Betreff
Spielgruppenförderung
Vorlage
SV-9-1218
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Förderung von Spielgruppen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden 2018 über den Ansatz von 20.000 € hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von 3.350 € zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt durch die Verlagerung innerhalb des Budges des Jugendamtes.

Begründung:

 

I.   Problem

Im Rahmen der Änderung der Spielgruppenrichtlinien zum 01.01.2018 (siehe SV-9-0966) wurde die für die Förderung erforderliche Mindestbelegung von 10 auf 6 Kinder abgesenkt und die Förderung je Stunde von 8 € auf 10 € angehoben. Ziel der Änderung der Förderbestimmungen war es, den eingeplanten Haushaltsansatz von 20.000 EUR künftig auszuschöpfen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung in Spielgruppen besteht nicht. Es wurde beschlossen, dass die  Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen solle. Eine Änderung des Ansatzes war nicht vorgesehen.

 

Zum Zeitpunkt der Richtlinienänderung wurden bereits zwei Spielgruppen („Kleine Strolche“ in Senden, „Sternschnuppe“ in Olfen) gefördert. Mit Beginn des Jahres 2018 ist in Olfen die neue städtische Spielgruppe „Pusteblume“ gestartet.

 

Alle drei Spielgruppen erfüllen die Förderkriterien. Für das Jahr 2018 wurden die Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € bereits durch Bewilligungen ausgeschöpft.

 

Für die Spielgruppe „Sternschnuppe“ in Olfen steht der Förderantrag für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.12.2018 noch aus. Eine Antragstellung ist bis zum Ende des Haushaltsjahres (31.12.2018) möglich. Der Träger hat angekündigt, einen Förderantrag stellen zu wollen. Der Förderantrag hätte ein Volumen von 3.247,50 € und würde bei Bewilligung zu einer Überschreitung des Haushaltsansatzes führen.

 

II.  Lösung

Damit eine finanzielle Förderung der Spielgruppen, die die Förderkriterien der Spielgruppenrichtlinien erfüllen, auch für den Zeitraum August bis Dezember 2018 möglich ist, müssen vorsorglich zusätzliche Mittel in Höhe von 3.350 € bereitgestellt werden.

 

Die Mittel können durch Verlagerung innerhalb des Budgets des Jugendamtes aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden (Produkt 51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern).

 

III. Alternativen

Es werden für die Förderung von Spielgruppen für Kinder unter drei Jahren keine zusätzlichen

Mittel bereitgestellt. Eine Bewilligung des angekündigten Antrags der Spielgruppe „Sternschnuppe“ im Umfang von 3.247,50 € für den Zeitraum August bis Dezember 2018 erfolgt nicht.

 

Die für die Förderung der Spielgruppen benötigten Kreismittel sind deutlich geringer als der Kostenanteil, den der Kreis für einen Kindergartenplatz zu leisten hätte.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von rund 3.350 € können durch Verlagerung innerhalb des Budgets des Jugendamtes zur Verfügung gestellt werden. Dies ist auch innerhalb des Budgets 51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern – möglich. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Budget im Produktbereich 51 im laufenden Haushaltsjahr durch diese zusätzlichen Aufwendungen nicht überschritten wird.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung des Jugendamtes des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig. Bei der Spielgruppenförderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung. In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 05.12.2017 (siehe SV-9-0966) wurde beschlossen, dass die Förderung bei geänderten Förderkonditionen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen soll. Wegen der Überschreitung des Haushaltsansatzes für die Bereitstellung von Mitteln für freiwillige Leistungen ist eine Entscheidung des Kreistages erforderlich.