Betreff
Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld; Sachstandsbericht zum Thema ‚Schwarzarbeit / Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt‘
Vorlage
SV-9-1134
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

- ohne -

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

 

I. –III.

 

 

Am Freitag, den 22.09.2017, wurde die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Hauptzollamt Münster (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und dem Jobcenter Kreis Coesfeld abgeschlossen. Zur Unterzeichnung der Vereinbarung kamen Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr und die Leiterin des Hauptzollamtes, Astrid Scholz, zusammen.

 

Aufgabe des Hauptzollamtes ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch; dazu gehört seit Anfang 2015 auch die Überprüfung des Mindestlohnes. Nach dem SGB II haben die Jobcenter unter anderem die Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten wegen Leitungsmissbrauchs zu verfolgen und zu ahnden.

 

Die abgeschlossene Vereinbarung sieht eine intensivere Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und dem Hauptzollamt vor. Bei paralleler Zuständigkeit von Hauptzollamt und Jobcenter im Bereich des Leistungsmissbrauchs wird das Hauptzollamt für das Jobcenter tätig. Darüber hinaus werden gegenseitige Mitteilungs- und Informationsplichten vereinbart, falls sich Anhaltspunkte für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder Leistungsmissbrauch ergeben. Im Rahmen der Zusammenarbeit gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen den Ansprechpartnern. Einmal pro Jahr werden die Wirksamkeit der Vereinbarung und der Stand der Zusammenarbeit zudem in einer gemeinsamen Dienstbesprechung evaluiert. Am Donnerstag den 24.05.2018 hat die erste Dienstbesprechung stattgefunden. An ihr waren Vertreter des Hauptzollamtes, der Städte und Gemeinden und des Kreises Coesfeld beteiligt.

 

In der Sitzung soll die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Hauptzollamt dargestellt werden. Dazu wird ein Vertreter / eine Vertreterin des Hauptzollamtes zu der Sitzung eingeladen.