Betreff
Bericht der Verwaltung zur aktuellen Situation zum Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis Coesfeld und personelle Situation des Kommunalen Integrationszentrums
Vorlage
SV-9-1226
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Keiner.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Sachverhalt:

 

Es ist vereinbart, dass die Verwaltung im Integrationsausschuss regelmäßig über die aktuelle Situation zum Asyl,- Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis berichtet. Nachfolgend stellt das Kommunale Integrationszentrum (KI) ausgewählte Entwicklungen, Prozesse oder Maßnahmen vor. In der Sitzung des Integrationsausschusses besteht die Möglichkeit des Austausches zu den einzelnen Sachverhalten.

 

 

Kommunales Integrationszentrum

 

 

Förderung Kommunales Integrationszentrum und personelle Situation

 

Die Grundförderung der Kommunalen Integrationszentren (KI) durch das Land NRW ist bis 2022 gesichert. Die entsprechende Förderrichtlinie ist veröffentlicht. Die Verwaltung beantragte die Höchstförderung für die Personal- und Sachkosten. Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Die Grundförderung der Personalkosten umfasst jeweils 50.000.-- € jährlich für insgesamt 6 Stellen für Fachkräfte und 20.000.-- € für die Stelle der Verwaltungsassistenz. Beim KI sind bisher nur 4 VZ-Stellen Fachkräfte und die ½ Assistenzstelle besetzt. Mit Rücksicht auf befristete Förderprogramme („Komm-An-NRW, Bildungskoordinatoren“, s.u.) sollen die verbleibenden 2 VZ-Stellen weiterhin optional zur evtl. Weiterbeschäftigung bewährter Mitarbeiter/Innen vorgehalten bleiben.

 

Das Land NRW signalisierte bereits deutlich, dass es auch die jährliche Förderung des „Komm-An-Pakets“ in 2019 fortsetzen wird. Mit dieser Förderung werden im KI 1,5 Stellen     (Besetzung 2x 0,75 VZ-Stellen) weitestgehend refinanziert.  

 

Inwieweit das Land über die Grundabordnung von 2 Lehrerstellen die weiteren 1,5 VZ-Stellen über den 31.07.2019 hinaus verfügen wird, ist aktuell noch offen. Im KI ist aktuell von den zusätzlichen Stellen lediglich eine ½ Stelle besetzt. 

 

Darüber hinaus kündigte das Bundesbildungsministerium an, sein Förderprogramm „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ um zwei Jahre zu verlängern. Das KI profitiert hier von einer Personalkostenförderung für 2 Vollzeitstellen (abhängig von der Erfahrungsstufe bis zu 100 %) bis zum 31.03.2019 bzw. 31.05.2019. Der Antrag auf Verlängerung dieser Bundesförderung ab 01.06.2019 wird in den kommenden Tagen gestellt. Die Bildungskoordinatoren werden Anfang 2019 einen Zwischenbericht zu ihren Tätigkeiten und zu den Ergebnissen der qualifizierten Interviews mit Akteuren der Integrationsarbeit vorlegen.  

 

Die Arbeit im KI war in personeller Hinsicht in 2018 durch einige Veränderungen geprägt. Dieses wird auch in 2019 gelten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schieden oder scheiden aus, neue Kolleginnen und Kollegen waren oder sind absehbar einzuarbeiten. Ob alle Stellen wieder angemessen besetzt werden können, bleibt abzuwarten.

 

Der in der heutigen Sitzung des Integrationsausschuss ebenfalls diskutierten SV-9-1227  „Entwurf Haushalt 2019“ sind Details zu den Personal- und Sachkostenförderungen zu entnehmen. Insofern wird zum Austausch auch auf diesen Tagesordnungspunkt verwiesen.

