Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahr-bahndecke auf der K 7 AN 2+3 in Olfen zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Die K 7 dient als
Verbindung zwischen Olfen und Bork. Die Kreisstraße liegt zwischen der K 14 und
der Kreisgrenze zu Unna. Der 3,5 km lange Streckenabschnitt mit einer Fahrbahnbreite
von 5,00 m hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.024 KFZ/24h.
Die Baumaßnahme
umfasst die Abschnitte 2 und 3. Beide Abschnitte weisen starke Fahrbahnschäden
auf. Der Abschnitt 2 (Zustand = 5) ist insbesondere durch Spurrinnen und
Ausbrüche geschädigt. Noch schlechter ist dagegen der Abschnitt 3 (Zustand =
6). Hier sind neben Spurinnen auch Unebenheiten und Risse vorhanden. Nach den
Ergebnissen der Bohrsondierungen ist der vorh. Aufbau zu gering und entspricht
nicht den Anforderungen einer Kreisstraße. Aufgrund der günstigen
Bodenverhältnisse reicht zum größten Teil eine Deckenerneuerung im Hochbau aus.
Vorgesehen ist ein 2-lagiger bituminöser Aufbau mit 14 cm Tragschicht und 4 cm
Asphaltbeton. Im Abschnitt 3 ist teilweise die Erneuerung im Vollausbau
vorgesehen, da hier der Untergrund unzureichend ist.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Sobald der
Baubeschluss vorliegt sollen die Ausschreibungsunterlagen erstellt und die
Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Mit der Maßnahme soll Anfang
September begonnen. Es ist geplant die Bauarbeiten mit Einrichtung einer
Vollsperrung durchzuführen. Als Bauzeit werden ca. 6 Wochen einkalkuliert.
Für die
Fahrbahnerneuerung wurden 750.000 € veranschlagt. Die Maßnahme ist Bestandteil
des Rahmenbauprogramms 2018 – 2020 und ausschließlich aus Eigenmittel zu
finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht. Im Haushalt 2018 sind für die
Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 2,98 Mio. €
angesetzt.
Die Auswirkung der
Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum 31.12.2017 |
Ab-schreibung jährlich |
außer-planmäßige Abschrei-bung *2) |
Herstellungs-kosten |
Buchwert |
Ab-schreibung jährlich |
444.772 € |
52.419 € |
0 € |
ca. 825.000 € |
ca. 1,2 Mio. € |
ca. 27.300 € |
*1) Die Kreisstraße wurde bei der
Zustandsbewertung 2015 in „5“ bzw. „6“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist
in der Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2017 für die Fahrbahn noch eine Restnutzungsdauer
von 13 bzw. 5,5 Jahre verzeichnet.
*2) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer
Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine
Wertminderung erfolgt.
*3) Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten +
Herstellungsnebenkosten sowie den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der
Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte