Betreff
Entwurf des Haushalts 2019 Budget 01 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Vorlage
SV-9-1234
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

 

im  Budget 01

 

 

Produktgruppen                                                                                                        

 

32.01

Allgemeine Gefahrenabwehr

ab Seite 9

32.02

Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung)

ab Seite 20

32.03

Feuerschutz, Großschadenslagen

ab Seite 33

32.04

Ausländerangelegenheiten

ab Seite 40

 

 

 

35.01

Zentrale Ausländerbehörde

ab Seite 53

 

 

 

36.01

Verkehrssicherung

ab Seite 61

36.02

Zulassungen

ab Seite 71

36.03

Fahr- und Beförderungserlaubnisse

ab Seite 77

 

 

 

39.01

Verbraucherschutz

ab Seite 85

39.02

Veterinärdienst

ab Seite 91

39.03

Fleisch- und Geflügelhygiene

ab Seite 101

 

 

 

63.01

Bauaufsicht / Denkmalschutz

ab Seite 109

63.02

Wohnungsförderung

ab Seite 116

 

 

 

 

70.01

Betrieblicher Umweltschutz

ab Seite 125

70.02

Natur- und Bodenschutz

ab Seite 131

70.03

Gewässerschutz

ab Seite 142

70.04

Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

ab Seite 148

70.05

Beteiligungsmanagement

ab Seite 157

 

 

 

 

 

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 wurde vom Kämmerer am 23.10.2018 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 31.10.2018 werden in der Zeit vom 13.11.– 05.12.2018 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss stattfinden. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2019 in seiner Sitzung am 12.12.2018 beschließt.

 

Der Haushalt 2019 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 637 ff.). Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

Haushalt 2019

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2019 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2019 zu 2018
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2017

2018

2019

Produktbereich 32 - Sicherheit und Ordnung

 

 

 

 

32.01 Allgemeine Gefahrenabwehr

Ertrag

153.018

168.191

145.427

-22.764

Aufwand

-289.643

-284.917

-298.297

-13.380

Ergebnis

-136.625

-116.725

-152.869

-36.144

32.02 Rettungsdienst (einschließlich Kostenrechnung)

Ertrag

13.061.443

16.416.883

21.292.005

4.875.121

Aufwand

-13.764.045

-16.311.943

-19.314.703

-3.002.760

Ergebnis

-702.602

104.940

1.977.301

1.872.361

32.03 Feuerschutz, Großschadenslagen

Ertrag

148.020

157.255

147.675

-9.581

Aufwand

-855.478

-934.419

-1.089.240

-154.821

Ergebnis

-707.458

-777.164

-941.565

-164.402

32.04 Ausländerangelegenheiten

Ertrag

231.186

193.312

190.058

-3.253

Aufwand

-1.326.438

-1.405.349

-1.438.667

-33.318

Ergebnis

-1.095.252

-1.212.038

-1.248.609

-36.572

Summe Produktbereich 32

Ertrag

13.593.666

16.935.642

21.775.164

4.839.523

Aufwand

-16.235.604

-18.936.628

-22.140.907

-3.204.279

Ergebnis

-2.641.937

-2.000.986

-365.743

1.635.244

 

Im Produktbereich 32 ergibt sich bei der Produktgruppe 32.01 eine Verschlechterung bei den Ertragspositionen. Diese resultiert im Wesentlichen aus der hohen Anzahl der turnusmäßig zu verlängernden 3-Jahres-Jagdscheine im Jahr 2018 (ca. 20.000 €). Die Verwaltungsgebühren für den Bereich Personenstand wurden aufgrund der tatsächlichen Entwicklung um 2.000 € angehoben. Außerdem wurde der Ansatz für Bußgelder entsprechend der tatsächlichen Entwicklung um 5.000 € reduziert. Die höheren Aufwendungen bei dieser Produktgruppe ergeben sich aus den zentral beplanten Ansätzen. Zu diesen zählen z.B. Personalaufwendungen, Kosten für IT, Software, Telefon sowie Abschreibungen.

