) zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur
weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 53 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind die Beschlüsse für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wurde vom Kämmerer am 30.10.2017 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 09.11.2017 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 21.11. – 13.12.2017 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 20.12.2017 vorgesehen.
Der Haushalt 2018 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gemäß § 4 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Haushaltsplan daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (vgl. Seiten 629 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
1.
Haushalt
2018
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist
auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen
Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für die Beratung der in dem
Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2018 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
Budget 3-Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen
Produktbereich 10 – Zentrale Dienste
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 10 – Zentrale Dienste |
|
|
|
|
|
10.01 Organisation und GPO (bis 2017) (ab Seite 347) |
Ertrag |
8.364 |
5.931 |
0 |
-5.931 |
Aufwand |
-95.407 |
-101.933 |
0 |
101.933 |
|
Ergebnis |
-87.043 |
-96.002 |
0 |
96.002 |
|
10.03 Zentraler Service |
Ertrag |
165.751 |
242.377 |
239.171 |
-3.206 |
Aufwand |
-4.200.889 |
-4.304.884 |
-4.522.730 |
-217.845 |
|
Ergebnis |
-4.035.138 |
-4.062.508 |
-4.283.559 |
-221.051 |
|
10.04 EDV |
Ertrag |
205.642 |
124.207 |
160.185 |
35.978 |
Aufwand |
-1.687.019 |
-1.419.079 |
-1.535.300 |
-116.221 |
|
Ergebnis |
-1.481.377 |
-1.294.872 |
-1.375.116 |
-80.244 |
|
10.05 E-Government, Kommunikation |
Ertrag |
555 |
5.065 |
5.081 |
15 |
Aufwand |
-202.066 |
-257.569 |
-301.248 |
-43.679 |
|
Ergebnis |
-201.512 |
-252.504 |
-296.168 |
-43.664 |
|
Summe Produktbereich 10 |
Ertrag |
661.593 |
514.768 |
541.804 |
27.036 |
Aufwand |
-8.855.730 |
-8.058.156 |
-8.102.182 |
-44.025 |
|
Ergebnis |
-8.194.137 |
-7.543.389 |
-7.560.378 |
-16.989 |
Produktgruppe 10.03 Zentraler
Service
Der Anstieg des Zuschussbedarfes für 2018 gegenüber dem Vorjahr um rd. 221.000 € auf rd. 4,28 Mio. € resultiert aus einer Vielzahl von Änderungen bei einzelnen Haushaltspositionen. Nennenswerte Ansatzänderungen haben sich bei folgenden Haushaltspositionen ergeben:
a)
Anstieg der Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen um rd. 127.000 €, u. a. für Reinigungskosten (z. B.
Glasreinigung Burg Vischering)
b)
Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(rd. 50.000 €), z. B. für Versicherungsleistungen (u. a. Anpassung bei
Inventar-, Museums- und Elektronikversicherung Burg Vischering)
c)
Höhere bilanzielle Abschreibungen (rd. 23.000 €)
d)
Höhere Personalaufwendungen (rd. 18.000 €)
e)
Geringere Zuwendungen (3.000 €).
Produktgruppe 10.04 EDV
In diesem Bereich werden die Erträge und
Aufwendungen für die IT-Infrastruktur (Soft- und Hardware, Dienstleistungen
Dritter, Netzkosten etc.) nachgewiesen, soweit diese Kosten nicht budgetiert
sind. Gegenüber dem Ansatz 2017 ist für 2018 ein Anstieg des Zuschussbedarfes
(80.000 €) festzustellen. Diese Verschlechterung ist im Wesentlichen auf
folgende Ansatzänderungen zurückzuführen:
a)
Geringere Personalaufwendungen in Höhe von rd. 29.000
€
b)
Anstieg der bilanziellen Abschreibungen um rd. 87.000
€. Diesem Mehrbedarf stehen Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in
Höhe von rd. 36.000 € gegenüber.
c)
Höhere IT-Betriebsaufwendungen (rd. 58.000 €) bei
gestiegener Mitarbeiterzahl.
Produktgruppe
10.05 E-Government, Kommunikation
In dieser Produktgruppe werden alle Erträge
und Aufwendungen für die Kommunikation dargestellt, soweit sie nicht budgetiert
sind. Gegenüber 2017 steigt der Zuschussbedarf um rd. 44.000 €. Wesentliche Ansatzänderungen
ergeben sich bei folgenden Haushaltspositionen:
a)
Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(40.000 €), davon rd. 30.000 € für neue
Anwendungen im Bereich E-Government (z. B. i-Kfz Stufe 2, Servicekonto NRW)
b)
Steigende Personalaufwendungen (7.000 €)
c)
Geringere bilanzielle Abschreibungen (3.000 €).
Produktbereich
11-Personal und Organisation
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 11 – Personal und Organisation |
|
|
|
|
|
11.01 Personalwirtschaft |
Ertrag |
1.893.318 |
1.353.917 |
1.401.584 |
47.667 |
Aufwand |
-11.307.094 |
-12.556.285 |
-12.904.713 |
-348.429 |
|
Ergebnis |
-9.413.777 |
-11.202.367 |
-11.503.129 |
-300.762 |
|
11.02 Organisation |
Ertrag |
0 |
0 |
35 |
35 |
Aufwand |
0 |
0 |
-228.328 |
-228.328 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
-228.293 |
-228.293 |
|
Summe Produktbereich 11 |
Ertrag |
1.893.318 |
1.353.917 |
1.401.619 |
47.702 |
Aufwand |
-11.307.094 |
-12.556.285 |
-13.133.042 |
-576.757 |
|
Ergebnis |
-9.413.777 |
-11.202.367 |
-11.731.422 |
-529.055 |
Produktgruppe 11.01
Personalwirtschaft
In dieser Produktgruppe werden die Erträge
und Aufwendungen für folgende Zwecke erfasst:
a)
Personalaufwand für Stellen(anteile) der
Beschäftigten, die für den Aufgabenbereich der Personalbetreuung sowie der Personalentwicklung
und -steuerung zuständig sind
b)
Personalnebenaufwendungen für die Auszubildenden
(vor allem Lehrgangsgebühren)
c)
Zentral veranschlagte Aufwendungen wie Zuführungen
zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten, Leistungsentgelte für
die Tarifbeschäftigten und für die Beamten, Beihilfen für die aktiven Beamten
und für die Versorgungsempfänger und Zahlungen an die Westfälisch-Lippische
Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge.
Produktgruppe 11.02
Organisation
In dieser Produktgruppe werden die
Aufwendungen nachgewiesen, die zur Verbesserung der organisatorischen Abläufe
und insbesondere für Projekte zur Digitalisierung von Arbeitsprozessen
eingesetzt werden. Im Haushaltsjahr 2017 war diese Produktgruppe noch dem
Produktbereich 10 zugeordnet.
Die Ansatzabweichung beim Ertrag liegt in
der veränderten organisatorischen Zuordnung der Aufgabe „European Energy Award“
begründet. Die Zuwendung ist nunmehr im Produktbereich 01 (Produktgruppe 01.02)
nachgewiesen.
Die Verschlechterung beim Aufwand liegt u. a.
in der wachsenden Anzahl von Digitalisierungsprojekten begründet, die nunmehr
zentral in der Produktgruppe 11.02 nachgewiesen werden. Hierunter fallen z.B.
Kosten für das Scannen von Papierakten.
Auszahlung für Investitionen im Produktbereich 11
In Höhe des Netto-Betrages von 4.507.299 €, der den Pensionsrückstellungen im Jahr 2018 lt. Berechnung der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) zugeführt werden muss, erfolgt ein Erwerb von Finanzanlagen des Versorgungsfonds der kvw.
