Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 einschließlich Anlagen wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 1 und 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW hat der Kreis
Coesfeld in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen
Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen.
Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang
und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss
ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom
Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf
des Gesamtabschlusses dem Kreistag zu.
Der Kreistag ist
gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW zuständig für die Bestätigung des
Gesamtabschlusses. Dieser Beschlussfassung geht die Prüfung des Gesamtabschlusses
durch den Rechnungsprüfungsausschuss voraus. Zur Durchführung dieser Aufgabe
bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen
Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld (vgl. Ziffer 5.5 der Richtlinie für die
Erstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld/Gesamtabschlussrichtlinie
vom 18.12.2013 und § 12 der
Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Coesfeld vom 17.12.2014).
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 101 GO
NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie
über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis
der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld stellt jährlich
zum Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss auf. Um einen
Gesamtabschluss erstellen zu können, müssen geprüfte bzw. testierte Jahresabschlüsse
des Vollkonsolidierungskreises vorliegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017
des Kreises Coesfeld ist abgeschlossen. Nachdem die Feststellung des
Jahresabschlusses 2017 durch den Kreistag in der Sitzung am 24.09.2018 erfolgt
ist, wird nunmehr zu
dieser Sitzung der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 des Kreises Coesfeld
vorgelegt.
Die anschließende
Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2017 erfolgt durch den
Rechnungsprüfungsausschuss. Die nächste Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses findet am 03.12.2018 statt, sodass die
abschließende Behandlung des Gesamtabschlusses 2017 in der Sitzung des
Kreistages am 12.12.2018 erfolgen könnte.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung
und Beratung des Gesamtabschlusses 2017 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für
den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2017 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.