Beschlussvorschlag:
1.
Die
von der Landesregierung NRW beabsichtigten Änderungen am Landesentwicklungsplan
werden zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Kreis Coesfeld gibt eine Stellungnahme zu den geplanten LEP-Änderungen ab,
deren Inhalt sich aus dem abschließenden Beratungsergebnis ergibt. Die
Verwaltung wird damit beauftragt, die Stellungnahme der Staatskanzlei NRW sowie
dem Landkreistag NRW fristgerecht zukommen zu lassen.
Begründung:
I. Hintergrund
Es wird Bezug genommen auf Sitzungsvorlage SV-9-1093.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 07.06.2018 wurde hierzu einstimmig folgender von der Sitzungsvorlage abweichender Beschluss gefasst:
„Es wird vereinbart, dass die aus dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche
Sicherheit und Ordnung vorgetragenen Änderungen zu der Stellungnahme zur
geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW in einer Schrägstrichvorlage
zusammengefasst und im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Kreisentwicklung beraten werden.“
Die im Nachgang der Sitzung eingegangenen Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen wurden in einer Synopse (Anlage 1) gegenübergestellt, ergänzt um die Inhalte der ursprünglichen Verwaltungsvorlage sowie einer am 07.06.2018 übermittelten Stellungnahme der Konferenz der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld (Anlage 2). Eingegangene Stellungnahmen der Fraktionen sind der Sitzungsvorlage als Anlage 3 ff. beigefügt.
II. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es entstehen keine finanziellen Aufwendungen.
III. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 S. 1 KrO NRW zuständig.