Beschlussvorschlag:
1.
Die von der
Begleit-AG erarbeiteten Planungsprämissen für die Fachklassen der dualen
Ausbildung und für die Angebotsbildungsgänge (vgl. II 2.) werden als mittelfristige
Planungsstrategie beschlossen.
2.
Folgendes
Leitbild „Berufskollegs 2025“ wird beschlossen:
„Die Berufskollegs im Kreis
Coesfeld sind attraktiv für Schülerinnen und Schüler und verfügen über ein
nachhaltiges und ein breites, den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechendes
Bildungsangebot und sind gut erreichbar.“
3.
Unter diesem
Leitbild „Berufskollegs 2025“ soll sich die langfristige Planungsstrategie an folgenden Herausforderungen und
Handlungsprämissen ausrichten:
a.
Demografie
b.
technischer Fortschritt und Wandel
c.
regionaler Wettbewerb
d.
notwendige Profilierung
e.
Bündelung von Angeboten im gewerblich-technischen Bereich
f.
Lehrerausstattung
g.
gute Beziehungen zur Wirtschaft sowie
h.
notwendige Flexibilität mit Priorisierung neuer Berufe/ Bildungsgänge –
Aktivität
4.
Zusammen mit den
Schulleitungen der Berufskollegs erarbeitet die Verwaltung für die einzelnen
Themenfelder Projektpläne. Hierin werden Einzelmaßnahmen, Verantwortlichkeiten,
Prioritäten und Umsetzungsstand festgehalten und fortgeschrieben.
5.
Dem Ausschuss
wird regelmäßig und – um ggf. Mittelbedarfe zu berücksichtigen - rechtzeitig
vor der Aufstellung künftiger Kreishaushalte über den Sachstand berichtet.
6.
Die Arbeit der
Begleit-AG endet mit dieser Beschlussfassung.
7.
Die Beauftragung
eines externen Gutachtens für die Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs im
Kreis Coesfeld soll nicht erfolgen.
I. Problem
Mit Kreistagsbeschluss vom 22.06.2016 wurde
die Kreisverwaltung beauftragt, einen standortübergreifenden
Berufskolleg-Entwicklungsplan zur Weiterentwicklung der Berufskollegs des
Kreises Coesfeld zu einem vernetzten Bildungszentrum zu erarbeiten (SV-9-0510).
Auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses hierzu wurde eine Begleitgruppe eingerichtet (SV-9-0595). Diese hat in 9 Sitzungen im Zeitraum von 15.09.2016 bis zum 20.09.2018 die Grundlagen, Rahmenbedingungen und Entwicklungsperspektiven des Bildungsangebotes an den vier Standorten der drei Berufskollegs in Kreisträgerschaft erörtert. Folgende Themen wurden in den jeweiligen Sitzungen behandelt:
· 15.09.2016: Vorgehensweise und Grundlagen
· 13.12.2016: Fachklassen der dualen Ausbildung I
· 07.03.2017: Fachklassen der dualen Ausbildung II
· 02.05.2017: Vollzeitbildungsgänge I
· 30.05.2017: Vollzeitbildungsgänge II
· 21.09.2017: Ausbildungsvorbereitung (AV), Internationale Förderklassen (IFK)
· 24.04.2018: Fachklassen unter Einbeziehung Schulstatistik 17/18
· 07.06.2018: Vollzeitbildungsgänge incl. IFK, AV unter Einbeziehung Schulstatistik 17/18
· 20.09.2018: Optionen der externen Begleitung, weitere Vorgehensweise
II. Lösung
1.
Auf der operativen Ebene wurden in der
Begleitgruppe Maßnahmen für Bildungsgänge in den Blick genommen, bei denen etwa
aufgrund von geringen Schülerzahlen und/oder weiteren aktuellen Anlässen
Handlungsbedarf gegeben war. Dies erfolgte sowohl für die Fachklassen des
dualen Systems als auch im Bereich Vollzeitbildungsgänge.
2. Darüber hinaus wurden ebenfalls für die Fachklassen und die Vollzeitbildungsgänge folgende mittelfristig strategischen Handlungsprämissen und –bedarfe formuliert:
Für die
Fachklassen im dualen System
• Hauptziele
• Sicherung starker Berufskollegs vor Ort
• Schaffung von Transparenz zu den Angeboten
und deren Nutzung
• Handlungsmöglichkeit
• Ungedeckte Beschulungsbedarfe in den Kreis
holen
• Nutzung der Möglichkeiten von Crossinglisten
zu Gunsten einer ortsnahen Versorgung
• ggf. Fachklassen verschiedener Standorte im
Kreis zusammenzuführen, um Angebote überhaupt zu behalten
• Möglichkeiten des ÖPNV bei der Planung
mitzudenken
• Ansprache der ansässigen Ausbildungsbetriebe
Für die
Vollzeitbildungsgänge
•
Ziele
• Steigerung der Attraktivität der Berufskollegs,
Stärkung des Profils und Sicherstellung einer hohen berufsfachlichen
Unterrichtsqualität durch aufeinander bezogene Bildungsgänge
•
Handlungsmöglichkeiten
• Verbindung der fachlichen Schwerpunkte der
Angebotsbildungsgänge mit den Fachbereichen der Bildungsgänge der Berufsschule
• Einrichtung neuer Angebotsbildungsgänge
• Zentralisierung von unterfrequentierten
Angebotsbildungsgängen
3. Ausgehend von den Beratungen hat der Kreis Coesfeld zudem zusammen mit den anderen Münsterlandkreisen und dem Kreis Unna ein Positionspapier über den Landkreistag ans Land gerichtet. Hierin wird unter Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung die Stärkung der Berufskollegs im ländlichen Raum durch verbesserte Rahmenbedingungen eingefordert (siehe Mitteilungen zur Sitzung des ASKS am 14.06.2018).
