Vorstellung der Ergebnisse aus dem Linienabstimmungsverfahren
Beschlussvorschlag:
Das Planungsverfahren zur K 8 n soll wie beschrieben mit der Variante 1 fortgesetzt werden.
I. Problem
Die B 474n
wurde 2007 im Bereich Dülmen für den Verkehr freigegeben. Die weiteren Planungen
zur B 474n im Raum Datteln / Waltrop sind vorangeschritten. Die Ortsumgehung Datteln ist mittlerweile
planfestgestellt; der Beschluss ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgerichts
Münster hat alle Klagen abgewiesen. Für den Abschnitt Waltrop wurde im vergangenen
Jahr das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Ebenso vorangeschritten sind
die Planungen für das Industrieareals "newPark“ mit Anbindung an die B
474n. Seit Dezember 2017 liegt auch der rechtskräftige
Planfeststellungsbeschluss für den Bau der B67n zwischen Reken und Dülmen vor.
Angesichts der gegenwärtigen
Entwicklungen wurde 2017 das Verkehrsgutachten für den Bereich Olfen und
Seppenrade aktualisiert. Wie in den Sitzungsvorlagen SV 7-0586 / SV 8-0952
beschrieben, ist weiterhin mit einer Zunahme der Verkehrsbelastungen zu
rechnen. Es ist zu
befürchten, dass insbesondere die Ortsdurchfahrt Seppenrade (B 474) aufgrund
der von Norden wie von Süden wesentlich verbesserten Anbindung letztlich als
Nadelöhr verbleibt.
Aufgrund der
Einschränkungen im Bereich der Füchtelner Mühle macht eine Verlagerung der
Verkehrsströme über die bestehende K 8 wenig Sinn (siehe auch SV–6-0874). Die Kreisstraße
ist nur zum Teil geeignet den prognostizierten Verkehr aufzunehmen. Innerorts
ist vor allem die Beeinträchtigung durch den Verkehrslärm problematisch, der
bei einer Verkehrszunahme die Immissionsgrenzwerte überschreiten würde.
Gänzlich unzureichend stellt sich dagegen der Zustand der Kreisstraße außerorts
dar. Der vorhandene Querschnitt sowie Straßenoberbau sind nicht ausreichend
dimensioniert. Die schmale Fahrbahn (Querschnittsbreite vorh. 5,70 m) und der
zum Teil fehlende Radweg erhöhen bei einer Verkehrszunahme insbesondere in den
unübersichtlichen Kurvenbereichen das Sicherheitsrisiko für Radfahrer und
Fußgänger. Zudem ist die K 8 durch die Gewichtsbeschränkung der Brücken (12 t)
über die Stever bzw. der Umflut nur eingeschränkt nutzbar.
II. Lösung / III.
Alternativen
Eine
leistungsfähige Entlastungsstraße zwischen der K 9 und der B 58 ist daher für
den Kreis Coesfeld und die Region von großer Bedeutung. Diese Straße soll
künftigen Auto- und Schwerlastverkehr, der über die B 474n vom Ruhrgebiet ins
südliche Münsterland geleitet wird, westlich an Olfen und Seppenrade vorbei
führen.
Mit dem
Kreistagsbeschluss vom 07.03.2007 (SV 7-0586) hat der Kreis die Baulastträgerschaft
für die mögliche Entlastungsstraße K 8n (Ortsumgehung Olfen) übernommen.
Die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Neubau der Kreisstraße müssen gemäß § 38 StrWG NW über
ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Die Vorstufe dazu ist das
Linienabstimmungsverfahren gemäß § 37 Abs. 2, 4 – 6 StrWG NW. Am 25.09.2013 (SV
8-0952) wurde die Verwaltung durch den Kreistag beauftragt, im Rahmen der
Linienabstimmung die notwendigen Maßnahmen für die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu veranlassen.
Mit den
Ergebnissen aus Verkehrsuntersuchungen und Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
wurden 5 verschiedene Trassenvarianten entwickelt und im
Linienabstimmungsverfahren den Träger öffentlicher Belange, den
Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die einzelnen
Varianten werden nachfolgend kurz beschrieben.
Null- /
Ausbauvariante
Der derzeitige
Streckenverlauf der K 8 wird beibehalten. Jedoch ist außerorts eine grundhafte
Erneuerung/Verbreiterung der Fahrbahn entsprechend der zukünftigen
Verkehrsverhältnisse erforderlich. Ferner sind beide Brückenbauwerke über die
Stever zu erneuern. Innerhalb der Ortslage ist insbesondere der Teilabschnitt
„Eckernkamp“ zu optimieren.
Modifizierte Null-
/ Ausbauvariante
Bei der
modifizierten Null- / Ausbauvariante wird von einer westlichen Ortsumgehung
Olfens ausgegangen, welche an der K 9 in Höhe der Einmündung „Springenkamp“
beginnt und dann in Richtung Nordosten verschwenkt. Die Anbindung an die
bestehende K 8 wäre am nordwestlichen Ortsausgang von Olfen zwischen den
Siedlungen „Schafhorst“ und „Sternbusch“ vorgesehen. Im weiteren Verlauf würde
die Trasse der K 8 beibehalten. Wie auch bei der Nullvariante ist die K 8 einschl.
der beiden Brücken über die Stever entsprechend der prognostizierten
Verkehrsbelastung auszubauen.
Variante 1
Die Variante 1
beginnt in Höhe der K 9 etwa 1.100 m westlich des Ortsausganges und verläuft
dann in Richtung Norden. Die Strecke mündet nördlich der Füchtelner Mühle in
die Trasse der bestehenden K 8. Die Länge der Strecke bis zur K 8 alt beträgt
ca. 2.300 m. Die neue Trasse quert die Stever ca. 600 m westlich der Füchtelner
Mühle. Die Umsetzung der Variante umfasst den Neubau der Kreisstraße einschl. Brückenbauwerk
von ca. 110 m Länge und den Ausbau der verbleibenden K 8 entsprechende den
künftigen Anforderungen.
Variante 2
Die Variante 2
beginnt in Höhe der K 9 etwa 1.500 m westlich des Ortsausganges und verläuft
dann ebenfalls in Richtung Norden, allerdings in einem weitläufigeren Bogen.
Die Trasse mündet ebenfalls nördlich der Füchtelner Mühle in die bestehende
Kreisstraße 8. Die Länge der Strecke bis zur K 8 alt beträgt ca. 3.150 m. Umfang
der Maßnahme ähnlich wie Variante 1.
Variante 3
Die Variante 3
verläuft von der K 9 aus nach Norden, mündet jedoch nicht in die K 8, sondern
trifft auf die Bundesstraße 58 in einer Entfernung von ca. 1 km westlich des
Knotenpunktes K 8 / B 58. Die Länge der Strecke bis zur B 58 beträgt etwa 4.500
m.
Es ist geplant
sowohl für den Neubau als auch Ausbau der vorhandenen Kreisstraße ein
gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens
a. Stellungnahmen
aus der Bürgerbeteiligung:
Im Rahmen der
Bürgerbeteiligung wurden die Unterlagen vom 18.11. – 17.12.2013 in den Städten
Lüdinghausen und Olfen ausgelegt. Es wurden keine Einwände zu Protokoll gegeben.
Da die Variante 3
zum Teil über das Gebiet der Stadt Haltern verläuft, wurden die Planunterlagen
zur Einsichtnahme auch in der Stadtverwaltung Haltern ausgelegt. 169 Bürgern
erheben Einspruch gegen die Variante 3. Besonders kritisch werden die
Immissionsbelastungen für die Bewohner im Ortsteil Hullern, im Hinblick auf die
zusätzliche Belastung der ohnehin stark frequentierten B 58 gesehen. Die
Beeinträchtigungen der Landschaftsschutzgebiete und der Waldbereiche sind
weitere Kritikpunkte.
