Betreff
Sicherung der Inobhutnahmen von Kindern unter 6 Jahren im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1230
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes besteht. Kinder unter 6 Jahren sollen nach Möglichkeit nicht in Wohngruppen, sondern in geeigneten Inobhutnahmefamilien untergebracht werden.

 

Die Kiwo Jugendhilfe hatte mit Datum vom 21.04.2016 die damalige öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes vom 26.11.2007 und vom 09.03.2009 gekündigt. Hintergrund war der gestiegene Bedarf an Inobhutnahmeplätzen sowohl in den Wohngruppen als auch in familiärer Bereitschaftspflege. In der Folge wurde die Vereinbarung in Bezug auf den Kreisbereitschaftsdienst angepasst und die Jugendämter verpflichteten sich, dem Kiwo mindestens eine Inobhutnahmefamilie zur Belegung durch den Kreisbereitschaftsdienst zu stellen.

 

Mit hohem Einsatz der beteiligten Jugendämter gelang es gerade eben lückenlos eine Familie zur Verfügung zu stellen. Es zeigt sich jedoch, dass für eine dauerhafte Vorhaltung geeigneter Inobhutnahmefamilien die damit verbundenen Aufgaben bei einem Jugendamt angesiedelt werden sollten. Vor dem Hintergrund, dass lückenlos werktags in der Zeit von 16:00 – 8:00 Uhr, an Feiertagen und an den Wochenenden Familien für diese verantwortungsvolle Aufgabe bereitstehen müssen, ist es erforderlich, die Aufgabe bei einer Person zu bündeln. Seitens der beiden Stadtjugendämter wurde signalisiert, dass sie es sehr begrüßen würden, wenn dies vom Kreisjugendamt übernommen würde.

 

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld übernimmt die Organisation der Bereitstellung von Inobhutnahmefamilien für den Kreisbereitschaftsdienst für den gesamten Kreis Coesfeld auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Stadtjugendämtern.

 

Diese beinhaltet die Akquise, Überprüfung, Vorbereitung, Qualifizierung, Begleitung und Ausstattung der Inobhutnahmefamilien. Daneben erstellt und pflegt das Kreisjugendamt einen Einsatzplan, welcher sicherstellt, dass mindestens eine Familie (nach Möglichkeit für den Notfall eine zweite) außerhalb der Dienstzeiten der Jugendämter für die Aufnahme von Kindern unter 6 Jahren bereitsteht. Regelmäßige Fortbildungsangebote für Inobhutnahmefamilien werden angeboten. Auch wird sichergestellt, dass der Kreisbereitschaftsdienst alle notwendigen Informationen erhält.

 

Die Verantwortung für die pflichtgemäße Erfüllung der Aufgabe verbleibt bei allen drei beteiligten Jugendämtern.

 

Für die Aufgabe bedarf es zusätzlicher Personalkapazitäten  im Umfang von voraussichtlich durchschnittlich 3 Stunden pro Woche.

 

Der Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes Coesfeld hat in den vergangenen Wochen eine große Werbeaktion zur Gewinnung von Pflegeeltern gestartet. Gesucht werden nicht nur Inobhutnahmefamilien, sondern auch Bereitschafts- und Dauerpflegestellen. Hierzu wurden Postkarten an alle Haushalte in Ascheberg und Billerbeck versandt. Die übrigen Städte und Gemeinden sollen sukzessive folgen. In den Printmedien, in der WDR Lokalzeit sowie bei Radio Kiepenkerl wurde hierüber berichtet und die Aktion unterstützt.

 

Erfreulicherweise meldeten sich daraufhin 35 Interessenten, die sich vorstellen können, ein Kind in ihrer Familie zu aufzunehmen. Die meisten zeigen Interesse an einem Dauerpflegekind. Alle  Bewerber werden nun intensiv überprüft und vorbereitet. Bislang kann noch nicht eingeschätzt werden, wie viele Familien für die Inobhutnahme von Kindern zur Verfügung stehen werden.

III. Alternativen

 

Die drei Jugendämter beauftragen die Kiwo Jugendhilfe gGmbH. Hierdurch würden höhere Kosten entstehen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Zur Sicherung dieser Pflichtaufgabe entstehen insgesamt voraussichtlich folgende Kosten:

 

-          Zwei Familien in Bereitschaft:  10.950 €/Jahr

-          Personalkosten beim Kreis: 4.600 €/Jahr

-          Ausstattung von weiteren 4 Familien: 2.200 €/Jahr

-          Fortbildungskosten: 1.300 €/Jahr

 

Dies entspricht Gesamtkosten in Höhe von 19.050 €/Jahr, die sich nach Einwohnerzahlen wie folgt aufteilen:

 

Stadt Coesfeld:           3.238,50 € (17 %)

Stadt Dülmen:             4000,50 € (21 %)

Kreis Coesfeld:           11.810,00 € (62 %).

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.