Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 01
Produktgruppen
32.01 |
Allgemeine Gefahrenabwehr |
ab Seite 9 |
32.02 |
Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung) |
ab Seite 20 |
32.03 |
Feuerschutz, Großschadenslagen |
ab Seite 33 |
32.04 |
Ausländerangelegenheiten |
ab Seite 40 |
|
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|
35.01 |
Zentrale Ausländerbehörde |
ab Seite 53 |
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|
36.01 |
Verkehrssicherung |
ab Seite 61 |
36.02 |
Zulassungen |
ab Seite 71 |
36.03 |
Fahr- und Beförderungserlaubnisse |
ab Seite 77 |
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39.01 |
Verbraucherschutz |
ab Seite 85 |
39.02 |
Veterinärdienst |
ab Seite 91 |
39.03 |
Fleisch- und Geflügelhygiene |
ab Seite 101 |
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63.01 |
Bauaufsicht / Denkmalschutz |
ab Seite 109 |
63.02 |
Wohnungsförderung |
ab Seite 116 |
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70.01 |
Betrieblicher Umweltschutz |
ab Seite 125 |
70.02 |
Natur- und Bodenschutz |
ab Seite 131 |
70.03 |
Gewässerschutz |
ab Seite 142 |
70.04 |
Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) |
ab Seite 148 |
70.05 |
Beteiligungsmanagement |
ab Seite 157 |
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inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit
und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste
zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung
vorgelegt.
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wurde
vom Kämmerer am 23.10.2018 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 31.10.2018 werden in der Zeit vom 13.11.–
05.12.2018 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss
stattfinden. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2019 in seiner Sitzung am 12.12.2018 beschließt.
Der Haushalt 2019 ist auf
Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den
Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen
von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr.
2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der
Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 637 ff.).
Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches
(Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche
einfließen.
Haushalt 2019
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf
Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen
(SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten
Produktgruppen zuständig.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2019 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2017 |
2018 |
2019 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 32 - Sicherheit und Ordnung |
|
|
|
|
|
32.01 Allgemeine Gefahrenabwehr |
Ertrag |
153.018 |
168.191 |
145.427 |
-22.764 |
Aufwand |
-289.643 |
-284.917 |
-298.297 |
-13.380 |
|
Ergebnis |
-136.625 |
-116.725 |
-152.869 |
-36.144 |
|
32.02 Rettungsdienst (einschließlich Kostenrechnung) |
Ertrag |
13.061.443 |
16.416.883 |
21.292.005 |
4.875.121 |
Aufwand |
-13.764.045 |
-16.311.943 |
-19.314.703 |
-3.002.760 |
|
Ergebnis |
-702.602 |
104.940 |
1.977.301 |
1.872.361 |
|
32.03 Feuerschutz, Großschadenslagen |
Ertrag |
148.020 |
157.255 |
147.675 |
-9.581 |
Aufwand |
-855.478 |
-934.419 |
-1.089.240 |
-154.821 |
|
Ergebnis |
-707.458 |
-777.164 |
-941.565 |
-164.402 |
|
32.04 Ausländerangelegenheiten |
Ertrag |
231.186 |
193.312 |
190.058 |
-3.253 |
Aufwand |
-1.326.438 |
-1.405.349 |
-1.438.667 |
-33.318 |
|
Ergebnis |
-1.095.252 |
-1.212.038 |
-1.248.609 |
-36.572 |
|
Summe Produktbereich 32 |
Ertrag |
13.593.666 |
16.935.642 |
21.775.164 |
4.839.523 |
Aufwand |
-16.235.604 |
-18.936.628 |
-22.140.907 |
-3.204.279 |
|
Ergebnis |
-2.641.937 |
-2.000.986 |
-365.743 |
1.635.244 |
Im Produktbereich 32 ergibt sich bei der
Produktgruppe 32.01 eine Verschlechterung bei den Ertragspositionen. Diese
resultiert im Wesentlichen aus der hohen Anzahl der turnusmäßig zu verlängernden
3-Jahres-Jagdscheine im Jahr 2018 (ca. 20.000 €). Die Verwaltungsgebühren für
den Bereich Personenstand wurden aufgrund der tatsächlichen Entwicklung um
2.000 € angehoben. Außerdem wurde der Ansatz für Bußgelder entsprechend der
tatsächlichen Entwicklung um 5.000 € reduziert. Die höheren Aufwendungen bei dieser
Produktgruppe ergeben sich aus den zentral beplanten Ansätzen. Zu diesen zählen
z.B. Personalaufwendungen, Kosten für IT, Software, Telefon sowie Abschreibungen.
