Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung berichtet ab dem Finanzbericht zum 31.08.2018 trimesterweise über die zur Zielerreichung getroffenen Maßnahmen bei folgenden Produkten:
a) 02.40.03.03 – Regionales Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld / Kommunale Koordinierung
b) 01.39.01.01 – Lebensmittelüberwachung
c) 02.51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern
d) 04.01.02.01 – Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung
e) 01.70.03.01 – Regelung der kommunalen Abwasserbeseitigung
f) 01.70.03.02 – Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau
g) 02.40.05.01 – Museum Burg Vischering
h) 02.40.05.02 – Kulturzentrum Kolvenburg
i) 02.40.05.03 – Sonstige kulturelle Dienstleistungen
j) 03.10.02.01 – Gebäudemanagement
k) 03.66.01.01 – Neu-, Um- und Ausbau [der Kreisstraßen]
Begründung:
I. Problem
Am 21.03.2018 hat der Kreistag auf Antrag der Kreistagsfraktion BÜDNIS90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, Vorschläge zu erarbeiten, bei welchen Produkten trimesterweise über die zur Zielerreichung getroffenen Maßnahmen berichtet wird (Beschlussvorschlag 9 der SV-9-1018/1).
II. Lösung
Als Maßstab für die Auswahl der vorgeschlagenen Produkte wurde zunächst ihre Relevanz für die (überarbeiteten) strategischen Ziele des Kreises Coesfeld herangezogen. Zudem wurden auch Produkte berücksichtigt, die sich bereits in der Vergangenheit regelmäßig im Fokus des politischen Interesses befanden.
Die strategischen Ziele des Kreises Coesfeld in ihrer aktuellsten Entwurfsfassung lauten wie folgt (s. SV-9-1088):
- Arbeit und Wirtschaft
- Bildung und Ausbildung
- Sicherheit
- Familie
- Bürger- und Gemeindefreundlichkeit
- Integration
- Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
- Umwelt
- Nachhaltige Mobilität
- Tourismus und Kultur
- Europaaktive Kommune
Bei der Auswahl der Produkte wurde zudem berücksichtigt, dass zum strategischen Ziel I. Arbeit und Wirtschaft bereits mittels der Monatsberichte zur Umsetzung des SGB II und der regelmäßigen Berichterstattung der wfc GmbH eine umfangreiche Information gewährleistet ist. Auch zum Thema Integration berichtet das Kommunale Integrationszentrum bereits regelmäßig.
Die Bürger- und Gemeindefreundlichkeit des Kreises Coesfeld wiederum äußert sich an den verschiedensten Stellen in Form unterschiedlichster Handlungsformen. Sie bildet eine grundsätzliche Orientierung für die gesamte Verwaltung und äußert sich etwa in kurzen Bearbeitungszeiten und sparsamer Haushaltswirtschaft. Die Benennung eines konkreten einzelnen Produktes zur Berichterstattung ist daher nicht zielführend.
Aus den anderen strategischen Zielen und dem bisherigen Grad der Diskussion wurden folgende Produkte abgeleitet, zu denen trimesterweise über die Zielerreichung berichtet werden soll:
Produkt-nummer |
Produktname |
Ziel(e) im Haushalt 2018 |
02.40.03.03 |
Regionales Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld / Kommunale Koordinierung |
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01.39.01.01 |
Lebensmittelüberwachung |
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02.51.10.02 |
Tagesbetreuung von Kindern |
|
04.01.02.01 |
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung |
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01.70.03.01 |
Regelung der kommunalen Abwasserbeseitigung |
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01.70.03.02 |
Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau |
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02.40.05.01 |
Museum Burg Vischering |
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02.40.05.02 |
Kulturzentrum Kolvenburg |
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02.40.05.03 |
Sonstige kulturelle Dienstleistungen |
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03.10.02.01 |
Gebäudemanagement |
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03.66.01.01 |
Neu-, Um- und Ausbau [der Kreisstraßen] |
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Hierbei soll sich die Berichterstattung grundsätzlich aus den angegebenen (Haushalts-) Zielen ergeben. Sofern erforderlich, sollen diese Ziele allerdings mit Blick auf die strategischen Ziele in einen größeren Kontext gesetzt werden, um eine sinnvolle Berichterstattung zu ermöglichen.
III. Alternativen
Bei den genannten Produkten
handelt es sich um einen ersten Vorschlag vonseiten der Verwaltung. Eine
Änderung dieser Liste durch den Kreistag unter Berücksichtigung der
Erstellungsfristen für die Trimesterberichte ist jederzeit möglich.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Ausweitung der Berichtspflicht der Verwaltung erhöht sich der zur Erstellung der Berichte erforderliche Ressourceneinsatz (u. a. höherer Arbeitsaufwand).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Satz 1 KrO NRW.