Betreff
Anregung nach § 21 KrO; hier: Beitritt zur Organisation "Mayors for Peace - Bürgermeister*innen für den Frieden"
Vorlage
SV-9-1223
Aktenzeichen
10.23.03-2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Anregenden:

 

1.      Der Kreis Coesfeld tritt dem Bündnis „Bürgermeister*innen für den Frieden (Mayors for Peace)“ bei.

2.      Zum jährlichen Flaggentag am 08. Juli soll eine Flagge des Netzwerkes im Hochformat mit den Maßen 120 * 300 cm vor dem Kreishaus I aufgezogen werden.

Begründung:

I.   Problem

Gem. § 21 Kreisordnung NRW (KrO NRW) hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden. Die Zuständigkeiten des Kreisausschusses, der Ausschüsse und des Landrats werden hierdurch nicht berührt. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

Ein Anspruch auf mündliche Anhörung der Antragsteller vor dem Kreistag oder einem Ausschuss besteht nicht.

 

Mit Datum vom 11.10.2018 wurde die beigefügte Anregung an den Landrat des Kreises Coesfeld gerichtet (Anlage 1).

 

Ursprünglich wurde die Organisation „Mayors for Peace“ 1982 von den Städten Hiroshima und Nagasaki gegründet. Aus der grundsätzlichen Überlegung heraus, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für die Sicherheit und das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger verantwortlich sind, versucht die Organisation „Mayors for Peace“ durch Aktionen und Kampagnen die weltweite Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern und deren Abschaffung zu erreichen.

1991 wurde die Organisation vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen als Nichtregierungsorganisation (NGO) registriert.

 

Inzwischen gehören dem Netzwerk über 7.200 Städte und Gemeinden aus über 160 Ländern an (Stand: April 2017). In Deutschland sind rund 603 Mitglieder (Stand: 09.10.2018) dem Bündnis beigetreten, davon 9 Landräte (Anlage 4). Die Landeshauptstadt Hannover ist eine der Vizepräsident- und Exekutivstädte des Bündnisses und Lead City in Deutschland.

 

Die Organisation hat sich zum Ziel gesetzt, eine vollständige Abschaffung von Atomwaffen zu erreichen. Besonders seit 2010 bemüht sich die Organisation, eine weltweite Bewegung zu schaffen, die auf den Abschluss einer Atomwaffenkonvention drängt, die die Herstellung, den Besitz und die Verwendung von Atomwaffen verbietet. Hierzu werden regelmäßig die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aufgefordert, die noch nicht Mitglied der Organisation „Bürgermeister für den Frieden – Mayors for Peace“ sind, dieser beizutreten (Anlage 2). Um das öffentliche Bewusstsein auf der ganzen Welt in Bezug auf die Abschaffung der Atomwaffen zu verstärken, wird die Botschaft von Hiroshima und Nagasaki durch Projekte wie Materialausstellungen über Atombomben, Erfahrungsberichten von Überlebenden der Atombombenabwürfe und die Erhaltung der „Flamme des Friedens“ weltweit verbreitet.

 

Weitergehende Informationen können den der Sitzungsvorlage beigefügten Anlagen entnommen werden.

 

 

II.  Lösung

Gem. § 18 Abs. 4 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 29.03.2017 ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden der Kreisausschuss zuständig, es sei denn, sie betreffen Angelegenheit, für die gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ausschließlich der Kreistag oder für die nach den Bestimmungen der KrO oder der Hauptsatzung der Landrat zuständig ist. Ist der Kreisausschuss nicht zuständig, überweist er die Anregung oder Beschwerde zur Erledigung an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stellte nicht gebunden ist.

 

Von der Anregenden ist eine Mitgliedschaft des Kreises Coesfeld in der Organisation „Mayors for Peace“ beabsichtigt. Es handelt sich um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung, bei der der Kreistag einzubinden ist.

 

Die Möglichkeit der Kommune, über einen Beitritt zur v.g. Organisation im Rahmen ihrer Verbandskompetenz zu beraten und zu entscheiden, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.12.1990, Az. 7 C 58.89 bejaht. So bewege sich der Beitrittsbeschluss noch im Bereich der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstverwaltung. Es betonte die Einheit der Verfassung und Pflicht zur Wahrung des Friedens. Den Beitritt zu dem seinerzeitigen „Programm zur Förderung der Solidarität der Städte mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung von Atomwaffen“ bewertete das Gericht als ‚internationale Partnerschaft‘, die auch „einem bürgerschaftlichen Austausch unter den beiderseitigen Gemeindebewohnern“ dient. Damit werde ein „neues…. als Aufgabe der Selbstverwaltung wahrzunehmendes Betätigungsfeld eröffnet“.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen beängstigenden weltpolitischen Entwicklungen sowie der Tatsache, dass immer mehr Staatsoberhäupter ihr Handeln nicht mehr an dem Erhalt und der Sicherung des Weltfriedens ausrichten, sind die Aktivitäten des Netzwerkes „Mayors for Peace“ ausdrücklich zu begrüßen.

 

III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld tritt dem Bündnis nicht bei.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch einen empfehlenden Beschluss des Kreistages entstehen dem Kreis Coesfeld jährliche Kosten von ca. 20€ (2.000 Yen Mindestbeitrag, z.Zt. ca. 15,43€) sowie einmalige Kosten für die Flagge in Höhe von rd. 100 €.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt aus § 21 KrO NRW i.V.m. § 18 Abs. 4 der Hauptsatzung des Kreistages des Kreises Coesfeld vom 29.03.2017, § 26 Abs. 1 S. 1 KrO NRW jeweils in der zzt. geltenden Fassung.