Bei den Erträgen in der Produktgruppe 32.02
handelt es sich im Wesentlichen um die Benutzungsgebühren für den
Rettungsdienst. Diese hängen maßgeblich von dem sich stets ändernden
Einsatzaufkommen ab. Die Benutzungsgebühren bzw. die Steigerung der
Gebührenerträge gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aufgrund erheblich höherer
notwendiger Aufwendungen (u.a. durch die Änderung des
Rettungsdienstbedarfsplan), die über die Gebühren zu decken sind. Bezüglich der
einzelnen Positionen und näherer Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage
SV-9-1216 „Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes
und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2019“ verwiesen, die ebenfalls in
dieser Sitzungsperiode beraten wird.
Die Mindererträge in der Produktgruppe 32.03 resultieren aus den zentral geplanten Ansätzen. Die Mehraufwendungen werden durch die Berücksichtigung einer 5 % Kostensteigerung (12.500 €) verursacht. Die übrigen Mehraufwendungen resultieren aus den zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen Abschreibungen.
In der Produktgruppe 32.04 ergeben sich die Mindererträge aus zentral geplanten Ansätzen. Die Mehraufwendungen entstehen durch die Kosten für die Beschaffung der Dokumente der Bundesdruckerei (20.000 €). Die übrigen Aufwendungen resultieren aus zusätzlichem Personalaufwand.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2017 |
2018 |
2019 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 35 - Zentrale Ausländerbehörde |
|
|
|
|
|
35.01 Zentrale Ausländerbehörde |
Ertrag |
0 |
0 |
5.180.696 |
5.180.696 |
Aufwand |
0 |
0 |
-4.083.673 |
-4.083.673 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
1.097.024 |
1.097.024 |
|
Summe Produktbereich 35 |
Ertrag |
0 |
0 |
5.180.696 |
5.180.696 |
Aufwand |
0 |
0 |
-4.083.673 |
-4.083.673 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
1.097.024 |
1.097.024 |
Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) mit
dem Standort in Coesfeld hat ihre Arbeit zum 01.06.2018 aufgenommen. Die für
den Betrieb der ZAB erforderlichen Haushaltsmittel werden ab dem
Haushaltsjahr 2019 im Produktbereich 35 und in der Produktgruppe
35.01 Zentrale Ausländerbehörde veranschlagt. Eine haushaltsmäßige
Belastung für die ZAB ergibt sich für den Kreis Coesfeld nicht, da von einer
vollständigen Kostenerstattung durch das Land NRW ausgegangen wird. Der
ausgewiesene Überschuss in dieser Produktgruppe dient der Deckung von
zentral bewirtschafteten Aufwendungen oder von Verwaltungsgemeinkosten.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2017 |
2018 |
2019 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 36 - Straßenverkehr |
|
|
|
|
|
36.01 Verkehrssicherung |
Ertrag |
2.516.190 |
2.422.952 |
2.677.934 |
254.982 |
Aufwand |
-950.521 |
-998.909 |
-1.194.798 |
-195.889 |
|
Ergebnis |
1.565.669 |
1.424.044 |
1.483.136 |
59.092 |
|
36.02 Zulassungen |
Ertrag |
2.090.613 |
1.951.699 |
1.971.451 |
19.752 |
Aufwand |
-999.835 |
-1.005.666 |
-1.073.945 |
-68.279 |
|
Ergebnis |
1.090.778 |
946.033 |
897.506 |
-48.527 |
|
36.03 Fahr- und Beförderungserlaubnisse |
Ertrag |
479.155 |
480.810 |
480.893 |
83 |
Aufwand |
-502.767 |
-480.439 |
-508.481 |
-28.042 |
|
Ergebnis |
-23.612 |
371 |
-27.588 |
-27.959 |
|
Summe Produktbereich 36 |
Ertrag |
5.085.958 |
4.855.461 |
5.130.277 |
274.816 |
Aufwand |
-2.453.123 |
-2.485.013 |
-2.777.224 |
-292.210 |
|
Ergebnis |
2.632.835 |
2.370.448 |
2.353.054 |
-17.394 |
Der Ansatz der Verwaltungsgebühren in der Produktgruppe 36.01 wurde
aufgrund der Entwicklung der Antragszahlen im Vorjahr erhöht (insgesamt
45.000 €). Da Tempoüberschreitungen
nach wie vor zu den Hauptunfallursachen zählen, sollen die Geschwindigkeitskontrollen
weiter ausgedehnt werden, um das Geschwindigkeitsniveau noch weiter zu
reduzieren. Hierfür wurde bereits 2018 ein zweites Gerät für die mobile Überwachung
angeschafft. Für das Jahr 2019 und die Folgejahre sollen durch weitere
Investitionen sukzessive auch die inzwischen veralteten stationären
Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erneuert und auf moderne Lasertechnik
umgestellt werden, wofür in 2019 eine Investitionssumme von 200.000 €
eingeplant ist (nicht in obiger Tabelle enthalten). Es werden gleichzeitig aus
den genannten Gründen insgesamt Mehrerträge erwartet (ca. 210.000 €). Im Zuge
dessen wurden auch die Ansätze für die Aufwendungen (z.B. zusätzliche
Versicherung des neuen Messsystems) um 14.700 € erhöht.
