Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Aufgrund der hohen arbeitsmarktpolitischen Bedeutung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung und der hieraus erwachsenden kommunalpolitischen Verantwortung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2004 (SV-7-0061) die Errichtung einer Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld beschlossen.
Kernaufgaben dieser Arbeitsmarktkonferenz sind die Beratung einer kommunalen arbeitsmarktpolitischen Rahmenplanung und die Auswahl von im Kreis Coesfeld durchzuführenden beruflichen Integrationsmaßnahmen.
In der konstituierenden Sitzung der Arbeitsmarktkonferenz am 10.02.2005 wurde auf der Grundlage des ersten Maßnahmeaufrufes vom 30.12.2004 (Ergänzung: 11.01.2005) über insgesamt 68 Anträge beraten.
An diesem ersten Maßnahmeaufruf haben sich insgesamt 19 von 30 registrierten Trägern beteiligt. Es wurden hierbei Maßnahmeanträge vom Projekt für Jugendliche und junge Erwachsene über Grundqualifizierungen und –Orientierungen in verschiedenen Berufsbildern bis zu Stellenpools für arbeitsmarktnahe Personengruppen ausgeschrieben.
Aufgrund der Wichtigkeit eines zeitnahen Starts der aktuell benötigten 12 Maßnahmen, die eine erste Grundversorgung an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung gewährleisten sollen, erfolgte seitens der Verwaltung der Vorschlag an die Mitglieder der Arbeitsmarktkonferenz, die Konsensentscheidung unter Berücksichtigung der Faktoren Preis und Leistungsfähigkeit / Referenzen des Trägers / Standort zu treffen.
Den Vorschlägen der Verwaltung, die entsprechend der o.a. Faktoren vorausgewählten Träger mit einem Konsens bzw. Konsens mit Auflage für die jeweilige Maßnahme entsprechend dem ersten Maßnahmeaufruf zu versehen, wurde seitens der Mitglieder der Arbeitsmarktkonferenz einstimmig entsprochen.
Die Vergabe der Maßnahme an die ausgewählten Träger erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich der Träger bereit erklärt, die Maßnahme entsprechend dem Konsens umzusetzen. Sofern ein Träger von einem entsprechenden Angebot keinen Gebrauch machen wird, erfolgt entsprechend dem Beratungsvotum die Vergabe an den nächst platzierten Anbieter. Dieses gilt auch für den Fall, dass aufgrund des tatsächlichen Teilnehmerbedarfs kurzfristig eine zusätzliche Maßnahme erforderlich ist.
Das Volumen dieses ersten Aufrufes beträgt ca. 1,665 Mio. € und somit ca. 24,5 % des Gesamtvolumens für Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung. Ca. 970 Personen können an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilnehmen.
Nähere Angaben zu diesen Maßnahmen sind der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Die Planung der weiteren und über den o.a. Umfang des ersten Maßnahmeaufrufes hinausgehenden Gruppenmaßnahmen erfolgt entsprechend der festgestellten Vermittlungshemmnisse bzw. Qualifizierungsdefizite auf Grundlage der aktuellen und individuellen Hilfeplanungen.
Durchgeführt wird diese Hilfeplanung bekanntlich durch sechs Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung (Hilfeplaner/innen). In Beratungsgesprächen werden mittels verschiedener Instrumente und Methoden die individuellen Eingliederungsbedarfe der Hilfesuchenden ermittelt. Anhand der Ergebnisse beispielsweise der klassischen Stärken- und Schwächenanalyse erfolgt unter Berücksichtigung vorhandener schulischer bzw. beruflicher Qualifikationen bzw. Erfahrungen sowie etwaig erkannter Vermittlungshemmnisse die Hilfeplanung.
Aufgrund der derzeitigen Fallzahl erfolgt der zweite Maßnahmeaufruf an die beim Kreis Coesfeld registrierten Maßnahme-, Bildungs- und Qualifizierungsträger voraussichtlich noch im 2. Quartal 2005, sodass nach erfolgter Beratung in der nächsten Arbeitsmarktkonferenz mit einer Umsetzung der weiteren Maßnahmen im dritten Quartal 2005 zu rechnen ist.
Unabhängig vom bisherigen Verfahren der Maßnahmevergabe wird der Kreis Coesfeld noch prüfen, ob die künftige Ausrichtung entsprechend der Regelungen der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL A) zu erfolgen hat, um auf diesem Wege die Transparenz des Vergabeverfahrens sowie die Vergleichbarkeit der Angebote auf Basis entsprechender einheitlicher Leistungsverzeichnisse zu gewährleisten. Hierzu erfolgt noch in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Optionskreisen und ggf. unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eine einheitliche Abstimmung.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Ausführung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelungen und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.
Anlagen:
Übersicht der aktuellen Gruppenmaßnahmen zur beruflichen Eingliederung; Stand: 11.03.2005r