Betreff
Entwurf Haushalt 2019 - 04.00.02
Vorlage
SV-9-1227
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 04

 

Produktgruppe                                                                                                          

 

00.02 Kommunales Integrationszentrum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Integrationsausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem AfFWuK / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt. Die Nummerierung der Papierausgabe des Haushaltsentwurfs 2019 stand zum Zeitpunkt der Aufstellung dieser Sitzungsvorlage noch nicht fest.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wurde vom Kämmerer am 23.10.2018 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 31.10.2018 werden in der Zeit vom 13.11. – 05.12.2018 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss stattfinden. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2019 in seiner Sitzung am 12.12.2018 beschließt.

 

Der Haushalt 2019 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten      Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 00.02 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2019 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2019 zu 2018
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2017

2018

2019

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

 

 

00.02 Kommunales Integrationszentrum

Ertrag

393.578

574.613

491.766

-82.847

Aufwand

-494.664

-848.053

-877.893

-29.840

Ergebnis

-101.086

-273.439

-386.126

-112.687

 

Erträge:

 

Der Ansatz 2019 setzt sich wie folgt zusammen:

a)         Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren 

            (Grundbetrag) = 215.000 €

b)         Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren 

            (Komm-AN NRW) = 75.000 €

c)         Sachkostenzuwendung für KOMM-AN NRW Programmteil I

            (Ehrenamtsförderung) = 15.000 €

d)         Förderung KOMM-AN NRW Programmteil II - Förderung bedarfsorientierter Maßnahmen vor Ort = 100.500 €      

e)         Sachkostenzuwendung für Dolmetscherpool = 50.000 €

f)          Bundeszuwendungen für Bildungskoordinatoren = 32.000 € (Ansatz 2018 = 114.000 €)

g)         Landesförderung zur Umsetzung des Pilotprojekts griffbereit mini = 4.105 €.

 

Bei dem noch verbleibenden Ertragsaufkommen handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.

 

Weitere Ausführungen zu den einzelnen Förderungen, die das KI erhält, finden Sie auch in der SV-9-1226.

 

 

Hinweis:

Die Verschlechterung des Ansatzes im Vergleich zum Haushaltsjahr 2018 ergibt sich aus der auslaufenden Förderung für das sog. „Bundesprogramm Bildungskoordinatoren“. Bei Aufstellung des Haushaltsplanes im Sommer war noch nicht verbindlich absehbar, ob und unter welchen Bedingungen das Programm verlängert wird. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass das Förderprogramm unter den bisherigen Voraussetzungen fortgeführt wird (vgl. hierzu auch Ausführungen in SV 9-1226). Der Antrag soll kurzfristig gestellt werden.

 

Aus diesem Grund wird dem Integrationsausschuss empfohlen, über die Änderungsliste eine Erhöhung der Erträge im Rahmen der Bundeszuwendungen für Bildungskoordinatoren in Höhe von 75.000,- € (Sachkonto 414000) im Produkt 04.00.02 einzuplanen. So ergäbe sich bei den Erträgen im Vergleich zu 2018 eine Verschlechterung von lediglich 7.847,- € und im Ergebnis 2019 eine voraussichtliche Verschlechterung von 37.687,- €.

 

 

Aufwendungen:

 

 

Hinweis:

 

Die bisherigen Erfahrungen in der Integrationsarbeit zeigen einen stetigen Wechsel von Bedarfssituationen und den jeweils anzupassenden Unterstützungsmaßnahmen. Dieser Umstand ergibt sich allein durch die praktischen Erfahrungen vor Ort. Beispielhaft soll hier noch einmal die Notwendigkeit genannt werden, im Laufe des Jahres 2018 mehr Mittel für den Dolmetscherpool zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommt, dass die ersten Planungen für den Haushalt 2019 bereits im Sommer begannen, neue Projekte oder Maßnahmen aber durchaus erst danach installiert und noch auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen sind bzw. erstmalig in 2019 umgesetzt werden sollen. Die geplanten kommunalen Sprachkurse, die Lernplattform „Binogi“ oder die Ausweitung des Projekts „Mimi und Drako“ stellen entsprechende Beispiele dar. Nähere Erläuterungen dazu sind der SV-9-1226 zu entnehmen.

 

Weiterhin ist nicht zu kalkulieren, inwieweit das Land NRW für 2019 Mittel z.B. für den Ausbau von Landesprogrammen zur Verfügung stellen wird und wie die Bedingungen zur Inanspruchnahme sein werden. So stellte das Land im Laufe des Jahres 2018 z.B. Fördermöglichkeiten für die Programme „Griffbereit, Rucksack-Kita und Rucksack-Schule“ (insgesamt ca. 33.000.-- € pro KI) bereit. Von der Verwaltung wurden über 40.000.-- € (inkl. Mehrbedarf) beantragt, die auch bewilligt wurden. Bedauerlicherweise stellte sich erst im Nachhinein heraus, dass ausschließlich neue Gruppen gefördert werden. Zu diesem Zeitpunkt waren aber die Kooperationsverträge mit den FBS und dem SKF überwiegend längst geschlossen.

Das KI wird sich selbstverständlich intensiv darum bemühen, die genannten Förderbeträge für einzelne Projekte und Maßnahmen einzuhalten. Die Verwaltung wünscht die Unterstützung der Mitglieder des Integrationsausschusses dahingehend, dass dem KI für 2019 die Möglichkeit eingeräumt wird, erneut auf kurzfristige Bedarfe reagieren zu können. Soweit erforderlich würden Mittel aus dem Produkthaushalt umgewidmet. Selbstverständlich würde der Gesamtansatz nicht überschritten und in den Ausschusssitzungen über jede Änderung berichtet.

 

Der Ansatz 2019 setzt sich wie folgt zusammen:

 

Personalaufwendungen:         426.487,15 €

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:

a)         Sachkosten Dolmetscherpool (Ehrenamt) = 50.000 €

b)         Sachkosten Dolmetscherinstitute = 40.000 €

c)         Programm "Griffbereit" = 70.000 €

d)         Programm "Griffbereit-Mini" = 4.105 €

e)         Programme "Rucksack KiTa" und "Rucksack Schule" = 44.000 €

f)          Programm "Mimi und Drako" = 7.000 €

g)         Multiplikatorenschulung zur politischen Bildung = 21.000 €

h)         Projekt "Wohnschule" = 15.000 €

i)          Projekt "Mercator/WWU" = 10.000 €

j)          verschiedene Projekte und Maßnahmen = 30.000 €

k)         Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für Team-Supervision = 5.000 €.

 

Transferaufwendungen:

Der Ansatz 2019 beinhaltet Transferaufwendungen für die Weitergabe der Mittel aus dem 

Komm-AN NRW Paket in Höhe von 100.500 € an die Projektträger. 

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

a)   Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung, Repräsentationen = 20.000 €

b)   Fortbildung und Reisekosten = 7.000 € (= Ansatz 2018).

Des Weiteren sind für 2019 Aufwendungen eingeplant für Geschäftsaufwendungen, Bürobedarf, Informationstechnik inkl. Telefon, Verbrauchsmaterial, Porto, Frachten, 

Amtliche Blätter, Zeitungen, Drucksachen, Fachliteratur, Geräte und Ausstattung sowie für 

Beschaffungen unter 410 € netto.

 

Detaillierte Ausführungen zu den vom KI geplanten Programmen, Projekten und Maßnahmen finden Sie in der SV-9-1226.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Integrationsausschuss ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.