Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld; hier: Statistik
Vorlage
SV-7-0152
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Im Rahmen der Beratungen zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld ist zugesagt worden, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren laufend über die Entwicklung zu berichten. Diese Berichte sollten sowohl Finanzdaten als auch Messzahlen zur Zielerreichung beinhalten.

II.  Lösung

 

Zur effizienteren Vermittlung von SGB II – Leistungsbeziehern/ -bezieherinnen in den ersten Arbeitsmarkt wurde im Dezember 2004 die Software Comp.ASS angeschafft, die kreisweit in allen Städten und Gemeinden sowie in der Kreisverwaltung eingesetzt wird. Die Software bietet neben Import und/oder Eingabe der Kundendaten verschiedene Module zur statistischen Auswertung. Da eingegebene Daten durch die Netzstruktur der Software in Echtzeit allen angeschlossenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Verfügung steht, sind sowohl die direkte Vermittlung von SGB II – Leistungsbeziehern/ -bezieherinnen als auch die statistische Auswertung der Daten jederzeit zentral möglich. Auch die zur Übermittlung der Daten an die Bundesagentur für Arbeit (BA) geforderten Formate und Verschlüsselungen sind bereits Bestandteil dieser Software.

 

Nach Abschluss der Software- und Hardwareinstallation Mitte März 2005 und der notwendigen Schulungsmaßnahmen wird die Eingabe der Echtdaten voraussichtlich in den Monaten April/Mai 2005 erfolgen. Erste aussagekräftige, statistische Auswertungen stehen somit voraussichtlich ab Juli/August 2005, nach Übernahme aller zur Zeit im Rahmen der Übergangsregelung von der Agentur für Arbeit betreuten SGB II – Leistungsfälle, zur Verfügung.

 

In der Sitzung wird die Verwaltung im Rahmen eines Kurzvortrages die Möglichkeiten der statistischen Auswertung aufzeigen.

Zusätzlich werden in der Sitzung tagesaktuelle Daten zu den Bereichen

 

-          Fallzahlen

-          Zuweisung in Maßnahmen

-          Plusjobs

 

präsentiert.

 

III. Alternativen

 

Die einzige Alternative besteht zurzeit darin,  manuelle Auswertungen zu erheben. Dieses hätte jedoch einen hohen personellen und finanziellen Aufwand zur Folge, der zurzeit in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und beim Kreis Coesfeld nicht leistbar ist.

 

 

 

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Keine

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.