Betreff
Sachstandsbericht zur Flüchtlingsbetreuung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1208
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-     ohne –

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.    V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung unabhängig von den Beratungen im Integrationsausschuss regelmäßig über die Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG berichten wird.

 

Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:

 

  1. Zahl der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Zum Stand 30.09.2018 bezogen 1.523 Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Afghanistan (200 Personen) waren hierbei die Länder Irak (122 Personen) und Nigeria (81 Personen) am stärksten vertreten. Die „Sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 907 Personen aus.

 

Betrachtet man die Verteilung der 1.523 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (373 Personen), Coesfeld (164 Personen), sowie Senden (156 Personen) auf.

 

  1. Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“)

 

Zum Stichtag 30.09.2018 wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 2.476 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler registriert.

 

Während bereits bis zum Juli 2018 der Bestand der Personen mit Fluchthintergrund im SGB II auf 2.496 Personen gesunken war, verringerte sich im 3. Trimester 2018 der Bestand an Rechtskreiswechslern um weitere 20 Personen.

 

Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.

 

Die Betreuung der Personen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.

 

Die meisten Personen, die sich mit Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (467 Personen), gefolgt von den sonstigen Ländern (179 Personen) und dem Irak (134 Personen).

 

  1. Zahl der erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten

 

Zum Stichtag 30.09.2018 waren insgesamt 1.654 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert.

 

Stammt im Bereich der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem AsylbLG die größte Personengruppe aus Afghanistan, so kommt im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II die größte Gruppe mit 742 Personen aus Syrien, gefolgt vom Irak (223 Personen) und mit größerem Abstand Afghanistan (112 Personen) sowie Eritrea (92 Personen).

 

Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der 1.654 erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher mit Fluchthintergrund konnte bis zum 30.09.2018 eine Aktivierung in insgesamt 1.682 Fällen erreicht werden. So wurden in 1097 Fällen Leistungsberechtigte verschiedenen Eingliederungsmaßnahmen zugewiesen, während in 585 Fällen Personen in Arbeit, Ausbildung und Praktikum vermittelt werden konnten.

 

Die Auswertung der Daten macht zudem deutlich, dass von den insgesamt 6144 (Stand 06/18) erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern im SGB II 26,9 % einen Fluchthintergrund haben.

 

 

In der Ausschusssitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt.