Betreff
Verwendung Ersatzgeld
Vorlage
SV-9-1002
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

- Ohne -

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

I. - IV.

 

Die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern werden seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) bis zu deren Verwendung in der Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert. Die Zinseinnahmen aus den aufgelaufenen Ersatzgeldern fließen den Naturschutzzwecken zu.

 

Im Jahr 2017 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:

 

Bestand zum 01.01.2017

660.805,04 €

 

 

Erträge

 

Ersatzgeld aus Baumaßnahmen und Leitungsverlegung

249.769,75 €

Zinseinnahmen

 407,13 €

Gesamterträge 2017

 250.176,88 €

 

 

Aufwendungen

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Stau Frye und Schulze Hauling

        11.500,00 €

 

 

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

2.1 Projekt für artenreiche Feldflur

           2.502,60 €

2.2 Sicherung eines Fledermausbaums im NSG Bockler Berg

           1.249,50 €

2.3 sonstige Artenschutzprojekte

           3.521,08 €

 

 

3. Sonstiges

 

3.1 Außenanlage Hof Schoppmann

           7.968,46 €

3.2 Pflegegruppe NZ

        50.000,00 €

3.3 Sonstige Maßnahmen

              871,59 €

Gesamtaufwendungen 2017

        77.613,23 €

 

 

Bestand zum 31.12.2017

      833.368,69 €

 

 

Für das Jahr 2018 ist beabsichtigt, die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie weiterhin mit Ersatzgeldern zu unterstützen. Im Bereich der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sollen unter anderem Ersatzgeld-Mittel für die geplante Obstbaumaktion und die Kleingewässersanierung bzw. Kleingewässeranlage bereitgestellt werden. Des Weiteren soll der weitere Ausbau der Außenanlage am Alten Hof Schoppmann sowie das Förderprogramm Wegekreuze und das Projekt Pflegegruppe des Naturschutzzentrums mit Ersatzgeldern unterstützt werden.


Konkret sind folgende Maßnahmen für das Jahr 2018 geplant:

 

Geplante Ersatzgeldverwendung 2018

 

 

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Recheder Kulturstau*1

25.000,00 €

1.2 Mühlenstau Karthaus*2

3.000,00 €

 

 

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

2.1 Obstbaumaktion

35.000,00 €

2.2 Kleingewässer

15.000,00 €

2.3 Artenschutzprojekte

10.000,00 €

2.4 Maßnahmen in Schutzgebieten

10.000,00 €

 

 

3. Sonstiges

 

3.1 Außenanlage Hof Schoppmann

5.000,00 €

3.2 Förderprogramm Wegekreuze*³

20.000,00 €

3.3 Projekt Pflegegruppe NZ

50.000,00 €

3.4 Sonstige Maßnahmen

27.000,00 €

3.5 Grundstückserwerb*4

40.000,00 €

 

 

Geplante Ersatzgeldverwendung 2018

 240.000,00 €

 

*1 Die Umsetzung konnte bisher wegen fehlender Plangenehmigung noch nicht erfolgen.

 

*² Die Zuwendung für den Mühlenstau Karthaus wurde bereits im Januar 2018 gewährt.

 

Förderprogramm Wegekreuze

Die Bildstöcke und Wegekreuze im Kreis Coesfeld prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft des Münsterlandes. Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat daher am 07.03.2017 einem fünfjährigen Förderprogramm zur Sanierung von Bildstöcken und Wegekreuzen mit einem Gesamtvolumen von 100.000 € zugestimmt (siehe SV-9-0727).

 

Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Frau Christina Schulze Föcking, begrüßt in ihrem Schreiben an den Landrat vom 21.12.2017 das Anliegen der Restaurierung von Wegekreuzen und Bildstöcken im Kreis Coesfeld. Naturschutzfachliche Aspekte, die gegen eine Verwendung von Ersatzgeld für dieses Förderprogramm des Kreises sprechen, führt sie nicht an.

 

*4 Grundstückserwerb für Naturschutzzwecke

Um flexibel auf Grundstückskaufangebote reagieren zu können, wurde für den Erwerb von Grundstücken für naturschutzfachliche Zwecke ein investiver Haushaltsansatz von 40.000 € gebildet.

 

Der Kreis Coesfeld hat aktuell für ein Grundstück mit extensiver Grünlandnutzung im Kreisgebiet eine Interessensbekundung abgegeben.