Betreff
Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld; Modellvorhaben ‚rehapro‘
Vorlage
SV-9-1137
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I. -V.

 

 

Das Modellprojekt nach § 11 SGB IX ist ein wirkungsorientiertes Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation. Es wird vom BMAS mit einer beachtlichen Summe von 2,5 Milliarden Euro gefördert und ist auf eine Dauer von 5 Jahren angesetzt.

Das Modellprojekt soll als „Münsterland plus“ gemeinsam mit allen Jobcentern aus dem Münsterland und dem Jobcenter der Stadt Hamm durchgeführt werden. Durch den Zusammenschluss als Verbund soll das Münsterlandsiegel weiter nach vorne gebracht werden. Für den Kreis Coesfeld ist es ein Mehrwert an dem Verbundprojekt teilzunehmen, da nochmal gesondert auf eine besondere Zielgruppe geschaut wird, die für das Regelangebot der Jobcenter nicht greifbar ist. Somit besteht die Möglichkeit, in Einzelfällen auch diesen SGB II Leistungsberechtigten die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu gewährleisten Die Verbundpartner haben sich dazu entschieden, dem gemeinsamen Projekt den Namen

TIME – Teilhabe im  erleben  zu geben.

 

Kernidee ist, dass SGB II Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen in der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe Unterstützung erfahren. Vordergründig handelt es sich um Menschen, für die das Regelangebot eines Jobcenters nicht greift. Hierzu wird auf drei unterschiedlichen Handlungsfeldern (Arbeitgeber & Beschäftigungsträger, Teilnehmer/-innen und Fördersystem) eine individuelle Lösung geschaffen. Ziel ist es, eine auf die Bedarfe und Ressourcen der betroffenen Menschen abgestimmte Unterstützung zu entwickeln und umzusetzen.

Grundlage für die gemeinsame Umsetzung im Münsterland ist eine gemeinsame inhaltliche Projektbeschreibung und eine Verbundvereinbarung.

Lt. Förderrichtlinie ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen:

 

-       In der ersten Stufe hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Einreichung von Projektskizzen aufgefordert.

-       Die Projektskizze wurde am 02.07.2018 bei der Knappschaft Bahn See eingereicht. In der Skizze sind insbesondere die Projektidee, das Innovationspotential, die geplanten Umsetzungspartner, der Arbeits- und Zeitplan sowie eine detaillierte Finanzplanung dargestellt.

-       Sofern die Projektskizze positiv bewertet wird, ist innerhalb einer Frist von ca. 2 Monaten der eigentliche Förderantrag zu stellen. Auch bei Kooperationsprojekten stellt jedes Jobcenter seinen eigenen Förderantrag.

 

Bis zum Sitzungstermin werden weitere Informationen zur Bewertung der Projektskizze von der Knappschaft Bahn See erwartet, die während der Ausschusssitzung mitgeteilt werden.

Über das weitere Antragsverfahren wird in der nächsten Ausschusssitzung berichtet.