 

Weiterbildungen im KI

 

Eine weitere Lehrerin im KI absolviert aktuell eine (für den Kreis Coesfeld kostenlose) Fortbildung zur „Beraterin für interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung“ (BikUS) bei der Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKi). Sie wird nach erfolgreichem Abschluss noch mehr als bisher Schulen und andere Bildungseinrichtungen hinsichtlich des interkulturellen und sprachsensiblen Umgangs mit neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen beraten und begleiten können.

 

Die bisherige Arbeit im KI zeigt eindeutig auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Auffassungen und Konflikten in der Integrationsarbeit. Behörden und haupt- und ehrenamtliche Akteure gegeneinander oder in ihren Dienststellen oder Flüchtlingsinitiativen untereinander; viel Energie und Zeit wird für Zuständigkeitsstreitereien, Befindlichkeiten und Auseinandersetzungen über das richtige Vorgehen verwendet. Dabei steht die Suche nach konstruktiven Lösungen leider nicht immer im Vordergrund.

Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des KI bewarben sich bei der LaKi und der Universität Bochum für ein berufsbegleitendes (Kurz-) Studium zum „kommunalen Konfliktmanagement“ und absolvierten mittlerweile die ersten Module. Die (für das KI ebenfalls kostenlose) Fortbildung bis 2020 ist sehr praxisorientiert und soll helfen, in den Kommunen ein erfolgreiches Konfliktmanagement aufzubauen.

Die Weiterbildung wird zum überwiegenden Teil von der Mercator-Stiftung finanziert.  Die Stiftung wünscht die Begleitung durch eine „Steuerungsgruppe“, wobei deren Funktion noch  unklar ist. Soweit deren Aufgabe inhaltlich definiert wurde und eine thematisch breite Aufstellung sinnvoll erscheint könnte die Funktion evtl. die (ehemalige) Gruppe zur Vorbereitung der Integrations- bzw. Entwicklungskonferenz übernehmen. Dort sind neben Bürgermeistern, Jobcenter, Jugendamt, Schulaufsicht, ehrenamtlichen Akteuren und die Agentur für Arbeit auch die Wohlfahrtsverbände und ein Mitglied einer Migrantenselbstorganisation (MSO) vertreten.  

 

 

 

Entwicklungskonferenz am 27.09.2018

 

Unter dem Titel „Prävention - Integration- Bildung - Gemeinsam in Bewegung“ fand am 27.09.18 die erste Entwicklungskonferenz des Kreis Coesfeld im Leohaus in Olfen statt.

Über 200 geladene Besucher aus Behörden, Kitas, Schulen, Ehrenamt und Politik folgten der Einladung der Ausrichter Kreisjugendamt, Kreissportbund und KI.

 

Ziele der Konferenz waren der oben beschriebenen Gefahr der Konfliktentwicklung präventiv zu begegnen und herauszuarbeiten, aufmerksamer und sensibel dafür zu sein, das Gemeinsame in der Arbeit zu betonen und nach einer engeren Vernetzung und Zusammenarbeit zu suchen, statt Abgrenzung und Zuständigkeitsgerangel in den Vordergrund zu stellen.

Eine Konferenz mit verschiedenen Organisatoren durchzuführen, sich einem sehr breiten Teilnehmerkreis zuzuwenden und als Hauptmotto auszugeben, sich den eigenen „Haltungsfragen“ in der beruflichen Zusammenarbeit zu stellen, bot sicherlich ein Veranstaltungsrisiko. Dieses wurde durch die breite Beteiligung möglichst vieler Akteure im Vorfeld, einschließlich der Mitglieder der ehemaligen Vorbereitungsgruppe zur Integrationskonferenz, verringert. Die Rückmeldungen von Moderatoren und Gästen in persönlichen Gesprächen oder auf den Evaluationsbögen sprechen für eine gelungene Veranstaltung. 95 % der Teilnehmer, die sich schriftlich äußerten, würden die Entwicklungskonferenz nach Format und Inhalt (sehr) weiterempfehlen.

 

Aktuell und in den kommenden Wochen werden die Fortbildungsangebote (u.a. zur „leichten Sprache“ in Verwaltungen, Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen für hauptamtliche Akteure u.a. in Kitas und Schulen, Nähe und Distanz im Ehrenamt unter Berücksichtigung besonderer psychischer Belastungen Geflüchteter) in Zusammenhang mit der Konferenz durchgeführt. Die Dokumentation des Tages wird in Kürze vorliegen. Eine interne Auswertung der Abläufe und Analyse steht noch aus. 

 

 

„KI – vor – Ort“ 

 

Um eine engere Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden und der Flüchtlingsinitiativen  mit dem KI zu erreichen, werden mittlerweile in 8 Kommunen des Kreises in 14 tägigem Abstand Präsenzzeiten (2 Stunden) durch die jeweiligen bezirkszuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. In zwei weiteren Kommunen werden die Sprechzeiten in Kürze aufgenommen. Eine Stadt sieht hier für sich keine geeignete Unterstützung. Durch diese regelmäßige Anwesenheit in den Rathäusern soll eine engere fachliche, aber auch persönliche Anbindung an die Akteure vor Ort erfolgen. Das KI kann die „Helfer“ in schwierigen Fällen (interkulturell) vor Ort beraten, geeignete Maßnahmen vermitteln oder auch coachen. Darüber hinaus sind dem KI Erfahrungen aus anderen Kommunen bekannt, so dass ein Wissenstransfer unkompliziert möglich ist. Das KI bekommt auch strukturelle Probleme vor Ort eher mit.

 

Die ersten Erfahrungen fallen unterschiedlich aus. In einigen Kommunen wird das Angebot insbesondere durch die ehrenamtlichen Helfer genutzt, in anderen ist die Besucherzahl dürftig. Insbesondere im Hinblick auf die (bisher kaum wahrgenommene) Aufgabe des KI, die interkulturelle Öffnung der Verwaltungen voranzubringen, soll „Ki-vor-Ort“ als „Türöffner“ weiter angeboten werden. Hier ist zu überlegen, wie sich die Kontakte zwischen den Mitarbeitern der Gemeinde und des KI intensivieren lassen.

 

 

 

Sprachmittlerpool

 

Der Sprachmittlerpool des KI hat sich als sehr hilfreiches Instrument zur Verständigung der neuzugewanderten Menschen mit Behörden, dem Gesundheitssystem und den Bildungsinstitutionen (vor allem Kitas und Schulen) erwiesen. Bisher stehen 46 ehrenamtliche Übersetzer für 26 Sprachen zur Verfügung. Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der bisherigen Aufträge:

 

 

Im laufenden Jahr stehen dem KI im Rahmen der Grundförderung durch das Land NRW 50.000.-- € zur Initiierung und Pflege eines Dolmetscherpools zur Verfügung. Für 2019 und die Folgejahre sind diese Mittel ebenfalls zugesagt. Im Ausschuss wurde bereits mehrfach thematisiert, dass die Richtlinien und Ausführungen des Landes zum Übersetzerpool den tatsächlichen Bedarf vor Ort unberücksichtigt lassen. So dürfen professionelle Dolmetscher nicht zu Lasten der Landesförderung eingesetzt und ehrenamtlichen Übersetzern die Fahrtkosten nicht erstattet werden. Voraussichtlich werden deshalb bis zu 35.000.-- € Landesmittel in diesem Jahr nicht abgerufen. Vorsprachen beim zuständigen Ministerium und auch eine schriftliche Eingabe an die Staatssekretärin für Integration brachten keine Änderung.

