Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Problem / II. Lösung / III
Alternativen
Die K 58 (Dülmener Straße) ist eine innerörtliche
Hauptverkehrsstraße in Coesfeld mit einer Verkehrsbelastung von ca. 12.200 KFZ/24h.
Der Streckenabschnitt zwischen der B 525 und der Bahnhofsstraße befindet sich
in einem schlechten Zustand. Punktuell löst sich der Mikrobelag und es
entstehen Schlaglöcher. Zudem sind Spurrinnen und starke Verformungen insbesondere
vor den Lichtsignalanlagen vorhanden. Die Kreisstraße wurde bei der letzten Zustandsbewertung
als mangelhaft (AN 1.2 / ca. 1,1 km) bzw. ausreichend (AN 1.3 / ca. 0,4 km)
eingestuft.
In der Sitzung am 20.09.2017 hat der Kreisausschuss
den Beschluss zur Durchführung der Deckenerneuerung auf dem o.g.
Streckenabschnitt getroffen (siehe SV-9-0883).
Detaillierte Baugrunduntersuchungen ergaben jetzt,
dass der vorhandene Aufbau auf 2/3 der Strecke nicht den Anforderungen
entspricht. Somit ergibt sich hier eine Fördermöglichkeit.
Geänderte Vorgehensweise:
1.
Von der Auffahrt zur B 525 bis einschl.
Kreuzungsbereich Druffelsweg (ca. 0,5 km) ist der vorhandene Aufbau ausreichend
tragfähig, sodass wie geplant eine Deckenerneuerung im Tiefeinbau erfolgen
kann. Nach dem Abfräsen der vorhandenen Asphaltschichten wird der neue
Fahrbahnbelag 2-lagig mit 6,5 cm Asphaltbinder und 3,5 cm Splittmastixasphalt
wiederhergestellt. Die Bauarbeiten sollen Anfang 2018 öffentlich ausgeschrieben
werden. (Baubeginn Mai 2018, Bauzeit ca. 6 Wochen, Kosten ca. 280.000 €).
2.
Die Erneuerung vom Druffelsweg bis zur
Bahnhofsstraße (ca. 1,0 km) wird zunächst verschoben. Hierfür wird eine
kurzfristige Aufnahme ins Förderprogramm angestrebt.
Die einzelnen Bauabschnitte sind in der beigefügten
Übersichtskarte dargestellt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Finanzierung für die eigenfinanzierte
Deckenerneuerung erfolgt entsprechend der Beschlussfassung vom 20.09.2017 / SV-9-0883.
Die zukünftige Abschreibung für den geplanten Teilabschnitt stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum
31.12.2017 |
Ab-schreibung
jährlich |
außer-planmäßige
Abschrei-bung *2) |
Herstellungskosten |
Buchwert |
Ab-schreibung
jährlich |
51.943 € |
3.996 € |
0 € |
ca. 308.000 € |
ca. 358.000 € |
ca. 7.950 € |
*1) Die
Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „5“ eingestuft. Der
Zustandsklasse 5 ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 15 Jahre
zugeordnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser
durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen
(pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht
zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
In der Sitzung am 20.09.2017 hat der Kreisausschuss
den Beschluss zur Durchführung der Deckenerneuerung auf der K 58 Dülmener Str.
bereits getroffen (siehe SV-9-0883).
Anlagen:
Übersichtskarte