Die
Stadtverwaltung Halten sowie alle Fraktionen im Rat lehnen die Planung,
insbesondere die Variante 3 der geplanten K 8n, aufgrund der o.g. negativen
Auswirkungen auf Mensch und Natur ab.
b. Stellungnahmen
aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die Variante 3 verläuft zum Teil innerhalb des Wasserschutzgebietes "Halterner Stausee" Schutzzone II und III. Der Neubau von öffentlichen Straßen ist in diesem Bereich genehmigungspflichtig (Zone III) bzw. verboten (Zone II). Unter Einhaltung von Auflagen nach RiStWaG (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) 2002, ist die Variante aber grundsätzlich genehmigungsfähig. Im Hinblick auf den Schutz der öffentlichen Wasserversorgung wird allerdings von der Bezirksregierung Münster, der Gelsenwasser AG, dem Kreis Coesfeld (Abtl. 70) und dem Kreis Recklinghausen eine der anderen Trassenvarianten befürwortet, weil diese das Wasserschutzgebiet nicht berühren.
Seitens des
Landesbetriebes Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ruhr bestehen
Bedenken gegen die Variante 3, da ca. 1 km östlich des vorhandenen Knotens B 58
/ K8 ein zusätzlicher Verkehrsknotenpunkt geschaffen werden würde. Nach Meinung
der RNL Ruhr stellt dieser zusätzliche Eingriff eine Verschlechterung der
überregionalen Verbindungsfunktion der B 58 dar.
Die Landwirtschaftskammer favorisiert die Null- / Ausbauvariante, da aus landwirtschaftlicher Sicht mit dieser Variante die geringste Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen verbunden ist. Auch der BUND beklagt, dass durch den Bau der geplanten Kreisstraße in den Varianten 1-3 massiv gegen die Grundsätze der Landesregierung und der Regionalplanung verstoßen wird, den „Flächenfraß“ zu stoppen. Eine Flächeninanspruchnahme erfolgt nicht nur für die Trasse selbst, sondern auch durch das landschafts- und forstrechtliche Ausgleichserfordernis.
Nach Aussage des Landesbetrieb
Wald und Holz NRW verursacht die Variante 3 größere Konflikte als in der UVS
dargestellt. Es werden hier sehr große Waldflächen in einem Landschaftsschutzgebiet
beansprucht. Flächen im ehem. Munitionsdepot sind als Waldflächen zu werten und
entsprechend auszugleichen. Damit sind nach neuer
Wertung des Gebietes die negativen Umweltauswirkungen der Variante 3 so
gravierend, dass für den Landesbetrieb Wald u. Holz nur noch die Variante 1 in
Frage kommt.
Die
Null/Ausbauvariante, modifizierte Null/Ausbauvariante, sowie die Varianten 1
und 2 kreuzen die Stever und würden durch das gesetzlich festgestellte
Überschwemmungsgebiet verlaufen. Aus diesem Grund wird aus Sicht des
Fachdienstes Oberflächengewässer (Kreis Coesfeld) die Variante 3 favorisiert.
Die Abteilung 70 –
Altlasten (Kreis Coesfeld) weist darauf hin, dass sich im Trassenbereich der
Variante 1 eine Altablagerung befindet. Es handelt sich hierbei um eine Deponie
für Bauschutt und Siedlungsabfälle. Im Rahmen einer Überbauung wird eine
Sanierung bzw. Sicherung der Altablagerung für erforderlich gehalten.
Eine Betrachtung
der unterschiedlichen Konflikte der drei Varianten mit den Zielen und
Grundsätzen der Raumordnung kommt zu dem Ergebnis, dass aus raumordnerischer
Sicht Variante 1 zu bevorzugen ist. Diese Variante:
• schont den großen zusammenhängenden
Waldbereich,
• minimiert die Bodenversiegelung und
Inanspruchnahme von Freiraum durch weitgehende Nutzung der vorh. Trasse,
• ermöglicht den Eingriff in sensiblen
Naturraum (BSN) verträglich zu gestalten und
• meidet einen Bereich für den Grundwasser-
und Gewässerschutz.
In verschiedenen
Stellungnahmen wird darauf hinweisen, dass die Stadt Olfen ein Verbindungsgewässer
zwischen Stever und Lippe plant - die
sog. „Neue Stever“. Die Variante 3 würde die neue Stever direkt oberhalb der K
9 kreuzen. Zudem existieren für diesen Raum Entwicklungsziele des
interkommunalen Projektes „2Stromland“ der Städte Olfen und Haltern am See. Eine
Verträglichkeit der Variante 3 mit den Zielen des Projektes 2Stromland, eben
jenen betroffenen Landschaftsraum ökologisch nachhaltig und für die Menschen
erlebbar zu gestalten, wird in Frage gestellt.
Das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW favorisiert die Null-/ Ausbauvariante. Die
modifizierte Null-/ Ausbauvariante verläuft durch das FFH-Gebiet „Stever“ und
das NSG „Steveraue“. Es sind Beeinträchtigungen durch Zerschneidung und Beanspruchung
von gesetzlich geschützten Biotoptypen (nach § 62 LG NRW) in der renaturierten
Steveraue zu erwarten. Außerdem wird ein bekannter Brutplatz des Weißstorches
in diesem Trassenverlauf als verfahrenskritisch eingeschätzt. Diese
Trassenvariante sollte auf keinen Fall weiter verfolgt werden. Unter der
Voraussetzung, dass aus verkehrlicher Sicht eine Ortsumgehung unverzichtbar
ist, könnte der Variante 1 zugestimmt werden.
Die
Naturschutzverbände zweifeln generell die Notwendigkeit einer Ortsumgehung an. Alle
vorgestellten Varianten bedeuten massive Einschnitte, besonders in die Fauna
und in das Landschaftsbild. Insbesondere die Trassenführungen 1, 2, 3 beinhaltet
ein dermaßen hohes Konfliktpotenzial, das nicht ausgleichbar ist. Flächeninanspruchnahme,
der Artenschutz und die Bewahrung der Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen,
Luft und Klima werden als Konfliktpunkte genannt. Aus Naturschutzsicht kommt lediglich
die Ausbau-, beziehungsweise modifizierte Ausbauvariante in Frage. Für die Naturschutzverbände
ist es nicht vertretbar, dass in der heutigen Zeit ein noch weiträumig vom
Straßenverkehr unbelasteter Landschaftsraum durch den kompletten Neubau einer Straßentrasse
zerschnitten werden soll, mit allen absehbaren Schäden für Natur und Landschaft
sowie den erkennbar desaströsen Wirkungen auf Erholungsfunktionen und
Freizeitnutzung.
Aktualisierung
der Daten / Änderungen gegenüber dem Beteiligungsverfahren
Umweltverträglichkeitsstudie
Die UVS wurde mit
dem Stand Juli 2013 abgeschlossen und bildet damit weiterhin die Grundlage für
das Linienabstimmungsverfahren bezüglich der Umweltbelange. Im Zuge der Novelle
des UVPG (Juli 2017) wurden die Schutzgüter um das Schutzgut „Fläche“ erweitert.
Ziel ist es, einem sparsamen Umgang mit Flächen zu erreichen und den noch immer
hohen Verbrauch von Freiflächen zu reduzieren. Die bestehende UVS enthält eine
Flächenbilanz, so dass das Kriterium Fläche in der UVS schon berücksichtigt
ist. In der Gesamtabwägung erhöht sich jedoch das Gewicht. Dies spricht für
eine Verfolgung der Variante 1 gegenüber der Variante 3.
Die 6 Jahre alten
faunistischen Kartierungen aus dem Jahr 2011 (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und
Reptilien) werden zurzeit aktualisiert. Die Daten zur Fauna stehen dann auch
für den landschaftspflegerischen Begleitplan und zur Erstellung der
Artenschutzprüfung zur Verfügung. Große Änderungen gegenüber den vorliegenden
Kartierungen aus dem Jahr 2011 werden nicht erwartet, ebenso keine neuen
Nachweise „verfahrenskritischer“ Arten.
Verkehrsuntersuchung
Die Planungen im
Straßennetz um Datteln / Waltrop sowie zum newPark sind vorangeschritten. Das
Verkehrsgutachten wurde 2017 unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen
im Straßennetz überarbeitet und fortgeschrieben.
Überarbeitung der
Kostenansätze
In den vergangenen
Jahren ist ein starker Anstieg der Baupreise, insbesondere für den Erwerb von
Flächen zu beobachten. Unter Einbeziehung der zuvor beschriebenen Entwicklungen
wurden die Kostenansätze aus dem Jahre 2013 entsprechend den Marktpreisen überarbeitet.
Aktualisiert wurden auch die Ansätze für Kompensationsmaßnahmen.
Nutzung ehem. Munitionsdepot
Dem Betreiber des
ehem. Munitionsdepot wurde 2014 eine Anlage zur Lagerung von Explosivstoffen genehmigt.
Die Variante 3 verläuft direkt an der östlichen und nördlichen
Grundstücksgrenze des Explosivstofflagers. Eine Umsetzung der Variante würde
für das Munitionsdepot erhebliche Einschränkungen bedeuten, die dazu führen,
dass ein Großteil der Bunker außer Betrieb genommen werden müsste oder nur noch
mit sehr geringen Explosivstoffmassen belegt werden dürften. Der größte Teil
des Explosivstofflagers könnte nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Eine
Veränderungssperre bestand nicht.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Auf Basis der Umweltverträglichkeitsstudie
wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse können
der nachfolgenden Zusammenfassung sowie der Anlage entnommen werden.
Zusammenfassung
und Bewertung
Mit den
Ergebnissen aus der Verkehrsuntersuchung und der Umweltverträglichkeitsstudie
(UVS) wurden verschiedene 5 Trassenvarianten entwickelt und im
Linienabstimmungsverfahren vorgestellt.
Die Null- / Ausbauvariante
bzw. die modifizierte Null- / Ausbauvariante scheiden aus, da durch beide
Varianten das Planungsziel: „Entlastung der Ortslagen Olfen und
Lüdinghausen-Seppenrade unter Berücksichtigung der städtebaulichen Belange der
betroffenen Gemeinden“ nicht erreicht wird. Auch die Variante 2 als teuerste
Variante mit vielen Nachteilen bei den umweltrelevanten Faktoren soll nicht
weiter verfolgt werden.
Nach Abwägung
aller Einwände und Stellungnahmen wird die Variante 1 favorisiert (siehe
Anlage: Entscheidungsmatrix), da sie
• den Ortskern Olfen effektiv entlastet,
• die kostengünstigste Variante ist,
• die Konflikte mit den Zielen der
Raumordnung minimiert,
(Anmerkung: Die Variante 1 ist zu bevorzugen, da diese, die
mit den Zielen der Regionalentwicklung verträglichste Trasse darstellt. Für die
kreisübergreifende Variante 3 wäre ein Einvernehmen mit 2 verschiedenen
Regionalplanungsbehörden herzustellen).
• einen großen, zusammenhängenden Wald
verschont,
(Anmerkung:
Durch die Variante 3 werden sehr große Waldflächen in einem Landschaftsschutzgebiet
beansprucht).
• die Inanspruchnahme von Natur und
Landschaft auf ein geringes Maß begrenzt,
(Anmerkung:
Die Auswirkungen der Variante 1 auf die Schutzgüter Mensch (Wohnen/Erholung),
Tiere, Pflanzen, Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Klima/Luft und
Landschaftsbild sind laut UVS insgesamt geringer als bei Variante 3. Darüber hinaus
hat sich in dem Gebiet des ehem. Munitionsdepots eine Uhu-Population angesiedelt,
die schwer umzusiedeln ist. Diese Population ist von immenser Bedeutung und
würde durch die Variante 3 erheblich gestört.)
