Beschlussvorschlag:
- Ohne -
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. - IV.
Im Jahr 2017 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:
Bestand
zum 01.01.2017 |
660.805,04 € |
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Erträge |
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Ersatzgeld
aus Baumaßnahmen und Leitungsverlegung |
249.769,75 € |
Zinseinnahmen |
407,13 € |
Gesamterträge
2017 |
250.176,88
€ |
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Aufwendungen |
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1.
Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen) |
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1.1
Stau Frye und Schulze Hauling |
11.500,00 € |
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2.
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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2.1
Projekt für artenreiche Feldflur |
2.502,60 € |
2.2
Sicherung eines Fledermausbaums im NSG Bockler Berg |
1.249,50 € |
2.3
sonstige Artenschutzprojekte |
3.521,08 € |
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3.
Sonstiges |
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3.1
Außenanlage Hof Schoppmann |
7.968,46 € |
3.2
Pflegegruppe NZ |
50.000,00 € |
3.3
Sonstige Maßnahmen |
871,59 € |
Gesamtaufwendungen
2017 |
77.613,23 € |
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Bestand
zum 31.12.2017 |
833.368,69 € |
Für das Jahr 2018 ist beabsichtigt, die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie weiterhin mit Ersatzgeldern zu unterstützen. Im Bereich der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollen unter anderem Ersatzgeld-Mittel für die geplante Obstbaumaktion und die Kleingewässersanierung bzw. Kleingewässeranlage bereitgestellt werden. Des Weiteren soll der weitere Ausbau der Außenanlage am Alten Hof Schoppmann sowie das Förderprogramm Wegekreuze und das Projekt Pflegegruppe des Naturschutzzentrums mit Ersatzgeldern unterstützt werden.
Konkret sind folgende Maßnahmen für das Jahr 2018 geplant:
Geplante
Ersatzgeldverwendung 2018 |
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1.
Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen) |
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1.1
Recheder Kulturstau*1 |
25.000,00 € |
1.2
Mühlenstau Karthaus*2 |
3.000,00 € |
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2.
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen |
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2.1
Obstbaumaktion |
35.000,00 € |
2.2
Kleingewässer |
15.000,00 € |
2.3
Artenschutzprojekte |
10.000,00 € |
2.4
Maßnahmen in Schutzgebieten |
10.000,00 € |
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3.
Sonstiges |
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3.1
Außenanlage Hof Schoppmann |
5.000,00 € |
3.2 Förderprogramm
Wegekreuze*³ |
20.000,00 € |
3.3 Projekt
Pflegegruppe NZ |
50.000,00 € |
3.4
Sonstige Maßnahmen |
27.000,00 € |
3.5
Grundstückserwerb*4 |
40.000,00 € |
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Geplante
Ersatzgeldverwendung 2018 |
240.000,00
€ |
*1 Die Umsetzung konnte bisher wegen fehlender Plangenehmigung noch nicht erfolgen.
*² Die Zuwendung für den Mühlenstau Karthaus wurde bereits im Januar 2018 gewährt.
*³ Förderprogramm Wegekreuze
Die Bildstöcke und
Wegekreuze im Kreis Coesfeld prägen in besonderer Art und Weise die
Kulturlandschaft des Münsterlandes. Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche
Sicherheit und Ordnung hat daher am 07.03.2017 einem fünfjährigen
Förderprogramm zur Sanierung von Bildstöcken und Wegekreuzen mit einem Gesamtvolumen
von 100.000 € zugestimmt (siehe SV-9-0727).
Die Ministerin für
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Frau
Christina Schulze Föcking, begrüßt in ihrem Schreiben an den Landrat vom
21.12.2017 das Anliegen der Restaurierung von Wegekreuzen und Bildstöcken im
Kreis Coesfeld. Naturschutzfachliche Aspekte, die gegen eine Verwendung von
Ersatzgeld für dieses Förderprogramm des Kreises sprechen, führt sie nicht an.
*4 Grundstückserwerb für Naturschutzzwecke
Um flexibel auf Grundstückskaufangebote reagieren zu können, wurde für den Erwerb von Grundstücken für naturschutzfachliche Zwecke ein investiver Haushaltsansatz von 40.000 € gebildet.
Der Kreis Coesfeld hat aktuell für ein Grundstück mit extensiver Grünlandnutzung im Kreisgebiet eine Interessensbekundung abgegeben.