 

Bei den Erträgen in der Produktgruppe 32.02 handelt es sich im Wesentlichen um die Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst. Diese hängen maßgeblich von dem sich stets ändernden Einsatzaufkommen ab. Die Benutzungsgebühren bzw. die Steigerung der Gebührenerträge gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aufgrund erheblich höherer notwendiger Aufwendungen (u.a. durch die Änderung des Rettungsdienstbedarfsplan), die über die Gebühren zu decken sind. Bezüglich der einzelnen Positionen und näherer Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-1216 „Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2019“ verwiesen, die ebenfalls in dieser Sitzungsperiode beraten wird.

 

Die Mindererträge in der Produktgruppe 32.03 resultieren aus den zentral geplanten Ansätzen. Die Mehraufwendungen werden durch die Berücksichtigung einer 5 % Kostensteigerung (12.500 €) verursacht. Die übrigen Mehraufwendungen resultieren aus den zentral beplanten Personalkosten und bilanziellen Abschreibungen.

 

In der Produktgruppe 32.04 ergeben sich die Mindererträge aus zentral geplanten Ansätzen. Die Mehraufwendungen entstehen durch die Kosten für die Beschaffung der Dokumente der Bundesdruckerei (20.000 €). Die übrigen Aufwendungen resultieren aus zusätzlichem Personalaufwand.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2019 zu 2018
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2017

2018

2019

Produktbereich 35 - Zentrale Ausländerbehörde

 

 

 

 

35.01 Zentrale Ausländerbehörde

Ertrag

0

0

5.180.696

5.180.696

Aufwand

0

0

-4.083.673

-4.083.673

Ergebnis

0

0

1.097.024

1.097.024

Summe Produktbereich 35

Ertrag

0

0

5.180.696

5.180.696

Aufwand

0

0

-4.083.673

-4.083.673

Ergebnis

0

0

1.097.024

1.097.024

 

 

Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) mit dem Standort in Coesfeld hat ihre Arbeit zum 01.06.2018 aufgenommen. Die für den Betrieb der ZAB erforderlichen Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2019 im Produktbereich 35 und in der Produktgruppe 35.01 Zentrale Ausländerbehörde veranschlagt. Eine haushaltsmäßige Belastung für die ZAB ergibt sich für den Kreis Coesfeld nicht, da von einer vollständigen Kostenerstattung durch das Land NRW ausgegangen wird. Der ausgewiesene Überschuss in dieser Produktgruppe dient der Deckung von zentral bewirtschafteten Aufwendungen oder von Verwaltungsgemeinkosten.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2019 zu 2018
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2017

2018

2019

Produktbereich 36 - Straßenverkehr

 

 

 

 

36.01 Verkehrssicherung

Ertrag

2.516.190

2.422.952

2.677.934

254.982

Aufwand

-950.521

-998.909

-1.194.798

-195.889

Ergebnis

1.565.669

1.424.044

1.483.136

59.092

36.02 Zulassungen

Ertrag

2.090.613

1.951.699

1.971.451

19.752

Aufwand

-999.835

-1.005.666

-1.073.945

-68.279

Ergebnis

1.090.778

946.033

897.506

-48.527

36.03 Fahr- und Beförderungserlaubnisse

Ertrag

479.155

480.810

480.893

83

Aufwand

-502.767

-480.439

-508.481

-28.042

Ergebnis

-23.612

371

-27.588

-27.959

Summe Produktbereich 36

Ertrag

5.085.958

4.855.461

5.130.277

274.816

Aufwand

-2.453.123

-2.485.013

-2.777.224

-292.210

Ergebnis

2.632.835

2.370.448

2.353.054

-17.394

 

Der Ansatz der Verwaltungsgebühren in der Produktgruppe 36.01 wurde aufgrund der Entwicklung der Antragszahlen im Vorjahr erhöht (insgesamt 45.000 €). Da Tempoüberschreitungen nach wie vor zu den Hauptunfallursachen zählen, sollen die Geschwindigkeitskontrollen weiter ausgedehnt werden, um das Geschwindigkeitsniveau noch weiter zu reduzieren. Hierfür wurde bereits 2018 ein zweites Gerät für die mobile Überwachung angeschafft. Für das Jahr 2019 und die Folgejahre sollen durch weitere Investitionen sukzessive auch die inzwischen veralteten stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erneuert und auf moderne Lasertechnik umgestellt werden, wofür in 2019 eine Investitionssumme von 200.000 € eingeplant ist (nicht in obiger Tabelle enthalten). Es werden gleichzeitig aus den genannten Gründen insgesamt Mehrerträge erwartet (ca. 210.000 €). Im Zuge dessen wurden auch die Ansätze für die Aufwendungen (z.B. zusätzliche Versicherung des neuen Messsystems) um 14.700 € erhöht.

