Betreff
Sachstandsbericht zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 58 (Dülmener Str.) in Coesfeld
Vorlage
SV-9-1013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung / III Alternativen

Die K 58 (Dülmener Straße) ist eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße in Coesfeld mit einer Verkehrsbelastung von ca. 12.200 KFZ/24h. Der Streckenabschnitt zwischen der B 525 und der Bahnhofsstraße befindet sich in einem schlechten Zustand. Punktuell löst sich der Mikrobelag und es entstehen Schlaglöcher. Zudem sind Spurrinnen und starke Verformungen insbesondere vor den Lichtsignalanlagen vorhanden. Die Kreisstraße wurde bei der letzten Zustandsbewertung als mangelhaft (AN 1.2 / ca. 1,1 km) bzw. ausreichend (AN 1.3 / ca. 0,4 km) eingestuft.

In der Sitzung am 20.09.2017 hat der Kreisausschuss den Beschluss zur Durchführung der Deckenerneuerung auf dem o.g. Streckenabschnitt getroffen (siehe SV-9-0883).

Detaillierte Baugrunduntersuchungen ergaben jetzt, dass der vorhandene Aufbau auf 2/3 der Strecke nicht den Anforderungen entspricht. Somit ergibt sich hier eine Fördermöglichkeit.

Geänderte Vorgehensweise:

1.      Von der Auffahrt zur B 525 bis einschl. Kreuzungsbereich Druffelsweg (ca. 0,5 km) ist der vorhandene Aufbau ausreichend tragfähig, sodass wie geplant eine Deckenerneuerung im Tiefeinbau erfolgen kann. Nach dem Abfräsen der vorhandenen Asphaltschichten wird der neue Fahrbahnbelag 2-lagig mit 6,5 cm Asphaltbinder und 3,5 cm Splittmastixasphalt wiederhergestellt. Die Bauarbeiten sollen Anfang 2018 öffentlich ausgeschrieben werden. (Baubeginn Mai 2018, Bauzeit ca. 6 Wochen, Kosten ca. 280.000 €).

2.      Die Erneuerung vom Druffelsweg bis zur Bahnhofsstraße (ca. 1,0 km) wird zunächst verschoben. Hierfür wird eine kurzfristige Aufnahme ins Förderprogramm angestrebt.

Die einzelnen Bauabschnitte sind in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Finanzierung für die eigenfinanzierte Deckenerneuerung erfolgt entsprechend der Beschlussfassung vom 20.09.2017 / SV-9-0883.

 

Die zukünftige Abschreibung für den geplanten Teilabschnitt stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2017

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungskosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe
(30.05.2018)

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

51.943 €

3.996 €

0 €

ca. 308.000 €

ca. 358.000 €

ca. 7.950 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ eingestuft. Der Zustandsklasse 5 ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 Jahre zugeordnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

In der Sitzung am 20.09.2017 hat der Kreisausschuss den Beschluss zur Durchführung der Deckenerneuerung auf der K 58 Dülmener Str. bereits getroffen (siehe SV-9-0883).

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte