Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 04
Produktgruppe
00.02 Kommunales Integrationszentrum |
|
|
|
|
|
|
|
|
einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Integrationsausschusses ergebenden
Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem AfFWuK /
Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt. Die Nummerierung der
Papierausgabe des Haushaltsentwurfs 2019 stand zum Zeitpunkt der Aufstellung
dieser Sitzungsvorlage noch nicht fest.
I. Problem
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2019 wurde vom Kämmerer am 23.10.2018 aufgestellt und vom
Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 31.10.2018 werden in der Zeit vom 13.11. –
05.12.2018 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss
stattfinden. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2019 in seiner Sitzung
am 12.12.2018 beschließt.
Der Haushalt 2019 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 00.02 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2019 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2017 |
2018 |
2019 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich
00 - Verwaltungsleitung |
|
|
|
|
|
00.02
Kommunales Integrationszentrum |
Ertrag |
393.578 |
574.613 |
491.766 |
-82.847 |
Aufwand |
-494.664 |
-848.053 |
-877.893 |
-29.840 |
|
Ergebnis |
-101.086 |
-273.439 |
-386.126 |
-112.687 |
Erträge:
Der Ansatz 2019 setzt sich wie folgt zusammen:
a) Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren
(Grundbetrag) = 215.000 €
b) Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren
(Komm-AN NRW) = 75.000 €
c) Sachkostenzuwendung für KOMM-AN NRW Programmteil
I
(Ehrenamtsförderung) = 15.000 €
d) Förderung KOMM-AN NRW Programmteil II - Förderung
bedarfsorientierter Maßnahmen vor Ort = 100.500 €
e) Sachkostenzuwendung für Dolmetscherpool
= 50.000 €
f) Bundeszuwendungen für Bildungskoordinatoren =
32.000 € (Ansatz 2018 = 114.000 €)
g) Landesförderung zur Umsetzung des
Pilotprojekts griffbereit mini = 4.105 €.
Bei dem noch
verbleibenden Ertragsaufkommen handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten.
Weitere
Ausführungen zu den einzelnen Förderungen, die das KI erhält, finden Sie auch
in der SV-9-1226.
Hinweis:
Die
Verschlechterung des Ansatzes im Vergleich zum Haushaltsjahr 2018 ergibt sich
aus der auslaufenden Förderung für das sog. „Bundesprogramm Bildungskoordinatoren“.
Bei Aufstellung des Haushaltsplanes im Sommer war noch nicht verbindlich
absehbar, ob und unter welchen Bedingungen das Programm verlängert wird. In der
Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass das Förderprogramm unter den
bisherigen Voraussetzungen fortgeführt wird (vgl. hierzu auch Ausführungen in
SV 9-1226). Der Antrag soll kurzfristig gestellt werden.
Aus diesem Grund
wird dem Integrationsausschuss empfohlen, über die Änderungsliste eine Erhöhung
der Erträge im Rahmen der Bundeszuwendungen für Bildungskoordinatoren in Höhe
von 75.000,- € (Sachkonto 414000) im Produkt 04.00.02 einzuplanen. So ergäbe
sich bei den Erträgen im Vergleich zu 2018 eine Verschlechterung von lediglich
7.847,- € und im Ergebnis 2019 eine voraussichtliche Verschlechterung von
37.687,- €.
Aufwendungen:
Hinweis:
Die bisherigen
Erfahrungen in der Integrationsarbeit zeigen einen stetigen Wechsel von
Bedarfssituationen und den jeweils anzupassenden Unterstützungsmaßnahmen.
Dieser Umstand ergibt sich allein durch die praktischen Erfahrungen vor Ort.
Beispielhaft soll hier noch einmal die Notwendigkeit genannt werden, im Laufe
des Jahres 2018 mehr Mittel für den Dolmetscherpool zur Verfügung zu stellen.
Hinzu kommt, dass die ersten Planungen für den Haushalt 2019 bereits im Sommer
begannen, neue Projekte oder Maßnahmen aber durchaus erst danach installiert
und noch auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen sind bzw. erstmalig in 2019
umgesetzt werden sollen. Die geplanten kommunalen Sprachkurse, die
Lernplattform „Binogi“ oder die Ausweitung des Projekts „Mimi und Drako“
stellen entsprechende Beispiele dar. Nähere Erläuterungen dazu sind der SV-9-1226
zu entnehmen.
Weiterhin ist
nicht zu kalkulieren, inwieweit das Land NRW für 2019 Mittel z.B. für den
Ausbau von Landesprogrammen zur Verfügung stellen wird und wie die Bedingungen
zur Inanspruchnahme sein werden. So stellte das Land im Laufe des Jahres 2018
z.B. Fördermöglichkeiten für die Programme „Griffbereit, Rucksack-Kita und
Rucksack-Schule“ (insgesamt ca. 33.000.-- € pro KI) bereit. Von der Verwaltung
wurden über 40.000.-- € (inkl. Mehrbedarf) beantragt, die auch bewilligt
wurden. Bedauerlicherweise stellte sich erst im Nachhinein heraus, dass
ausschließlich neue Gruppen gefördert werden. Zu diesem Zeitpunkt waren aber
die Kooperationsverträge mit den FBS und dem SKF überwiegend längst
geschlossen.
Das KI wird sich
selbstverständlich intensiv darum bemühen, die genannten Förderbeträge für
einzelne Projekte und Maßnahmen einzuhalten. Die Verwaltung wünscht die
Unterstützung der Mitglieder des Integrationsausschusses dahingehend, dass dem
KI für 2019 die Möglichkeit eingeräumt wird, erneut auf kurzfristige Bedarfe
reagieren zu können. Soweit erforderlich würden Mittel aus dem Produkthaushalt
umgewidmet. Selbstverständlich würde der Gesamtansatz nicht überschritten und
in den Ausschusssitzungen über jede Änderung berichtet.
Der Ansatz 2019 setzt sich wie folgt zusammen:
Personalaufwendungen: 426.487,15
€
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:
a) Sachkosten Dolmetscherpool (Ehrenamt) =
50.000 €
b) Sachkosten Dolmetscherinstitute = 40.000 €
c) Programm "Griffbereit" = 70.000
€
d) Programm "Griffbereit-Mini" =
4.105 €
e) Programme "Rucksack KiTa" und "Rucksack Schule" = 44.000 €
f) Programm "Mimi und Drako" =
7.000 €
g) Multiplikatorenschulung zur politischen
Bildung = 21.000 €
h) Projekt "Wohnschule" = 15.000 €
i) Projekt "Mercator/WWU" = 10.000
€
j) verschiedene Projekte und Maßnahmen =
30.000 €
k) Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
für Team-Supervision = 5.000 €.
Transferaufwendungen:
Der Ansatz 2019 beinhaltet Transferaufwendungen für die Weitergabe der Mittel aus dem
Komm-AN NRW Paket in Höhe von 100.500 € an die Projektträger.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
a) Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung, Repräsentationen = 20.000 €
b) Fortbildung und Reisekosten = 7.000 € (=
Ansatz 2018).
Des Weiteren sind für 2019 Aufwendungen eingeplant für Geschäftsaufwendungen, Bürobedarf,
Informationstechnik inkl.
Telefon, Verbrauchsmaterial, Porto, Frachten,
Amtliche Blätter, Zeitungen, Drucksachen, Fachliteratur, Geräte und Ausstattung sowie für
Beschaffungen unter 410 € netto.
Detaillierte
Ausführungen zu den vom KI geplanten Programmen, Projekten und Maßnahmen finden
Sie in der SV-9-1226.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.