Die Unterlagen aus der Arbeit der Begleitgruppe haben inzwischen ein beträchtliches Ausmaß angenommen. Sowohl für die duale Ausbildung, wie auch für die Vollzeitbildungsgänge wurden die Daten der Schuljahre 2014/15 bis 2017/18 klassenscharf und bezogen auf die Herkunft der Schülerinnen und Schüler kreisübergreifend und ortsscharf ausgewertet. Die Erörterungen sind darüber hinaus in umfassenden Niederschriften zusammengefasst.
4.
In der 9. Sitzung der Begleit-AG am 20.09.2018
wurden diese umfangreichen Arbeitsgruppenergebnisse nochmals reflektiert und
der Inhalt der jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung für die Kreispolitik
erarbeitet. Hierin enthalten ist auch die Berücksichtigung der langfristigen Herausforderungen und
Handlungsprämissen.
Gerade die technisch ausgerichteten Berufskollegs
stehen vor wachsenden und sich schnell ändernden Anforderungen an die
Ausstattung aufgrund technischer Weiterentwicklungen, kürzeren
Erneuerungszyklen und sich stetig verändernden Berufsbildern. In Konkurrenz zu
den Standorten in benachbarten Ballungsräumen bedarf es hier einer systematisch
angelegten Strategie und des gebündelten und damit effektiven Einsatzes
finanzieller Mittel.
Insgesamt verständigte man sich daher auf ein
langfristiges Leitbild „Berufskollegs 2025“ - „Die Berufskollegs im Kreis
Coesfeld sind attraktiv für Schülerinnen und Schüler und verfügen über ein
nachhaltiges und ein breites, den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechendes
Bildungsangebot und sind gut erreichbar.“
Um sich diesem Ziel zu nähern, sollen von den
Leitungen der Berufskollegs zusammen mit der Verwaltung Projektpläne zu
folgenden Themen erarbeitet werden:
a.
Demografie
b.
technischer Fortschritt und Wandel
c.
regionaler Wettbewerb
d.
notwendige Profilierung
e.
Bündelung von Angeboten im gewerblich-technischen
Bereich
f.
Lehrerausstattung
g.
gute Beziehungen zur Wirtschaft sowie
h.
notwendige Flexibilität mit Priorisierung neuer
Berufe/ Bildungsgänge – Aktivität
In diesen Projektplänen werden die Ziele,
Maßnahmen/Lösungsansätze, Zuständigkeiten und Beteiligte und Prioritäten
festgelegt.
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport soll
fortlaufend über den aktuellen Sachstand unterrichtet werden. Um mögliche
Auswirkungen auf den Kreishaushalt rechtzeitig zu thematisieren, sollen diese
Berichte in den jeweiligen März-Sitzungen des Fachausschusses erfolgen.
5. In der Begleitarbeitsgruppe wurde auch die Frage erörtert, ob in Ergänzung zu den schon sehr differenzierten Unterlagen aus der Begleitgruppe noch ein externer Gutachter für die Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans der Berufskollegs beauftragt wird. Für diese Aufgabe wären im Haushalt 2019 Mittel noch zu veranschlagen.
Aufgrund einer vergleichenden Darstellung der
Schulentwicklungsplanungen des Kreises Coesfeld, des Kreises Recklinghausen und
des Oberbergischen Kreises (Anlage) wurde diese Frage in der Begleitgruppe
diskutiert. Im Ergebnis bestand Einvernehmen, dass aufgrund der detaillierten
Beleuchtung einzelner und übergreifender Aspekte der Schulentwicklung in der
Arbeitsgruppe in den letzten zwei Jahren durch ein zusätzliches externes
Gutachten kein Mehrwert zu erwarten ist und von einer solchen Beauftragung
abzusehen ist.
III. Alternativen
· Die vorgeschlagene Vorgehensweise unter dem Leitbild „Berufskollegs 2025“ wird
– nicht beschlossen,
– in veränderter Form beschlossen.
· Es wird ein externes Gutachten zur Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs in Auftrag gegeben.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Aus der Umsetzung der Planungsprämissen und –strategien sind – insbesondere an den technisch orientierten Schulstandorten – Ausstattungsinvestitionen zu erwarten. Um hier eine rechtzeitige Haushaltsplanung zu gewährleisten, soll im Fachausschuss regelmäßig im ersten Quartal eine Erörterung erfolgen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der Grundsätzlichkeit soll eine Entscheidung des Kreistages erfolgen.
Anlagen: Vergleich von Verfahren zur
Schulentwicklungsplanung für Berufskollegs