Beschlussvorschlag:
- ohne –
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Kreis
Coesfeld erfüllt gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die
Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende als kommunaler Träger. Aufgaben-
und Themenschwerpunkt des Jobcenters war auch im Jahr 2017 die dauerhafte und
nachhaltige Integration der SGB II-Leistungsbezieherinnen und SGB II-Leistungsbezieher
durch berufliche und soziale Eingliederung.
Die Thematik der
nach Deutschland flüchtenden Menschen – verbunden mit der Entwicklung,
Vorbereitung und Durchführung von Integrationsleistungen für Flüchtlinge nach
dem Übergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz – stand und steht im Fokus
unserer täglichen Arbeit. Im Jahr 2017 sind 830 Personen aus dem AsylbLG in das
Leistungssystem des SGB II gewechselt. Von diesen Rechtskreiswechslern sind
bereits bedarfsdeckende Beschäftigungsaufnahmen abgezogen. Insgesamt beziehen
sogar bereits 2.555 Rechtskreiswechsler Leistungen nach dem SGB II.
Neben der
Integration der geflüchteten Menschen wurde außerdem sichergestellt, dass auch
die übrigen SGB II-Leistungsbezieherinnen und -Leistungsbezieher ebenfalls
aktiv durch das Jobcenter unterstützt wurden.
Der Erfolg dieser
Unterstützung zeigt sich auch weiterhin in einer dauerhaft niedrigen
Arbeitslosenquote. Diese hat im Jahr 2017 einen hervorragenden Wert von 2,7 Prozent
erreicht. Der Kreis Coesfeld markiert damit abermals die Spitzenposition in
Nordrhein-Westfalen. Vor dem Hintergrund, dass derzeit viele Menschen aus dem
Asylbewerberleistungsgesetz in den Rechtskreis des SGB II wechseln, ist diese
Zahl besonders bemerkenswert.
Die Verwaltung hat auch für das Jahr 2017 einen Jahres- und
Eingliederungsbericht erstellt, der im Rahmen der Sitzung auszugsweise vorgestellt wird. Er gibt einen detaillierten
Rückblick auf die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im
vergangenen Jahr.