Produktbereich
20-Finanzen
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 20 - Finanzen |
|
|
|
|
|
20.01 Haushalt, Finanzcontrolling |
Ertrag |
12.677 |
12.022 |
17.301 |
5.279 |
Aufwand |
-335.786 |
-414.502 |
-434.904 |
-20.403 |
|
Ergebnis |
-323.108 |
-402.480 |
-417.604 |
-15.124 |
|
20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung |
Ertrag |
193 |
227 |
222 |
-5 |
Aufwand |
-428.165 |
-431.247 |
-531.862 |
-100.615 |
|
Ergebnis |
-427.972 |
-431.020 |
-531.640 |
-100.620 |
|
20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung |
Ertrag |
164.956 |
115.120 |
110.114 |
-5.006 |
Aufwand |
-167.499 |
-137.890 |
-173.606 |
-35.716 |
|
Ergebnis |
-2.543 |
-22.770 |
-63.492 |
-40.722 |
|
20.05 Liegenschaftsverwaltung |
Ertrag |
408.314 |
494.029 |
393.170 |
-100.859 |
Aufwand |
-655.707 |
-781.495 |
-589.230 |
192.265 |
|
Ergebnis |
-247.392 |
-287.466 |
-196.060 |
91.406 |
|
Summe Produktbereich 20 |
Ertrag |
586.140 |
621.398 |
520.807 |
-100.591 |
Aufwand |
-1.587.156 |
-1.765.134 |
-1.729.603 |
35.531 |
|
Ergebnis |
-1.001.016 |
-1.143.736 |
-1.208.796 |
-65.060 |
Produktgruppe 20.01 Haushalt,
Finanzcontrolling
Der Zuschussbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um rd. 15.000 € auf insgesamt rd. 418.000 €. Nennenswerte Abweichungen sind:
a) Anstieg der Personalaufwendungen rd. 19.000 € und
b) Höhere Erträge durch Bürgschaftsprovisionen f. Ausfallbürgschaften der RVM (rd. 5.000 €)
c) Anstieg sonstige ordentliche Aufwendungen (rd. 1.000 €).
Produktgruppe 20.02
Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung
Der Zuschussbedarf steigt in 2018 gegenüber dem Vorjahr um rd. 54.000 € auf insgesamt rd. 485.000 €. Begründet ist dieser Anstieg im Wesentlichen in höheren Personalaufwendungen.
Hinweis: Im Haushaltsentwurf 2018 ist in der Produktgruppe 20.02 aktuell noch ein Zuschussbedarf von rd. 101.000 € ausgewiesen. Eine Reduzierung des Zuschussbedarfs um rd. 47.000 € erfolgt infolge geringer zu veranschlagender Personalaufwendungen über die Änderungsliste im Rahmen der weiteren Haushaltsberatung.
Produktgruppe 20.03
Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung
Der Zuschussbedarf steigt in 2018 um rd. 41.000 € auf dann rd. 63.000 €. Wesentlicher Grund ist die geänderte Zuordnung des Aufwandes für Wertberichtigungen der Nebenforderungen (zentrale Veranschlagung im Budget 5).
Produktgruppe 20.05
Liegenschaftsverwaltung
In dieser Produktgruppe werden Erträge und
Aufwendungen aus den Bereichen "Liegenschaftsverwaltung" (vor allem
Vermietung, Verpachtung und Grundstücksabgaben)
erfasst. Die in 2017 in dieser Produktgruppe geführte „Zentrale
Vergabestelle“ wurde zum 01.08.2017 zur Abteilung 14 verlagert. Die
Verringerung des Zuschussbedarfes gegenüber dem Vorjahr um rd. 91.000 € auf rd.
196.000 € in 2018 ist maßgeblich auf folgende Entwicklungen zurückzuführen:
a) Rückgang der sonstigen Erträge (rd. 105.000 €) –
Vergaberechtliche Aufgaben werden nach erfolgter Organisationsänderung in der Abteilung
14 wahrgenommen (Produktgruppe 14.02)
b)
Reduzierung der Personalaufwendungen (rd. 64.000 €)
durch Verlagerung von Aufgaben (Vergabestelle) in die Abteilung 14
(Produktgruppe 14.02)
c)
Senkung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen
(rd. 140.000 €), insbesondere wegen geringerer Mietaufwendungen (z. B.
geringerer Aufwand für Schulcontainer am Berufskolleg Oswald-von-Nell-Breuning,
Wegfall von Mieten für Klassenräume in der ehemaligen St. Jakobi-Grundschule).