 

Der Kreistag stellte dem KI deshalb für 2018 einen Betrag von 20.000.-- € zur Verfügung, um die ungedeckten Bedarfe decken zu können (vgl. SV-9-0945 und SV-9-0947). Der Integrationsausschuss erklärte zudem sein Einverständnis, ggfs. weitere Mittel aus dem Produkthaushalt des KI für diesen Zweck einzusetzen, wenn an anderer Stelle dafür entsprechende Einsparungen vorgenommen würden (vgl. Niederschrift zur Ausschusssitzung vom 04.06.2018). Voraussichtlich werden in diesem Jahr bis zu 40.000.-- € Kreismittel in den Dolmetscherpool fließen. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsansätze für 2019 berücksichtigen diesen Umstand (vgl. SV-9-1227).

 

Die Verwaltung arbeitet beim Einsatz der Dolmetscher bisher nach internen Richtlinien. Weil absehbar keine Änderung der Landesvorgaben für die Verwendung der von dort gewährten Mittel zu erwarten ist, schlägt die Verwaltung vor, die Richtlinien vom Kreistag durch einen Beschluss als verbindlich zu erklären (vgl. hierzu SV-9-1228) und nach außen bekannt zu machen.

 

Projekt „Jugendliche ohne Grenzen“  

     

Das gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung initiierte und finanzierte Projekt zur (politischen) Multiplikatorenschulung „Jugendliche ohne Grenzen (JoG)“ war bereits mehrmals Thema im Integrationsausschuss, die beiden Projektleiter, Dr. Medard Kabanda und Nelli F. Soumaoro, stellten sich auch persönlich dort vor. Wie zuvor vereinbart zog sich die Konrad-Adenauer- Stiftung nach der Durchführung des zweiten Moduls im Frühjahr 2018 aus dem Projekt zurück, um in Westfalen auch andere Maßnahmen unterstützen zu können. Innerhalb des 2. Moduls wurde eine Tagesfahrt (ehrenamtliche Helfer waren dazu auch eingeladen) zum Haus der Geschichte in Bonn angeboten. Die JoG Kreisgruppe wurde auch vom MdB Marc Henrichmann in Berlin empfangen.

 

Von der JoG-Bundesebene wurde die Verwaltung über finanzielle und personelle Ungereimtheiten zwischen der Bundesinitiative und u.a. den beiden o.g. Projektleitern informiert. Schriftliche Erläuterungen und auch ein persönliches Gespräch mit den beiden Leitern brachten keine eindeutige Klärung, so dass die sofortige Beendigung der Zusammenarbeit zwischen dem KI und den beiden Honorarkräften veranlasst wurde.

 

Das Projekt soll aber fortgesetzt werden. Die Multiplikatoren sind mittlerweile so weit geschult, dass sie in Kürze (mit Unterstützung der jeweiligen bezirkszuständigen Mitarbeiter/innen im KI) die ersten Vertretungsaufgaben für Geflüchtete in ihrer Stadt oder Gemeinde wahrnehmen sollen. 

 

 

Koordinierung der Integrations- und Sprachkurse

Einrichtung Kommunaler Sprachkurse

 

In den bisherigen Sitzungen des Integrationsausschusses wurde bereits mehrmals über die Schwierigkeiten in Zusammenhang mit den Angeboten der Integrations- und Sprachkurse diskutiert. Bürokratischer Aufwand, mangelnde Flexibilität des BAMF, nicht ausreichende Abstimmung der Bildungsträger und anderer Akteure auf allen Ebenen wurden thematisiert. Auch wenn der Andrang in die Erstintegrationskurse inzwischen nachließ ist die Situation in mehrfacher Hinsicht noch erheblich verbesserungsbedürftig. Hohe Durchfallquoten, lange Wartezeiten auf Anschlusskurse, besondere Bedarfe bei auszubildenden und arbeitenden Geflüchteten und der Umstand, dass viele Neuzugewanderte aufgrund ihres Status der Duldung keinen Anspruch auf einen Integrations- oder Sprachkurs besitzen, verdeutlichen besondere Bedarfssituationen.

