Betreff
Abrundungsverfahren nach § 5 BJG /§ 3 LJG-NRW
Vorlage
SV-9-1051
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

I.   V.

 

Gem. § 4 des Bundesjagdgesetzes (BJG) können Jagdbezirke durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen abgerundet werden, wenn dies aus Erfordernissen der Jagdpflege und der Jagdausübung notwendig ist. Abrundungen dürfen gem. § Abs. 3 des Landesjagdgesetzes NRW (LJG-NRW) nur auf Antrag einer beteiligten Jagdgenossenschaft oder eines beteiligten Inhabers eines Jagdbezirkes vorgenommen werden, Enklaven können auch ohne Antrag von Amts wegen einem angrenzenden Jagdbezirk angegliedert werden. Gem. § 3 Abs. 5 LJG-NRW entscheidet die untere Jagdbehörde über die Abrundung der Jagdbezirke, vor dieser Entscheidung sind gem. § 3 Abs. 3 LJG-NRW die zuständigen Jagdbeiräte anzuhören. Übereinstimmenden Anträgen der Beteiligten ist stattzugeben, soweit die Voraussetzungen für eine Abrundung vorliegen.

 

Derzeit liegen mir drei Abrundungsanträge vor, ein Antrag in Ascheberg-Herbern und zwei Anträge für Dülmen im Bereich Visbeck.

 

Im Bereich Ascheberg-Herbern geht es um die Aufteilung der Flächen einer ehemaligen Eigenjagd, die untergegangen ist, nachdem die Eigentumsflächen durch Flächenverkäufe unter die Grenze nach § 7 Abs. 1 BJG von 75 ha gerutscht sind. Ihre Flächen fallen damit wieder in die gemeinschaftlichen Jagdbezirke nach § 8 BJG zurück. Da mehrere gemeinschaftliche Jagdbezirke hier an die ehemalige Eigenjagd angrenzen, bedarf es einer Entscheidung der unteren Jagdbehörde, wie die betroffenen Flächen auf die angrenzenden Jagdbezirke aufgeteilt werden sollen.

 

In Dülmen liegen mir für den Bereich Visbeck zwei Anträge vor, die jeweils zwei genossenschaftliche Jagdbezirke und eine Eigenjagd betreffen. In beiden Fällen geht es um beantragte Abrundungen zur Änderung von Jagdbezirken nach Abschluss der Baumaßnahmen der geänderten Streckenführung der B474 in Dülmen.

 

Die drei Abrundungsanträge werden seitens der Verwaltung in der Sitzung des Jagdbeirates im Detail vorgestellt. Es ist geplant, bezüglich der beiden Anträge in Dülmen bis zur Sitzung des Jagdbeirates noch einen Ortstermin mit den beteiligten Parteien durchzuführen, in Ascheberg wurde der Antrag mit den antragstellenden Jagdgenossenschaften bereits besprochen.