Budget
4 - Landrat
Produktbereich
00 - Verwaltungsleitung
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung |
|
|
|
|
|
00.01 Verwaltungsleitung |
Ertrag |
926 |
827 |
807 |
-20 |
Aufwand |
-557.139 |
-581.266 |
-601.885 |
-20.619 |
|
Ergebnis |
-556.213 |
-580.439 |
-601.079 |
-20.639 |
|
00.02 Kommunales Integrationszentrum (Beratungszuständigkeit
liegt beim Integrationsausschuss.) |
Ertrag |
234.349 |
470.105 |
574.613 |
104.509 |
Aufwand |
-260.838 |
-619.333 |
-848.053 |
-228.720 |
|
Ergebnis |
-26.490 |
-149.228 |
-273.439 |
-124.211 |
|
Summe Produktbereich 00 |
Ertrag |
235.275 |
470.931 |
575.420 |
104.489 |
Aufwand |
-817.978 |
-1.200.599 |
-1.449.938 |
-249.339 |
|
Ergebnis |
-582.703 |
-729.668 |
-874.518 |
-144.850 |
Produktgruppe 00.01
Verwaltungsleitung
Der Anstieg des Zuschussbedarfes ist im Wesentlichen auf einen Mehrbedarf bei den Personalaufwendungen zurückzuführen.
Produktbereich
01 – Büro des Landrats
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 01 - Büro des Landrats |
|
|
|
|
|
01.01 Büro des Landrats |
Ertrag |
124 |
128 |
129 |
1 |
Aufwand |
-120.964 |
-189.718 |
-139.902 |
49.816 |
|
Ergebnis |
-120.840 |
-189.590 |
-139.773 |
49.817 |
|
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung |
Ertrag |
118.962 |
343.246 |
607.485 |
264.239 |
Aufwand |
-1.088.650 |
-1.406.198 |
-2.125.679 |
-719.481 |
|
Ergebnis |
-969.688 |
-1.062.952 |
-1.518.194 |
-455.243 |
|
01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv |
Ertrag |
7.382 |
5.170 |
6.163 |
992 |
Aufwand |
-201.313 |
-268.188 |
-225.309 |
42.879 |
|
Ergebnis |
-193.931 |
-263.018 |
-219.146 |
43.871 |
|
01.04 Recht |
Ertrag |
73 |
10 |
10 |
0 |
Aufwand |
-47.066 |
-62.229 |
-56.515 |
5.714 |
|
Ergebnis |
-46.993 |
-62.220 |
-56.505 |
5.714 |
|
01.05 Kommunalaufsicht |
Ertrag |
58 |
56 |
48 |
-7 |
Aufwand |
-69.508 |
-75.461 |
-53.068 |
22.393 |
|
Ergebnis |
-69.449 |
-75.405 |
-53.020 |
22.385 |
|
01.06 Kreistagsbüro |
Ertrag |
178 |
230.067 |
47 |
-230.020 |
Aufwand |
-689.858 |
-1.034.119 |
-896.966 |
137.153 |
|
Ergebnis |
-689.680 |
-804.052 |
-896.919 |
-92.867 |
|
01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV |
Ertrag |
4.834.824 |
6.449.487 |
4.941.123 |
-1.508.364 |
Aufwand |
-7.939.633 |
-8.687.770 |
-8.386.603 |
301.167 |
|
Ergebnis |
-3.104.809 |
-2.238.282 |
-3.445.480 |
-1.207.197 |
|
Summe Produktbereich 01 |
Ertrag |
4.961.602 |
7.028.165 |
5.555.005 |
-1.473.159 |
Aufwand |
-10.156.991 |
-11.723.683 |
-11.884.043 |
-160.360 |
|
Ergebnis |
-5.195.389 |
-4.695.518 |
-6.329.038 |
-1.633.519 |
Produktgruppe 01.01 Büro des Landrats
Der Zuschussbedarf dieser Produktgruppe
verringert sich im Haushaltsjahr 2018 auf 139.773 €. Dieser Rückgang ist
auf Veränderungen bei der produktscharfen Verteilung der Personalaufwendungen
zurückzuführen. Hierbei handelt es sich lediglich um Verschiebungen in den
einzelnen Produktgruppen des Produktbereiches 01.
Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung,
Wirtschaftsförderung
Die Höhe der jährlich zu veranschlagenden
Erträge und Aufwendungen ist u. a. von den geplanten Projekten der
Kreisentwicklung abhängig. Die zu veranschlagenden Haushaltsmittel unterliegen
daher jährlich zum Teil starken Schwankungen.
