Beschlussvorschlag:
1.
Dem vorgelegten Konzept „Lernen im
digitalen Wandel - Gemeinsamer Orientierungsrahmen, der Schulträger und Schulen
im Kreis Coesfeld“ (Anlage) wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Konzept „Lernen im digitalen Wandel - Gemeinsamer Orientierungsrahmen, der
Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld“ für die Investitionsentscheidungen
an den kreiseigenen Schulen zu Grunde zu legen.
3.
Die kreiseigenen Schulen sollen bei
der Ausarbeitung ihrer Medienkonzepte ebenfalls das Konzeptes „Lernen im
digitalen Wandel - Gemeinsamer Orientierungsrahmen, der Schulträger und Schulen
im Kreis Coesfeld“ zu Grunde legen.
I. Problem
Die Strategie der Kultusministerkonferenz zur „Bildung in der digitalen Welt“, die gemeinsame Erklärung „Schule in der digitalen Welt“, das Konzept der Bezirksregierung Münster „Gestaltung der schulischen Bildung in einer digitalen Gesellschaft“ und die „Digitaloffensive Schule NRW“ des Ministeriums für Schule und Bildung NRW stellen bestimmende Grundlagen für das „Lernen im digitalen Wandel“ dar.
Die Praxis im Kreis Coesfeld konzentriert sich auf die Umsetzung von zwei parallel laufenden Prozessen:
- Aufgabe der Schulträger ist die Schaffung einer IT-Grundstruktur. Entsprechende Bundes- und Förderprogramme wurden vom Land aufgelegt. Diese Grundstrukturen können ohne ausdifferenziertes Medienkonzept der Schulen geschaffen werden. Dazu gehören die Anbindung der Schule an das Glasfasernetz, eine aktuelle Netzwerkverkabelung und W-LAN in allen Unterrichtsräumen sowie die Bereitstellung einer Supportstruktur und Finanzplanung für Unterhalt und Wiederbeschaffung.
- Aufgabe der Schule ist die Erstellung eines fächerübergreifenden Medienkonzeptes auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW. Die Medienkonzepte der Schulen sollen bis Ende des Schuljahres 2019/20 fertiggestellt sein. Der entsprechende Rechtsrahmen wird zurzeit vom Ministerium für Schule und Bildung erstellt.
Auf der Basis des Medienkonzeptes entstehen Anforderungen an eine lernförderliche IT-Ausstattung für die Schulen im Kreis Coesfeld. Die Bereitstellung einer passenden Hard- und Softwareausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für das pädagogische Gelingen des Medienkonzeptes. Hier bedarf es einer eng getakteten Verständigung zwischen Schulträger und Schulen.
II. Lösung
Erörterung im Arbeitskreis Träger des
regionalen Bildungsnetzwerkes
Bereits seit 2011 besteht im Regionalen Bildungsnetzwerk der Arbeitskreis der Schulträger. Dieser befasste sich mit unterschiedlichen schulträgerübergreifenden Themen, wie etwa der Umsetzung der Inklusion oder dem gemeindeübergreifenden Austausch zur Entwicklung der Schullandschaft.
Mit dem Hauptziel, auch hier ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen auszuloten, hat sich der Arbeitskreis seit September 2017 intensiver mit den Herausforderungen des digitalen Lernens auseinandergesetzt. Dies erfolgte mit intensiver Unterstützung der Medienberater der Kompetenzteams für Lehrerfortbildung und des Breitbandkoordinators für den Kreis Coesfeld.
Gemeinsames
Rahmenkonzept der Schulträger
Ergebnis der Erörterungen ist das Konzept "Lernen im digitalen Wandel - Gemeinsamer Orientierungsrahmen der Schulträger und Schulen im Kreis Coesfeld“ (kurz: Konzept „Lernen im digitalen Wandel“). Dieses Papier wurde dem Arbeitskreis der Schulträger am 25.06.2018 erstmals vorgestellt und dort diskutiert. Als Ergebnis eines anschließenden, schriftlichen Beteiligungsverfahrens konnte eine breite Zustimmung der Schulträger festgehalten werden.
Beteiligung
der Schulen
Um die Möglichkeiten des digitalen Lernens praktisch nachzuvollziehen, wurde für Schulen und Schulträger am 25.06.2018 ein Medien-Speed-Dating durch das Regionale Bildungsnetzwerk und die Medienberatung durchgeführt.
Mit Schreiben vom 10.09.2018 wurde das unter den Trägern abgestimmte Konzept „Lernen im digitalen Wandel“ an alle Schulen im Kreis versandt. Gleichzeitig wurde die Schulaufsicht aller Schulformen im Kreisgebiet informiert.
Die Medienberater des Kompetenzteams für Lehrerfortbildung unterstützen die Schulen bei der Entwicklung der Medienkonzepte und durch entsprechende Fortbildungsangebote. Der überwiegende Teil der Schulen im Kreis macht diesbezüglich bereits jetzt von dieser Unterstützung Gebrauch. Ein kreisweites Rahmenkonzept erleichtert es den Medienberatern enorm, zeitnah möglichst viele Schulen zu unterstützen.
Weitere
Schritte
Es ist vorgesehen, das Konzept „Lernen im digitalen Wandel“ und die Vorgehensweise noch in der Bürgermeisterkonferenz vorzustellen und zu erörtern. Ein Vorschlag hierzu wurde dem Sprecher der Bürgermeisterkonferenz zugeleitet.
Als nächster Schritt gilt es für die Schulträger, sich „intern“ über die Planung der Medienausstattung der eigenen Schulen auf Grundlage des Konzeptes „Lernen im digitalen Wandel“ zu verständigen. In der Mehrheit beabsichtigt man hierzu auch, einen politischen Beschluss zu fassen.
Insgesamt ist zu beachten, dass es sich beim Konzept „Lernen im digitalen Wandel“ um Empfehlungen handelt, die nicht verbindlich für die Lösungen der Schulträger vor Ort sind. Der jeweilige Schulträger sowie die dazugehörigen Schulen werden hierzu gemeinsame Vereinbarungen mit jeweils lokalen Festlegungen abschließen.
Mit
dieser Beschlussvorlage soll für die Investitionsplanung des Kreises Coesfeld
als Schulträger und analog für die pädagogischen Medienkonzepte der kreiseigenen Schulen das Konzept
„Lernen im digitalen Wandel“ zur verbindlichen Grundlage erklärt werden.
Schon bis jetzt wurden an den kreiseigenen Schulen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der digitalen Lernausstattung durchgeführt, die auf Linie des vorliegenden Konzeptes „Lernen im digitalen Wandel“ liegen:
- So liegen für die BKs bereits erste Medienkonzepte vor, die unter Zugrundelegung des Orientierungsrahmens weiterentwickelt werden.
- Für die Anbindung an schnelles Internet (neue Anschlüsse mind. 500/500 MBit/s, Glasfaser) sind für alle Schulstandorte Ausschreibungen eingeleitet. Am Standort Lüdinghausen des Richard-von-Weizsäcker Berufskollegs wird eine Umsetzung eines schnellen Anschlusses zum Jahreswechsel erwartet. Teilweise sind mittelschnelle Übergangslösungen für Breitband in Betrieb (Pictorius-Berufskolleg Coesfeld).
- Der Ausbau des W-LAN-Netzes an den Schulstandorten wird mit dem Ziel vorangetrieben, sämtliche Gebäudeteile auszuleuchten. Für einige Schulstandorte ist dies bereits umgesetzt.
- Die Versorgung mit Endgeräten soll in Form der sukzessiven Einrichtung von „Tabletklassen“ erfolgen. Die Ausstattung erfolgt durchgängig mit I-Pads und darauf aufbauender Software und Administration.
- Die Präsentationstechnik in den Klassenräumen soll flächendeckend und durchgängig auf Grundlage des Konzeptes „Lernen im digitalen Wandel“ ausgerichtet (bei Wiederbeschaffung) und ausgebaut werden.
Insgesamt soll für den zukünftigen weiteren Ausbau der IT-Ausstattung und im Falle von Ersatzinvestitionen die Linie des Konzeptes „Lernen im digitalen Wandel“ konsequent weiterverfolgt werden.
III. Alternativen
· Zur digitalen Ausstattung der Schulen und der notwendigen inhaltlichen und zeitlichen Abstimmung zwischen Schulträgern und Schulen gibt es keine Alternativen.
· Alternativen gibt es besonders bei der Frage, welche Systeme bei Hard- und Softwareausstattung zu Grunde liegen.
· Alternativ zur gemeinsamen Vorgehensweise im Kreis wäre damit auch die Umsetzung individuelle Konzepte bezogen auf die jeweiligen Schulträger oder sogar bezogen auf die jeweilige Schule denkbar.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
· Für die Weiterentwicklung der lernförderlichen IT-Ausstattung der Schulen auf Grundlage des Konzeptes „Lernen im digitalen Wandel“ werden in den kommenden Haushalten ggf. erhöhte Bedarfe einzustellen sein.
· Die Möglichkeit der Nutzung von Fördermitteln sollen hierzu offensiv genutzt werden. In der Regel bedarf es hierzu auch immer der Bereitstellung von Eigenanteilen.
· Für die Sicherung des laufenden Betriebes und eine wachsenden IT-Ausstattung wird der Ressourcenbedarf (Personalkosten bei Eigenleistung oder Dienstleistungskosten bei Vergabe) zudem ansteigen.
· Mittel in bisheriger Höhe sind im Entwurf des Haushaltes 2019 enthalten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der Grundsätzlichkeit soll eine Entscheidung des Kreistages erfolgen.