•
geringster Flächenverbrauch der Varianten 1-3
(Anmerkung: Die Variante 1 beansprucht den
geringsten Flächenbedarf der Varianten 1 - 3. Die für den Bau in Anspruch
genommenen Flächen sind teilweise im Verhältnis 1 zu 1,5 auszugleichen.
Folglich sind zu den Flächen für die Trassenführung weitere landwirtschaftliche
Flächen als Ausgleichsmaßnahmen zu erwerben).
•
den Eingriff in den sensiblen Naturraum verträglich
gestaltbar lässt,
(Anmerkung: Bei der Detailplanung soll der Bereich
der FFH/NSG-Bereich in einer umweltverträglichen Art gequert werden.)
• nicht in Wasserschutzgebiete (Zone III
und IIB) eingreift.
(Anmerkung: Der Neubau von öffentlichen Straßen ist
in diesem Bereich nur unter Berücksichtigung von Auflagen möglich. Im Hinblick
auf den Schutz der öffentlichen Wasserversorgung wird deshalb Variante 1
bevorzugt, da diese nicht durch das Wasserschutzgebiet verläuft.)
•
die Konflikte mit dem geförderten Projekt
2Stromland/Hutewald verhindert,
Die Vorbehalte
gegen die Variante 1 in Bezug auf das gesetzlich festgestellte Überschwemmungsgebiet
können durch eine großzügige Dimensionierung gemindert werden. Die Sanierung
bzw. Sicherung der Altablagerung wurde in der Kostenschätzung berücksichtigt.
Mit der Variante 1
wird das Planungsziel zur Schaffung einer Ortsumgehung und der Entlastung der
Ortslagen Olfen, Lüdinghausen und Seppenrade erreicht. Durch den direkten Anschluss
an die K 9n wird eine Ortsumfahrt geschaffen, die aufgrund ihrer ortsfernen
Lage auch die künftige Siedlungsentwicklung Olfens nicht einschränkt.
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für diese Maßnahme
sind Fördermittel nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau in Aussicht
gestellt worden. Der Fördersatz beträgt aktuell 60%. Der Bau der Entlastungsstraße
dient nicht nur der Verkehrsverbesserung in der Standortgemeinde Olfen, sondern
auch der Entlastung von Seppenrade sowie als Ersatzstrecke für die im Bereich
der Füchtelner Mühle vorhandenen Brückenbauwerke. Daher soll unter Abweichung
der sonst üblichen Praxis eine finanzielle Beteiligung der Städte Lüdinghausen,
Olfen und des Kreises Coesfeld erfolgen. Mit den Bürgermeistern der betroffenen
Städte wurde vereinbart, dass der Kreis Coesfeld 50 % und die Städte
Lüdinghausen und Olfen jeweils 25 % der Planungskosten und der nicht durch
Zuwendungen gedeckten Kosten im Falle der Förderung übernehmen.
Geplanter Verfahrensablauf für die Umgehung K 8 n:
• 16.05.2018: Bürgerinformation in Olfen
AnschI. Beratung in den Gremien der Städte und des Kreises
• 05. - 27.06.2018: Vorstellung der Ergebnisse/Erörterungen im Fachausschuss/Kreisausschuss/Kreistag
Beschluss zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Vorschlagsvariante 1
• 07.2018: Ortsübliche Bekanntmachung der abgestimmten Linienführung (§ 37 Abs. 5 S. 8 StrWG NRW);
Anzeige über den Abschluss der Planungsarbeiten gegenüber der Obersten Straßenbaubehörde, (§ 37 Abs. 4 S. 4 StrWG NRW)
• 2018/2019 Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren
Antrag bei der Bezirksregierung auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
• 2019/2020: Planfeststellungsbeschluss
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Das Planfeststellungsverfahren soll mit der Variante 1 eingeleitet werden. Angesichts der Bedeutung ist der Kreistag für die Angelegenheit zuständig.
Anlagen:
-
Übersichtskarte
-
Entscheidungsmatrix
-
Schutzgutübergreifender Vergleich der
Trassenauswirkungen
- Stand UVS 2018