 

In der Produktgruppe 36.02 ergeben sich aufgrund steigender Fallzahlen Mehrerträge in Höhe von 20.000 €. Aufgrund der steigenden Fallzahlen wird mit höheren Aufwendungen in Höhe von 10.000 € gerechnet. Außerdem wurden die Ansätze für die Körperschafts- und Umsatzsteuer anhand der tatsächlichen Kosten angepasst (Erhöhung um 8.000 €).

 

Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen (einschließlich Produktgruppe 36.03).

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2019 zu 2018
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2017

2018

2019

Produktbereich 39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung

 

 

 

 

39.01 Verbraucherschutz

Ertrag

112.489

112.163

114.159

1.996

Aufwand

-982.394

-1.002.749

-1.038.271

-35.523

Ergebnis

-869.905

-890.586

-924.112

-33.527

39.02 Veterinärdienst

Ertrag

173.015

166.208

167.225

1.017

Aufwand

-1.132.894

-1.157.614

-1.388.507

-230.894

Ergebnis

-959.879

-991.405

-1.221.282

-229.877

39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

Ertrag

4.348.416

4.352.257

4.582.404

230.147

Aufwand

-5.058.227

-4.073.215

-4.282.031

-208.816

Ergebnis

-709.811

279.042

300.373

21.331

Summe Produktbereich 39

Ertrag

4.633.920

4.630.629

4.863.788

233.159

Aufwand

-7.173.515

-6.233.578

-6.708.810

-475.232

Ergebnis

-2.539.595

-1.602.949

-1.845.022

-242.073

 

Für die Produktgruppe 39.01 wird für das Jahr 2019 mit Mehrerträgen im Bereich der Verwarn- und Bußgelder gerechnet.

 

Für den Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Coesfeld sind konsumtive Aufwendungen in Höhe von zusätzlich 75.000 € für die Produktgruppe 39.02 eingeplant. Außerdem sind Mehraufwendungen für die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Katzenschutzverordnung in Höhe von 60.000 € eingeplant.

 

Im Wesentlichen wirken sich in der Produktgruppe 39.03 die Mehraufwendungen für die Rückstandsuntersuchungen aus (20.000 €).

 

Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2019 zu 2018
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2017

2018

2019

Produktbereich 63 - Bauen und Wohnen

 

 

 

 

63.01 Bauaufsicht / Denkmal–

schutz

Ertrag

1.227.012

1.162.915

1.162.890

-25

Aufwand

-1.230.139

-1.246.002

-1.265.684

-19.682

Ergebnis

-3.126

-83.087

-102.794

-19.707

63.02 Wohnungsförderung

Ertrag

68.554

51.549

61.115

9.566

Aufwand

-269.534

-269.774

-286.202

-16.428

Ergebnis

-200.980

-218.224

-225.087

-6.862

Summe Produktbereich 63

Ertrag

1.295.567

1.214.464

1.224.005

9.541

Aufwand

-1.499.672

-1.515.776

-1.551.886

-36.110

Ergebnis

-204.106

-301.312

-327.881

-26.570

 

In der Produktgruppe 63.01 werden aufgrund der Vorjahresentwicklung geringere Aufwendungen für Dienstreisen in Höhe von 7.500 € eingeplant.

 

Bei der Ansatzplanung im Produktbereich 63.02 wird aufgrund von attraktiven Förderbestimmungen und einer hohen Nachfrage im Mietwohnungsbau mit erhöhten Verwaltungsgebühren in Höhe von 10.000 € gerechnet.

 

Weitere Abweichungen in dem Produktbereich entstehen durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie nicht erläuterungsbedürftigen geringfügigen Ansatzanpassungen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2019 zu 2018
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2017

2018

2019

Produktbereich 70 - