Beschlussvorschlag:
- Der Planung zur Erstellung einer
Publikation zur Aufarbeitung der NS-Zeit im Kreis Coesfeld wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Herrn Prof. Dr. Bernd
Walter einen Werkvertrag zur Ausarbeitung eines druckfähigen Manuskriptes
abzuschließen. Parallel zur Buchveröffentlichung wird eine
Internet-Präsentation mit der didaktischen Aufbereitung des Themas für den
Geschichtsunterricht der Schulen etc. erstellt.
- Die Bereitstellung der noch erforderlichen Mittel
i.H.v. 85.000 € für die Erstellung eines druckfähigen Manuskripts und der
digitalen Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse erfolgt im Rahmen der
Beratungen über den Kreishaushalt 2019. Die für die Konzeption
eingeplanten Mittel des Haushaltsjahres 2018 können für die vorgesehene
Drittbeauftragung verwendet werden.
Begründung:
I. Problem
In
der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 14.06.2018 wurde
die Beschlussfassung des Projekts zurückgestellt. Es wurde der Wunsch bzw. die
Vorstellung geäußert, dass bei der Umsetzung des Projektes die zukünftige
Nutzung und Verwertung des Grundlagenwerks für Bildungszwecke, u.a. im
Geschichtsunterricht der Schulen, im Vordergrund stehen solle.
Vor
den Sommerferien wurde zu einer didaktischen Aufbereitung ein Gespräch mit
Herrn Ostendorf (Geschichtslehrer am St. Pius-Gymnasium), Herrn Prof. Dr.
Walter, Herrn Dr. Wenning geführt. Die Teilnehmer kamen überein, dass parallel
zur Buchpublikation eine Online-Präsentation mit komprimierten
Einleitungstexten und aussagekräftigen Dokumenten zu bestimmten
Themenschwerpunkten angeboten werden soll. Mit Hilfe der Quellendokumentation
können Schülerinnen und Schüler Einzelaspekte beleuchten und vertiefen. Möglich
wäre es auch, offene Forschungsfragen anzusprechen, um Anregungen für
Schüler-Projektarbeiten zu geben.
Herr
Ostendorf hat unter Berücksichtigung des schulischen Curriculums
Wünsche/Anforderungen an das Themenspektrum zur Behandlung der NS-Zeit im
Geschichtsunterricht und damit an die Schwerpunkte der Quellendokumentation
formuliert. (siehe Anlage).
Kostenplanung:
Die
geschätzten Gesamtkosten des Projekts in Höhe rd. 95.000 € setzen sich wie
folgt zusammen:
1.
Erarbeitung eines druckfähigen Manuskripts durch Herrn Prof. Dr. Walter
Die Erarbeitung eines druckfähigen Manuskripts
einschließlich aller Aufwände (Archivreisen, Literatur, Kopierkosten) in einem
ungefähren Zeitraum von drei Jahren wird zirka 60.000 bis 70.000 Euro kosten
(inklusive Umsatzsteuer).
2.
Satz und Druck eines Buches
Hinzu kommen Satz und Druck des zirka 400 Seiten
umfassenden Buches. Anvisiert wird eine Auflage von 1000 Stück. Grob geschätzt
müssen für ein Buch in guter Qualität und ansprechender grafischer Gestaltung
zirka 15.000 Euro angesetzt werden.
3.
Online-Präsentation
Die Kosten für die Online-Präsentation richten sich
nach dem Umfang sowie den Ansprüchen und Standards der Quellenaufbereitung und
-kommentierung. Da zum jetzigen Zeitpunkt weder der Umfang noch der Aufwand der
Quellenaufbereitung verlässlich abgeschätzt werden kann, ist die Kalkulation
der Kosten schwierig. Sie können sich jedoch für die verschiedenen Arbeiten,
vom Scannen bis zur Endredaktion, die von verschiedenen Personen erledigt
werden müssen, auf 10.000 Euro summieren.
II. Lösung
Der
Landrat wird beauftragt, einen entsprechenden Werkvertrag zur Erstellung eines
Manuskriptes abzuschließen, mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen
Publikation. Gleichzeitig wird der Autor den Fokus auf aussagekräftige Quellen
für die spätere Aufbereitung und Quellenkommentierung im Rahmen einer
Online-Präsentation legen.
III. Alternativen
Der Kreis Coesfeld arbeitet die NS-Zeit nicht weiter auf.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Wie unter I. dargestellt, belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Erarbeitung eines druckfähigen Manuskripts und der Online-Präsentation auf rd. 95.000 €. Im Finanzplan der Produktgruppe 01.03 des Haushaltsplanes 2018 (Inv. 01 04 18 Aufarbeitung NS-Zeit im Kreis Coesfeld) stehen für die Konzeptionierung bereits 10.000 € zur Verfügung. Die restliche Summe wäre im Haushalt 2019 zu veranschlagen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gem. § 26 Ab. 1 S. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.
Anlagen: Didaktisches Konzept