Beschlussvorschlag:
Für die Umsetzung des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen für die nächsten fünf Jahre ein Anteil aus Kreismitteln in Höhe von bis zu 12.000 Euro pro Jahr bereitgestellt.
Begründung:
I. – III. Problem / Lösung / Alternativen
Der
Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 19.03.1997 das Kulturlandschaftsprogramm
für den Kreis Coesfeld beschlossen. Die Bereitstellung von Kreismitteln zur
Anteilsfinanzierung muss jeweils für einen Förderzeitraum von fünf Jahren
erfolgen. Zuletzt erfolgte dies im Jahr 2013, so dass der Förderzeitraum am
31.12.2018 endet. Vor diesem Stichtag ist demnach über die Fortsetzung für
zunächst weitere fünf Jahre zu beschließen.
Das
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) des Kreises Coesfeld, genehmigt durch Erlass
des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - MURL - des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 31.03.1998, ist als Kooperationsprogramm zwischen den
Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und den Interessen der
Flächeneigentümer / der Landwirte andererseits zu verstehen.
Die
Teilnahme am Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Coesfeld ist freiwillig. Die
vertraglichen Rahmenbedingungen gibt das Land Nordrhein-Westfalen vor, nachdem
die Durchführungsverordnung zunächst mit der EU abgestimmt worden ist.
Der
Kreis Coesfeld ist Bewilligungsbehörde und vereinbart in Absprache mit der
Bewirtschafterin / dem Bewirtschafter für die Laufzeit von fünf Jahren zum
Beispiel Pflegemodalitäten von extensiv genutztem Dauergrünland oder die extensive
Nutzung von Äckern zum Schutz von Ackerlebensgemeinschaften (z. B.
Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz). Die Bewilligung der Anträge erfolgt mittels
Zuwendungsbescheid.
Das
Kulturlandschaftsprogramm hat sich anfänglich als hilfreiches Förderprogramm
für die naturschutzrechtlichen Belange insbesondere im Rahmen von
Landschaftsplanaufstellungs- und Landschaftsplanumsetzungsverfahren bewährt.
Stagnierende
Ausgleichsbeträge beim Kulturlandschaftsprogramm bis einschließlich 2014 einhergehend
mit einem Strukturwandel in der Landwirtschaft, Ausbau von Biogasanlagen, Erhöhung
der Flächenpreise haben u. a. zu einem Rückgang der Antragsverfahren
geführt.
Zu
Beginn des Vertragsnaturschutzes im Jahr 1998 wurden zunächst drei und in den
weiteren Jahren teilweise 150 Anträge mit ca. 330 ha bewilligt. In 2015 wurden
die Ausgleichsbeträge angehoben, die zwischenzeitlich zurückgegangene
Attraktivität des Kulturlandschaftsprogrammes wieder etwas gestärkt. Die
derzeitigen Ausgleichsbeträge für die extensive Grünlandnutzung liegen je nach
Bewirtschaftungseinschränkungen zwischen 535,00 Euro und 685,00 Euro pro Jahr
und Hektar.
Aktuell
sind 72 Anträge mit ca. 215 ha bewilligt. Dabei sind über die Hälfte der
Anträge bzw. Flächen seit über 10 Jahren, teilweise seit fast 20 Jahren im
Vertragsnaturschutz. Der Schwerpunkt der Bewirtschaftungsanträge liegt im
Bereich der extensiven Grünlandbewirtschaftung. Dies bindet für das laufende
Haushaltsjahr Kreismittel in Höhe von ca. 7.000 Euro.
Die Etablierung dieses Förderprogramms basiert
auf über Jahre aufgebautem Vertrauen und Kooperation zwischen den
Flächenbewirtschaftern und dem Kreis Coesfeld.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die
Ausgleichszahlungen für die Bewirtschaftungsanträge werden von der EU
kofinanziert. Der Bewilligungszeitraum beträgt fünf Jahre, die Auszahlung
erfolgt jährlich.
Die
EU beteiligt sich an der Finanzierung zu 45 % unter Beachtung der jeweiligen
Mitfinanzierungshöchstgrenze pro ha und Jahr. Die übrigen 55 % übernehmen Land
NRW und der Kreis. Seit 2000 übernimmt das Land die 55 % vollständig für
Bewilligungen in Naturschutzgebieten und in Biotopen nach § 42
Landesnaturschutzgesetz NRW in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz.
Außerhalb der genannten Schutzgebiete teilen sich die Förderanteile wie folgt
auf:
Förderung
in rechtskräftigen Landschaftsplangebieten:
·
EU:
45 % (unter Berücksichtigung der o. g. Mitfinanzierungshöchstgrenze),
den Restbetrag teilen sich Land und
Kreis wie folgt auf:
·
Land:
80 %
·
Kreis:
20 %.
Förderung
außerhalb von Landschaftsplangebieten:
·
EU:
45 % (unter Berücksichtigung der o. g. Mitfinanzierungshöchstgrenze),
den Restbetrag teilen sich Land und
Kreis wie folgt auf:
·
Land:
60 %
·
Kreis:
40 %.
Der Kreis Coesfeld hat seit 2017 flächendeckend
rechtskräftige Landschaftsplangebiete.
Übersicht über Anzahl der Bewilligungen und Aufteilung
der Ausgleichsbeträge in den jeweiligen Jahren
Jahr |
Anzahl Bewilligungen |
EU-Anteil [Euro] |
Land-Anteil [Euro] |
Kreis-Anteil
[Euro]l |
2013 |
62 |
ca. 29.000 |
ca. 31.500 |
ca. 4.900 |
2014 |
66 |
ca. 30.500 |
ca. 33.000 |
ca. 5.400 |
2015 |
56 |
ca. 27.500 |
ca. 29.000 |
ca. 4.900 |
2016 |
54 |
ca. 48.000 |
ca. 52.800 |
ca. 5.900 |
2017 |
62 |
ca. 57.300 |
ca. 63.800 |
ca. 6.300 |
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung in dieser Angelegenheit ist gemäß § 26 Abs.1 Satz 1 der Kreisordnung der Kreistag.