 

In einer zum Thema „Integration“ gegründeten Arbeitsgruppe der Bürgermeister und Vertretern der Kreisverwaltung erarbeiteten die Mitglieder zwei Vorschläge für die Bürgermeisterkonferenz (BMK). Zum einen sollte das KI von der BMK beauftragt werden, das Integrations- und Sprachkursangebot im Kreis zu koordinieren. Zum anderen empfahl die AG die Einrichtung von kommunal finanzierten Sprachkursen (in wesentlich geringerem Umfang als die BAMF-Kurse), um zumindest Basiskenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Das Angebot sollte den Geflüchteten unabhängig vom Aufenthaltsstatus zur Verfügung stehen. Die BMK beschloss den Koordinierungsauftrag für das KI, konnte sich aber mit Rücksicht auf bereits hohe ungedeckte Kosten für die Aufgaben der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten nicht zur Entscheidung für ein flächendeckendes Angebot von Basissprachkursen durchringen. Insofern steht diese wichtige Integrationsleistung aktuell weiterhin nur Neuzugewanderten in einigen Städten und Gemeinden im Kreis zur Verfügung.

 

Vorgeschlagen wird, dass der Kreis Coesfeld in 2019 in die Förderung der kommunalen Basissprachkurse einsteigt, um möglichst eine verbesserte Chancengleichheit für die Geflüchteten im Kreis anzustreben. Dabei würde das KI in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden versuchen, kommunenübergreifende Angebote auf den Weg zu bringen. In Anlehnung an die Kostenkalkulation des BAMF (35.-- € pro Unterrichtseinheit für die Lehrkraft) wird von einem Aufwand von ca. 3.500.-- € pro Sprachkurs (100 Stunden) ausgegangen. Um rechnerisch jeder Stadt und Gemeinde einen Kurs anbieten oder refinanzieren zu können, wäre ein Betrag in Höhe von 38.500.-- € erforderlich. Lehrmaterial, Kinderbetreuungskosten oder der personelle Aufwand in den Städten und Gemeinden sind nicht berücksichtigt.     

 

 

Landesprogramme

 

„Griffbereit“

 

Das Elternbildungsangebot „Griffbereit“ wurde in der Juni Sitzung des Ausschusses ausführlich durch zwei Honorarkräfte vorgestellt (vgl. SV 9-1092). Ausführliche Erläuterungen sind deshalb an dieser Stelle nicht erforderlich. „Griffbereit – Gruppen“ sind internationale Eltern-Kind-Gruppen und richten sich vor allem an Familien mit Migrationshintergrund. Aber auch deutsche Familien sind herzlich willkommen. In den Gruppen, die sich einmal pro Woche treffen, wird sowohl auf Deutsch als auch in der Erstsprache der teilnehmenden Familien gesungen und gespielt. Die Kleinkinder (zwischen 1 und 3 Jahren) aus Familien mit Migrationshintergrund kommen so schon sehr früh mit der deutschen Sprache und deutsche Kinder mit einer Fremdsprache in Kontakt. Die Eltern erfahren, wie sie ihre Kinder in der allgemeinen und sprachlichen Entwicklung stärken können und werden bereits an das deutsche Bildungssystem herangeführt. Die Gruppenarbeit findet in Kooperation mit dem SKF Coesfeld und den drei Familienbildungsstätten statt. Aktuell laufen 5 Gruppen, 2 weitere wurden im Laufe des Jahres eingestellt, weil die Kinder regulär in die Kita aufgenommen werden konnten. Insgesamt wurden in diesem Jahr ca. 40.000.-- € aufgewendet. In 2019 soll das Angebot auf bis zu 4 weitere Gruppen ausgeweitet werden. Der voraussichtliche Kostenaufwand würde dann bis zu 70.000.-- € betragen.

 

 

 

 

 

 

„griffbereit Mini“ und „Eltern-Baby-Gruppe“

 

Griffbereit mini ist ein Angebot für Familien mit und ohne Zuwanderungsgeschichte mit ihren Kindern bis zu einem Jahr. Das KI beteiligt sich zusammen mit der Stadt Dortmund am Forschungsprojekt zur Prüfung des Erfolges der Einrichtung von „griffbereit  mini-Gruppen“.

