Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Im September/Oktober 2017 hat das Kreisjugendamt Coesfeld eine Befragung von circa 300 Fachkräften der Jugendhilfe zum Thema „Unterstützungsangebote bei Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ durchgeführt. Bei den befragten Personen handelte es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendämtern, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendärzte. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das vorhandene Angebot für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind im Kreis Coesfeld ausreichend und vielen Fachkräften weitgehend bekannt ist. Ein Drittel der Befragten gaben an, keine weiteren Unterstützungswünsche zu haben. Circa 26% der Befragten wünschten sich mehr Fortbildungen zu der Thematik. Daneben wurden mehrfach interdisziplinärer Austausch, Beratung durch Kinderschutzfachkräfte, Präventionsmaßnahmen sowie eine personelle Verstärkung in den Einrichtungen als Wünsche geäußert.
II. Lösung
Das Kreisjugendamt hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren und den Zugang zu Informationen über vorhandene Angebote zu erleichtern.
Im Frühjahr 2018 haben sich die drei Jugendämter im Kreis Coesfeld dazu
entschlossen, neben der KoDat.Coe das kostenlose Angebot des Landes NRW zur
Einrichtung einer Onlinedatenbank Frühe Hilfen gemeinsam zu nutzen. Unter dem
Titel „KINDERleicht – Angebote finden im Kreis Coesfeld“ erhalten Träger die
Möglichkeit, ihre Angebote für werdende Eltern und Eltern mit Kindern in den
ersten Lebensjahren abzubilden. Um den personellen Aufwand möglichst gering zu
halten, können die Träger einen eigenen Zugang zur Eingabe und Pflege ihrer
Angebote vom Kreisjugendamt erhalten. Hierzu werden die Träger sowie Kinder-
und Fachärzte sukzessive angeschrieben.
Neben den Angeboten der Jugendämter sind bereits erste Angebote des
Kommunalen Integrationszentrums und des Kreissportbundes sowie vieler
Beratungsstellen und aller Kitas im Kreis Coesfeld eingegeben (Stand 19.10.:
180 Angebote).
Die Fortbildungsangebote, die aufgrund der Fördermittel durch die
Kommunalen Präventionsketten im Herbst 2018 durchgeführt werden können, werden
als sog. „Entwicklungsworkshops“ über die Datenbank beworben. Alle
Teilnehmenden der Entwicklungskonferenz erhielten hierzu eine Postkarte mit dem
entsprechenden Link. Aktuell verzeichnet die Seite 520 Aufrufe.
Am 21.11.2018 werden alle relevanten Träger zu einer
Informationsveranstaltung und Anwenderschulung eingeladen. Die Veranstaltung
findet in Kooperation mit dem Kath. Bildungsforum im Kreisdekanat Coesfeld und
in der FBS Coesfeld statt. Ab 2019 können die Angebote der Familienbildung über
eine Schnittstelle in die Onlinedatenbank übernommen werden. Sobald die
Datenbank mit weiteren Angeboten befüllt ist, erfolgt die Öffentlichkeitsarbeit
gegenüber den Familien im Kreis Coesfeld.
Das Elternbegleitbuch, welches allen jungen Familien zur Verfügung gestellt wird, wurde aktuell neu aufgelegt und enthält wichtige Tipps und Informationen.
Seit dem 01.10.2018 wurde mit Mitteln der Inklusionspauschale eine Projektstelle „Beratung von Schulen“ im Umfang von 15 Wochenstunden für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. In Abgrenzung zur vorhandenen Schulsozialarbeit liegt der Schwerpunkt hier in der Beratung des Lehrpersonals, der Information über vorhandene und alternative Unterstützungsangebote sowie in der Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs einzelner Kinder und Jugendlicher. Ziel ist es, durch gute und enge Kooperation mit Schulen geeignete, notwendige und passgenaue Hilfen zur Verfügung zu stellen. Wir möchten mehr Präsenz an Schulen zeigen, damit diese sich im Umgang mit besonders herausfordernden, benachteiligten und verhaltenskreativen Schülerinnen und Schülern nicht im Stich gelassen fühlen.
Es wird regelmäßig in den Printmedien über Veranstaltungen wie Spielemessen, Schulungen für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit und Fortbildungen für Adoptiv- und Pflegeeltern berichtet.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.
Bitte Finanzierung unter Begründung
im Register Sachverhalt schreiben!!!!