Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. –III.
Am Freitag, den 22.09.2017, wurde die
Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Hauptzollamt Münster
(Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und dem Jobcenter Kreis Coesfeld abgeschlossen.
Zur Unterzeichnung der Vereinbarung kamen Landrat Dr. Christian Schulze
Pellengahr und die Leiterin des Hauptzollamtes, Astrid Scholz, zusammen.
Aufgabe des Hauptzollamtes ist die
Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch;
dazu gehört seit Anfang 2015 auch die Überprüfung des Mindestlohnes. Nach dem
SGB II haben die Jobcenter unter anderem die Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten
wegen Leitungsmissbrauchs zu verfolgen und zu ahnden.
Die abgeschlossene Vereinbarung sieht eine
intensivere Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und dem Hauptzollamt vor. Bei
paralleler Zuständigkeit von Hauptzollamt und Jobcenter im Bereich des
Leistungsmissbrauchs wird das Hauptzollamt für das Jobcenter tätig. Darüber
hinaus werden gegenseitige Mitteilungs- und Informationsplichten vereinbart,
falls sich Anhaltspunkte für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder
Leistungsmissbrauch ergeben. Im Rahmen der Zusammenarbeit gibt es einen
regelmäßigen Austausch zwischen den Ansprechpartnern. Einmal pro Jahr werden
die Wirksamkeit der Vereinbarung und der Stand der Zusammenarbeit zudem in einer
gemeinsamen Dienstbesprechung evaluiert. Am Donnerstag den 24.05.2018 hat die
erste Dienstbesprechung stattgefunden. An ihr waren Vertreter des
Hauptzollamtes, der Städte und Gemeinden und des Kreises Coesfeld beteiligt.
In der Sitzung soll die Zusammenarbeit
zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Hauptzollamt dargestellt werden. Dazu wird
ein Vertreter / eine Vertreterin des Hauptzollamtes zu der Sitzung eingeladen.