Griffbereit mini ist ein ganzheitliches Sprachbegleitungsprogramm, indem die Eltern zur Kommunikation und Interaktion mit ihrem Baby motiviert werden. Es werden vertraute Alltagssituationen aufgegriffen, die zum einen adäquat sprachlich begleitet werden, zum anderen werden den Eltern auch weitere sachliche und lebenspraktische Informationen gegeben.

Weil sich der Projektstart und somit die Landesförderung verschoben, gleichwohl in der Stadt Coesfeld einige junge Mütter gern mit der Gruppenarbeit starten wollten, wurde der Einstieg in der Zwischenzeit durch Kreismittel finanziert. Nach Ablauf der Landesförderung für das Forschungsprojekt sollen im Kreis in 2019 bis zu 4 neue „griffbereit mini-Gruppen“ aufgebaut werden. Die voraussichtlichen Kosten werden bis zu 7.000.-- € betragen.

 

 

Rucksack-Kita

 

Das Elternbildungsprogramm Rucksack-KiTa hat zum Ziel, die allgemeine sprachliche Bildung der Kinder und auch der Eltern anhand von Themen wie z.B. „Familie“, „KiTa“ usw. zu fördern - hierbei steht die Mehrsprachigkeit als Potenzial der Kinder und Eltern im Fokus. Die Eltern werden bei den Rucksack-KiTa Treffen von einer/einem mehrsprachigen Elternbegleiter/in angeleitet. Anhand der Rucksack-KiTa Materialien bekommen die Eltern gezeigt, wie sie ihre Kinder zu verschiedenen Themen fördern können. Die Eltern können die Aktivitäten mit ihren Kindern zu Hause durchführen. Die Inhalte der Themen aus den Rucksack-KiTa Treffen werden von den Erzieher_innen in den KiTa-Alltag eingebaut (Parallelisierung).

 

 

Rucksack Schule

 

Das Programm Rucksack Schule ist ein Elternbildungsprogramm und durchgängiges Sprachbildungskonzept zur Förderung bildungssprachlicher Kompetenzen und zur Unterstützung der Mehrsprachigkeit von Schüler_innen in der Grundschule. Es schließt nahtlos an das Programm Rucksack KiTa an.

Dabei treffen sich die Eltern 1x wöchentlich, parallel zum Unterricht und werden mit den Materialien aus dem Unterricht ihrer Kinder vertraut gemacht.

Sie werden von einem/r ElternbegleiterIn angeleitet, die speziell dafür ausgebildet wurden. Der/die ElternbegleiterIn zeigt den Eltern mit Hilfe der Rucksack-Schule Materialien, wie sie ihr Kind zu verschiedenen Themen fördern können. Die Materialien werden hierfür von dem/der ElternbegleiterIn und einer Kontaktlehrkraft in den Familiensprachen der Kinder aufbereitet.

Die Eltern unterstützen ihre Kinder in der darauffolgenden Woche in ihrer Familiensprache zu Hause.

Für 2019 ist geplant, in jeder Stadt und Gemeinde entweder eine „Rucksack Kita“ oder eine „Rucksack Schule“ Gruppe einzurichten. Die voraussichtlichen Kosten werden dann bis zu 44.000.-- € betragen.

 

 

Kulturwelten im Miteinander

 

Dieses Pilotprojekt des KI läuft z.Z. an zwei Grundschulen in Dülmen und Coesfeld. Es dient der Integration der Eltern von neuzugewanderten Kindern in das Schulleben und Bildungssystem. Es ist angedacht dieses Projekt während der Pilotphase noch in zwei weiteren Schulen einzuführen.