Die ordentlichen Aufwendungen liegen für das
Haushaltsjahr 2018 bei 2.125.679 € und steigen gegenüber dem Vorjahr um
719.481 €. Hierfür sind folgende Entwicklungen ausschlaggebend:
a) Bei den Bilanziellen Abschreibungen ergeben sich
gegenüber 2017 Mehraufwendungen in Höhe von rd. 355.000 €. Hierbei handelt es
sich um Abschreibungsbeträge für die vom Kreis Coesfeld getätigten
Investitionen im Bereich der Burg Vischering im Zuge des Projektes der
Regionale 2016 „WasserBurgenWelt“. Teilweise werden diese Belastungen durch
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen kompensiert.
b) Die Transferaufwendungen steigen in 2018 auf 731.141
€. Gegenüber dem Ansatz 2017 mit 583.620 € ist hier ein Mehrbedarf von 147.521
€ zu verzeichnen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag ist
vorgesehen, den Umlagebeitrag für den Betrieb der wfc von bisher 291.000 € auf
361.000 €/Jahr zu erhöhen. Ferner ist vorbehaltlich entsprechender politischer
Beschlussfassungen eine Erhöhung des Zuschusses des Kreises Coesfeld an den
Münsterland e. V. ab dem Jahr 2018 auf 185.641 € (Ansatz 2017 = 120.120 €)
eingeplant.
c) Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegen für
2018 bei 747.996 €. Gegenüber dem Ansatz 2017 ist hier ein Mehrbedarf in Höhe
von 212.760 € eingetreten. Für 2018 sind beispielsweise Haushaltsmittel für die
Regionale 2016-Projekte „WasserWegeStever“ (123.950 €) und „Schlösserregion
Münsterland“ (50.000 €) und Projekt „Dorfzentrum 2.0“ (210.000 €) eingeplant.
Weitere Details hierzu (inkl. der
Finanzierung der Projekte) können den Erläuterungen zur Produktgruppe 01.02 im
Haushaltsentwurf 2018 entnommen werden.
Produktgruppe 01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv
Für die Erstellung einer Publikation zum 200-jährigen Bestehen des
Kreises Coesfeld sind für das Haushaltsjahr 2017 Aufwendungen in Höhe von
50.000 € veranschlagt (Beschluss Kreistag am 28.09.2016). Im Haushaltsjahr 2018
sind hierfür keine Haushaltsmittel mehr einzuplanen. Darüber hinaus haben sich
bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen Ansatzänderungen ergeben, die im
Saldo zu einer Verringerung des Zuschussbedarfes in Höhe von 43.871 € geführt haben.
Produktgruppen 01.04 Recht
Wesentliche Ansatzänderungen sind in dieser Produktgruppe für 2018 nicht zu verzeichnen.
Produktgruppe 01.05
Kommunalaufsicht
Im Haushaltsjahr 2018 verringert
sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um 22.385 € auf 53.020 €. Dieser Rückgang
ist insbesondere auf Veränderungen bei der produktscharfen Verteilung der
Personalaufwendungen zurückzuführen. Hierbei handelt es sich lediglich um
Verschiebungen in den einzelnen Produktgruppen des Produktbereiches 01.
Produktgruppe 01.06
Kreistagsbüro
In dieser Produktgruppe werden u.
a. die Erträge und Aufwendungen zur Durchführung von Wahlen erfasst. Entsprechende
Erträge bzw. Aufwendungen (in 2017 jeweils rd. 230.000 €) wurden im
Haushaltsjahr 2018 nicht veranschlagt. Ferner steigen die Personalaufwendungen
von 75.027 € in 2017 auf 148.187 € in 2018. Dieser Mehrbedarf ist u. a. auf
Veränderungen bei der produktscharfen Verteilung der Personalaufwendungen
zurückzuführen. Hierbei handelt es sich lediglich um Verschiebungen in den
einzelnen Produktgruppen des Produktbereiches 01.
Produktbereiche
02 sowie 08 – Gleichstellung - / - Personalrat -
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 02 - Gleichstellungsbeauftragte |
|
|
|
|
|
02.01 Gleichstellung |
Ertrag |
2.051 |
4.151 |
1.657 |
-2.494 |
Aufwand |
-105.028 |
-112.468 |
-95.891 |
16.577 |
|
Ergebnis |
-102.977 |
-108.317 |
-94.235 |
14.083 |
|
Produktbereich 08 – Personalrat |
|
|
|
|
|
08.01 Personalrat |
Ertrag |
62 |
70 |
48 |
-22 |
Aufwand |
-129.868 |
-134.014 |
-135.954 |
-1.940 |
|
Ergebnis |
-129.806 |
-133.943 |
-135.906 |
-1.962 |
Produktgruppen 02.01
Gleichstellung und 08.01 Personalrat
Ursächlich für die Veränderung der Zuschussbedarfe im Haushaltsjahr 2018 sind in erster Linie Anpassungen bei den Personalaufwendungen.
Produktbereich
14 – Rechnungsprüfung -
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 14 - Rechnungsprüfung |
|
|
|
|
|
14.01 Rechnungsprüfung |
Ertrag |
150 |
162 |
148 |
-15 |
Aufwand |
-177.031 |
-192.823 |
-195.561 |
-2.738 |
|
Ergebnis |
-176.881 |
-192.660 |
-195.413 |
-2.753 |
|
14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz |
Ertrag |
0 |
0 |
36.003 |
36.003 |
Aufwand |
0 |
0 |
-96.800 |
-96.800 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
-60.797 |
-60.797 |
|
Summe Produktbereich 14 |
Ertrag |
150 |
162 |
36.150 |
35.988 |
Aufwand |
-177.031 |
-192.823 |
-292.361 |
-99.538 |
|
Ergebnis |
-176.881 |
-192.660 |
-256.210 |
-63.550 |
Produktgruppe 14.01 Rechnungsprüfung
Der Zuschussbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um rd. 3.000 € auf 195.413 € für das Haushaltsjahr 2018. Für diese Entwicklung sind in erster Linie Mehraufwendungen im Personalbereich verantwortlich.
Produktgruppe 14.02 Zentrale Vergabestelle
und Datenschutz
In der Produktgruppe 14.02 werden ab dem
Haushaltsjahr 2018 die Erträge und Aufwendungen aus den Aufgabenbereichen
"Zentrale Vergabestelle" sowie "Datenschutz" nachgewiesen.
Die Zentrale Vergabestelle wurde zum 01.08.2017 von der Abteilung 20 Finanzen
zur Abteilung 14 Rechnungsprüfung verlagert. Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind
daher die haushaltsmäßig bis Ende 2017 in der Produktgruppe 20.05
"Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle" noch ausgewiesenen
Erträge und Aufwendungen der neuen Produktgruppe 14.02 "Zentrale
Vergabestelle und Datenschutz" zuzuordnen.
Auf Initiative der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden wird der Kreis Coesfeld im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit auf Basis einer mandatierenden Aufgabenübertragung die Aufgabenträgerschaft
für den Datenschutz gemäß § 32 a Abs. 1 Datenschutzgesetz NRW für acht
kreisangehörige Städte und Gemeinden übernehmen und hierfür eine behördliche
Datenschutzbeauftragte bzw. einen behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie
eine Vertretung bestellen (Beschluss Kreistag am 27.09.2017 - Sitzungsvorlage
SV-9-0926). In der dazu abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
verpflichtet sich der Kreis Coesfeld, die notwendigen Ressourcen im Umfang
einer vollzeitverrechneten Stelle bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt
über die Projektpartner nach einem Verteilerschlüssel auf Basis der im jeweiligen
Stellenplan ausgewiesenen vollzeitverrechneten Stellen.
Produktbereich
31 – Kreispolizeibehörde -
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 31 – Kreispolizeibehörde |
|
|
|
|
|
31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei |
Ertrag |
123.421 |
65.221 |
75.194 |
9.974 |
Aufwand |
-499.320 |
-510.110 |
-507.448 |
2.662 |
|
Ergebnis |
-375.899 |
-444.889 |
-432.253 |
12.636 |
Produktgruppe 31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei
Die Haushaltsverbesserung in dieser
Produktgruppe ist insbesondere auf einen Anstieg der öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelte zurückzuführen. Unter Berücksichtigung steigender Gebührenerträge
im Waffenrecht wird es für vertretbar gehalten, den Ansatz ab dem Haushaltsjahr
2018 um 10.000 € auf 75.000 € zu erhöhen.
Budget
5 und Produktbereich Allgemeine Finanzwirtschaft -
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2016 |
2017 |
2018 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 21 - Allgemeine Finanzwirtschaft |
|
|
|
|
|
21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft |
Ertrag |
149.916.755 |
155.150.263 |
163.132.800 |
7.982.537 |
Aufwand |
-48.910.530 |
-52.318.184 |
-52.295.036 |
23.148 |
|
Ergebnis |
101.006.226 |
102.832.079 |
110.837.764 |
8.005.685 |
Das Budget 5 beinhaltet sämtliche Erträge, die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushalts zur Verfügung stehen. Hierzu gehören die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich wie Schlüsselzuweisung, Schulpauschale und die Zuweisungen für Investitionen des Landes ebenso wie die Kreisumlagen. Ferner werden in diesem Budget die Aufwendungen für die Landschaftsumlage, die Zahlbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz, die Aufwendungen für Wertveränderungen beim Umlaufvermögen sowie Zinsaufwendungen nachgewiesen.
Bei der Berechnung der zu erwartenden Belastung aus der Landschaftsumlage wurde von einem Hebesatz in Höhe von 16,00 % ausgegangen. Unter Berücksichtigung dieses Hebesatzes und der Umlagegrundlagen nach der Modellrechnung zum GFG 2018 (Stand: 24.10.2017) ergibt sich für den Kreis Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018 ein Zahlbetrag in Höhe von rd. 49,58 Mio. €. Hieraus resultiert für 2018 ein Minderaufwand in Höhe von rd. 0,1 Mio. €. Inzwischen befindet sich der Entwurf des GFG 2018 im Gesetzgebungsverfahren. Abweichungen gegenüber der Datengrundlage zur Modellrechnung zum GFG 2018 vom 24.10.2017 sind bislang nicht bekannt.
Im Ergebnis weist das Budget 5 für 2018 einen Überschuss in Höhe von rd. 110,837 Mio. € aus. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2017 ergibt sich hieraus eine Verbesserung in Höhe von rd. 8,0 Mio. €. Hierin enthalten sind allein Mehrerträge bei der Schlüsselzuweisung für 2018 in Höhe von rd. 6,5 Mio. €. Der Überschuss des Budgets 5 dient zur teilweisen Deckung der Zuschussbudgets 1 bis 4. Der Gesamtergebnisplan 2018 weist eine Unterdeckung in Höhe von -1.665.456 € aus. In dieser Höhe soll in der Haushaltssatzung 2018 eine Verringerung der Ausgleichsrücklage festgesetzt werden. Damit wird nach der Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2018 ein fiktiver Haushaltsausgleich erreicht.
2.
Leitlinien
der Budgetierung und Haushaltssatzung 2018
Da der Gesamthaushalt 2018 budgetiert ist und um den Erfordernissen der
Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur
Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im
Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben,
die Verwendung von Mehrerträgen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Zur
Optimierung der Geschäftsabläufe wurde eine redaktionelle Änderung von II.
Ziffer 3 b) der Leitlinien der Budgetierung (Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung
2018) aufgenommen.
Die bislang einschränkende Formulierung, wonach
Auszahlungsermächtigungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen bis zur Fälligkeit
der letzten Zahlung verfügbar bleiben, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss
des Jahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in
Benutzung werden kann, wurde in Anlehnung an die Empfehlungen der vom Land NRW
herausgegebenen Handreichung zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement angepasst.
Danach soll die zeitliche Übertragbarkeit bei diesen Investitionsmaßnahmen nunmehr
so bestimmt werden, dass Auszahlungen während der gesamten, u. U. mehrjährig
andauernden, Ausführungszeit geleistet werden können.
Darüber hinaus wurde § 6 Ziffer 3) der Haushaltssatzung geändert.
Danach soll bei etwaig verspätet gezahlten Teilbeträgen zur festgesetzten
Kreisumlage ein fester Zins in Höhe von 2 % p. a. ohne Bezugnahme auf den
Basiszinssatz nach § 247 BGB zur Anwendung gelangen. Neben einer
Verwaltungsvereinfachung wird durch die Entkoppelung vom Basiszinssatz
sichergestellt, dass selbst im Falle eines negativen Basiszinssatzes von mehr
als minus 2 % die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zahlungspflichtig
blieben.
3.
Beschlussfassungen
der Fachausschüsse (Änderungsliste)
Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2018 und den
Haushaltsplan 2018 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den
übrigen Produktgruppen des Haushaltes zu beraten.
Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 01/2018) kann erst nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.12.2017 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden daher als Tischvorlage vorgelegt.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des Haushaltsplanes 2018 entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages (vgl. SV-9-0013).