Betreff
Gesamtabschluss 2017 des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-1166
Aktenzeichen
20.26.170
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 einschließlich Anlagen wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 1 und 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW hat der Kreis Coesfeld in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zu.

 

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW zuständig für die Bestätigung des Gesamtabschlusses. Dieser Beschlussfassung geht die Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss voraus. Zur Durchführung dieser Aufgabe bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld (vgl. Ziffer 5.5 der Richtlinie für die Erstellung des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld/Gesamtabschlussrichtlinie vom 18.12.2013 und § 12 der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Coesfeld vom 17.12.2014).

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 101 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld stellt jährlich zum Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss auf. Um einen Gesamtabschluss erstellen zu können, müssen geprüfte bzw. testierte Jahresabschlüsse des Vollkonsolidierungskreises vorliegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Kreises Coesfeld ist abgeschlossen. Nachdem die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 durch den Kreistag in der Sitzung am 24.09.2018 erfolgt ist, wird nunmehr zu dieser Sitzung der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 des Kreises Coesfeld vorgelegt.

 

Die anschließende Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2017 erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses findet am 03.12.2018 statt, sodass die abschließende Behandlung des Gesamtabschlusses 2017 in der Sitzung des Kreistages am 12.12.2018 erfolgen könnte.

 

III. Alternativen

 

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des Gesamtabschlusses 2017 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.