Durch die Vermittlung von festen Kontakten mit deutschen Eltern (Aufbau eines „Buddysystems“) sollen Eltern mit internationaler Familiengeschichte stärker am Schulleben teilnehmen. Nach einer Weiterbildung von Lehrkräften und OGS Mitarbeitern zum Thema „Lernen im multikulturellen Umfeld“ erfolgt die Weiterbildung der Eltern und das gegenseitige Kennenlernen z. B. im Rahmen eines Schulcafés.

Die Pilotphase ist pro Schule auf 18 Monate angelegt. Die Kosten würden für 4 Schulen ca. 4.000.-- € betragen.

 

 

„Mimi & Drako“

 

Bei der Einschulung geflüchteter Kinder fiel auf, dass ihnen häufiger einige der in den Kitas oder üblicherweise zuhause vermittelten Grundfertigkeiten fehlen. Sie besuchten die Kita gar nicht oder nur sehr kurz, zeigten größere Ängste beim Schuleintritt. Hier setzt das Projekt „Mimi und Drako“ an. Geflüchtete Kinder, bei denen bei Hospitationen in der Grundschule oder während der Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt ein entsprechender Unterstützungsbedarf deutlich wird, können an diesem Programm teilnehmen. In 2018 wurden 4 Mimi & Drako Kurse (2 x pro Woche über 10 Wochen zwischen Oster- und Sommerferien + komplette letzte Woche in den Sommerferien) durchgeführt, Kostenaufwand pro Kurs = ca. 2000.-- € + einmalige Anschaffung von Material ca. 3.000.-- €. Für 2019 sind 6 Kurse geplant, voraussichtliche Kosten 12.000.-- €

 

 

„Binogi“

Binogi ist eine Lernplattform für Schulen, auf welcher Erklärvideos zu den Inhalten aus verschiedenen Fächern der SEK I in 6 verschiedenen Sprachen angeboten werden. Mithilfe dieser digitalen Plattform haben die Schüler erstmalig die Möglichkeit, sich die Lerninhalte in ihrer Familiensprache anzueignen und ihr Wissen in Quizform für die Lehrkraft wiederzugeben. Die Lehrperson kann gezielt auf die Ergebnisse der einzelnen Schüler zugreifen, korrigieren und zurückmelden.  

Es ist geplant, Binogi im kommenden Jahr als Projekt an min. 5 Schulen zu etablieren. Die Kosten betragen pro Schule 1.500.-- €, insgesamt werden für 2019 demnach 7.500.-- € benötigt.

 

Sprachbildung nach dem „Mercator-Modell“

Das Modell wurde in der Ausschusssitzung am 04.06.2018 vorgestellt. Schüler mit internationaler Familiengeschichte werden in Kleingruppen von speziell dazu von der WWU Münster ausgebildeten Lehramtsstudierenden sprachlich gefördert, so dass die Bildungschancen dieser Kinder und Jugendlichen verbessert werden. Parallel zu dieser Förderung werden die Studierenden von der WWU Münster und vom KI Kreis Coesfeld fachlich begleitet und beraten. Gleichzeitig profitieren die Schulen sowie die zukünftigen Lehrkräfte von Hospitationen, Materialien und Fortbildungsangeboten zu allen Aspekten der interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung.

Nach der Ausbildung der Studierenden im Wintersemester 2018/19 folgt die sprachliche Förderung der Schüler im ersten Schulhalbjahr 2019 unter wissenschaftlicher Begleitung und ab dem ersten Schulhalbjahr 2019/2020 dann selbständig. In der Pilotphase nimmt die Profilschule Ascheberg teil. Danach können weitere Schulen einsteigen. Für die Finanzierung der Aufwandsentschädigung für die Studierenden und einer anteilmäßigen Beteiligung an den Personalkosten der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der WWU Münster (E13-Stelle: Kreis Warendorf 5/6, Kreis Coesfeld 1/6 der Stelle) werden insgesamt ca. 18.000.-- € für die Jahre 2018 – 2020 benötigt.

 

Wohnen in Deutschland

 

Das Sozialwerk St. Georg führte in Kooperation mit dem KI in 2017/2018 ein Projekt zur Verbesserung des Wohnverständnisses und der Wohnungssuche von erwachsenen

Geflüchteten durch. Dieses Projekt ist für das kommende Jahr bereits von 2 Flüchtlingsinitiativen/Kommunen angefragt worden. Insgesamt ist die Durchführung in bis zu 4 Kommunen geplant, voraussichtliche Kosten bis zu 15.000.-- €.   

 

 

 

 

Jugendamt

 

Sachstandsbericht

 

 

Zum Stichtag 16.10.2018 halten sich 9.674 unbegleitete ausländische Minderjährige in NRW auf. Zum 05.01.2017 lebten noch 13.518 (offiziell gemeldeter Höchststand) in NRW. Die derzeit gültige Aufnahmequote für das Kreisjugendamt beläuft sich auf 75 (Stand 16.10.2018). Diese belief sich zum 05.01.2017 noch auf 103 (maximale Aufnahmequote) und ist seither rückläufig.

 

Im Kreisjugendamt wurde die Aufnahmequote nie erfüllt. Mit erster Meldung vom 01.11.2015 waren 41 unbegleitete Minderjährige zu verzeichnen. Diese Zahl stieg bis Februar 2016 auf 80 an und liegt nunmehr zum Stichtag 18.10.2018 bei 51 unbegleiteten bzw. ehemals unbegleiteten Minderjährigen.

 

Insgesamt 6 dieser Personen sind dem Kreisjugendamt bereits seit Oktober 2015 bekannt, wovon 3 zwischenzeitlich volljährig sind und ambulant betreut werden und 3 noch minderjährig sind und sich noch im Status der stationären Jugendhilfe befinden.

Aktuell befinden sich noch 5 Jugendliche im Status der Inobhutnahme, 15 Jugendliche erhalten Anschlussmaßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (3 ambulant, 12 stationär). Zudem sind drei Jugendliche dem Kreisjugendamt zugewiesen, jedoch noch nicht übergeben worden.

22 ehemalige unbegleitete Minderjährige werden aktuell im Rahmen der jungen Volljährigen betreut (11 ambulant, 7 stationär, 4 leben noch in Pflegefamilien).

 

 

Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres (August 2018) werden insgesamt 214 Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund in Kindertageseinrichtungen betreut. Bei 5.477 Kindern gesamt macht dies einen Anteil von 3,9 % aus. Der Anteil in der einzelnen Kindertageseinrichtung ist dabei sehr unterschiedlich, was sich insbesondere begründet durch unterschiedliche Aufnahmekapazitäten für Neuaufnahmen.

 

 

Ausländerbehörde

 

Von Januar bis September 2018 wurden dem Kreis Coesfeld 324 Personen neu zugewiesen. Die aktuellen Übersichten der Daten der Ausländerbehörde des Kreises sind der Anlage 1 zu entnehmen.  

 

 

Jobcenter

 

Die Anzahl der Personen, die den Rechtkreiswechsel aus dem AsylbLG in das SGB II vollzogen hat sich in den vergangenen 15 Monaten relativ wenig verändert und bewegt sich bei ca. 2.400 bis 2.500 Menschen. 1.097 erwerbsfähige Geflüchtete wurden in der Zeit von Oktober 2017 – September 2018 in Maßnahmen und 585 Personen in eine Beschäftigung (einschließlich Praktikum und Ausbildung/Studium) vermittelt. Anlage 2 gibt Aufschluss über die aktuelle Datenlage. 

 

 

Schulamt

 

Zum 01.11.2018 führt das Schulamt die jüngste Erhebung zur Datenlage der geflüchteten Kinder und Jugendlichen an allen Schulen im Kreis Coesfeld durch. Die Übersicht wird den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Sitzung zur Verfügung gestellt.