In der Produktgruppe 36.02 ergeben sich aufgrund steigender Fallzahlen
Mehrerträge in Höhe von 20.000 €. Aufgrund der steigenden Fallzahlen wird mit
höheren Aufwendungen in Höhe von 10.000 € gerechnet. Außerdem wurden die
Ansätze für die Körperschafts- und Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten
angepasst (Erhöhung um 8.000 €).
Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus
zentral beplanten Ansätzen (einschließlich Produktgruppe 36.03).
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2017 |
2018 |
2019 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung |
|
|
|
|
|
39.01 Verbraucherschutz |
Ertrag |
112.489 |
112.163 |
114.159 |
1.996 |
Aufwand |
-982.394 |
-1.002.749 |
-1.038.271 |
-35.523 |
|
Ergebnis |
-869.905 |
-890.586 |
-924.112 |
-33.527 |
|
39.02 Veterinärdienst |
Ertrag |
173.015 |
166.208 |
167.225 |
1.017 |
Aufwand |
-1.132.894 |
-1.157.614 |
-1.388.507 |
-230.894 |
|
Ergebnis |
-959.879 |
-991.405 |
-1.221.282 |
-229.877 |
|
39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene |
Ertrag |
4.348.416 |
4.352.257 |
4.582.404 |
230.147 |
Aufwand |
-5.058.227 |
-4.073.215 |
-4.282.031 |
-208.816 |
|
Ergebnis |
-709.811 |
279.042 |
300.373 |
21.331 |
|
Summe Produktbereich 39 |
Ertrag |
4.633.920 |
4.630.629 |
4.863.788 |
233.159 |
Aufwand |
-7.173.515 |
-6.233.578 |
-6.708.810 |
-475.232 |
|
Ergebnis |
-2.539.595 |
-1.602.949 |
-1.845.022 |
-242.073 |
Für die Produktgruppe 39.01 wird für das Jahr 2019 mit Mehrerträgen im
Bereich der Verwarn- und Bußgelder gerechnet.
Für den Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Kreis
Coesfeld sind konsumtive Aufwendungen in Höhe von zusätzlich 75.000 € für die
Produktgruppe 39.02 eingeplant. Außerdem sind Mehraufwendungen für die
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Katzenschutzverordnung in Höhe von 60.000 €
eingeplant.
Im Wesentlichen wirken sich in der Produktgruppe 39.03 die Mehraufwendungen
für die Rückstandsuntersuchungen aus (20.000 €).
Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus
zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen
Ansatzanpassungen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2017 |
2018 |
2019 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 63 - Bauen und Wohnen |
|
|
|
|
|
63.01
Bauaufsicht / Denkmal– schutz |
Ertrag |
1.227.012 |
1.162.915 |
1.162.890 |
-25 |
Aufwand |
-1.230.139 |
-1.246.002 |
-1.265.684 |
-19.682 |
|
Ergebnis |
-3.126 |
-83.087 |
-102.794 |
-19.707 |
|
63.02
Wohnungsförderung |
Ertrag |
68.554 |
51.549 |
61.115 |
9.566 |
Aufwand |
-269.534 |
-269.774 |
-286.202 |
-16.428 |
|
Ergebnis |
-200.980 |
-218.224 |
-225.087 |
-6.862 |
|
Summe Produktbereich 63 |
Ertrag |
1.295.567 |
1.214.464 |
1.224.005 |
9.541 |
Aufwand |
-1.499.672 |
-1.515.776 |
-1.551.886 |
-36.110 |
|
Ergebnis |
-204.106 |
-301.312 |
-327.881 |
-26.570 |
In der Produktgruppe 63.01 werden aufgrund der Vorjahresentwicklung geringere Aufwendungen für Dienstreisen in Höhe von 7.500 € eingeplant.
Bei der Ansatzplanung im Produktbereich 63.02 wird aufgrund von attraktiven Förderbestimmungen und einer hohen Nachfrage im Mietwohnungsbau mit erhöhten Verwaltungsgebühren in Höhe von 10.000 € gerechnet.
Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus
zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen
Ansatzanpassungen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
|
2017 |
2018 |
2019 |
|||
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 70 - Umwelt |
|
|
|
|
|
70.01 Betrieblicher Umweltschutz |
Ertrag |
1.020.563 |
615.552 |
694.314 |
78.762 |
Aufwand |
-1.105.986 |
-1.111.430 |
-1.157.204 |
-45.774 |
|
Ergebnis |
-85.423 |
-495.878 |
-462.890 |
32.988 |
|
70.02 Natur- und Bodenschutz |
Ertrag |
375.457 |
297.965 |
243.507 |
-54.458 |
Aufwand |
-1.498.006 |
-1.664.964 |
-1.623.187 |
41.778 |
|
Ergebnis |
-1.122.550 |
-1.367.000 |
-1.379.680 |
-12.680 |
|
70.03 Gewässerschutz |
Ertrag |
288.193 |
219.862 |
248.958 |
29.096 |
Aufwand |
-981.430 |
-986.031 |
-1.050.594 |
-64.563 |
|
Ergebnis |
-693.237 |
-766.169 |
-801.636 |
-35.467 |
|
70.04 Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) |
Ertrag |
8.996.562 |
9.034.786 |
14.600.748 |
5.565.962 |
Aufwand |
-8.837.098 |
-8.896.891 |
-14.335.479 |
-5.438.588 |
|
Ergebnis |
159.464 |
137.895 |
265.269 |
127.374 |
|
70.05 Beteiligungsmanagement |
Ertrag |
0 |
0 |
10.603 |
10.603 |
Aufwand |
0 |
0 |
-12.164 |
-12.164 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
-1.561 |
-1.561 |
|
Summe Produktbereich 70 |
Ertrag |
10.680.775 |
10.168.165 |
15.798.129 |
5.629.964 |
Aufwand |
-12.422.520 |
-12.659.316 |
-18.178.627 |
-5.519.311 |
|
Ergebnis |
-1.741.745 |
-2.491.152 |
-2.380.498 |
110.654 |
Im Bereich der Zuwendungen aus Personalkostenerstattung vom Land erfolgt eine Ansatzerhöhung gemäß den gestiegenen Personalaufwendungen (30.000 €). Dieser stehen entsprechend erhöhte Mehraufwendungen gegenüber. Außerdem wird im Bereich der Verwaltungsgebühren für die Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen mit höheren Erträgen von 47.000 € gerechnet. Im Bereich der Aufwendungen sind Minderaufwendungen von ca. 20.000 € geplant. Diese resultieren in erster Linie daraus, dass die Stellungnahmen der UNB nicht mehr intern abgerechnet werden können.
Im Volumen der Produktgruppe 70.02 ergeben sich Mindererträge in Höhe von ca. 54.000 €. Diese resultieren u.a. aus geringeren Zuweisungen des Landes für Maßnahmen der Landschaftspläne und daraus, dass die Stellungnahmen der UNB nicht mehr abgerechnet werden können (Minderaufwendungen bei Produktgruppe 70.01). Im Rahmen der Verwendung von Ersatzgeldern sind für 2019 geringere Aufwendungen geplant (35.000 €). Außerdem wird aufgrund der Entwicklung der Vorjahre mit geringeren Aufwendungen für die Bewirtschaftung von beweglichem Vermögen in Höhe von 10.000 € gerechnet. Ferner werden Mehraufwendungen für die Planung und Durchführung der Landschaftspläne in Höhe von 48.000 € kalkuliert.
Die voraussichtlichen Erträge aus Verwaltungsgebühren im Bereich des Gewässerschutzes (Produktgruppe 70.03) werden aufgrund der Vorjahresentwicklung um 20.000 € erhöht. Die allgemeinen Zuwendungen des Landes erhöhen sich ebenfalls um ca. 5.500 €. Außerdem fallen voraussichtlich privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 3.600 € an. Die Mehraufwendungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem gestiegenem Bedarf für Fortbildungen und der geplanten Inhouseschulung (insgesamt ca. 3.500 €).
Bezüglich der einzelnen Positionen und
näherer Erläuterungen für die Produktgruppe 70.04 wird auf die Sitzungsvorlage
SV-9-1187 „14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ verwiesen, die ebenfalls in dieser
Sitzungsperiode beraten wird.
Die Produktgruppe 70.05 wurde für den Haushalt 2019 neu gebildet. Hier werden die Aufwendungen und Erträge der GFC dargestellt. Die Aufwendungen und Erträge wurden im Haushalt 2018 noch über die Produktgruppe 70.02 abgebildet. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Reduzierung der Ansätze um ca. 8.600 € sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen.
Weitere Abweichungen entstehen auch in diesem Produktbereich durch
Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie durch geringfügige und daher
nicht erläuterungsbedürftige Ansatzanpassungen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.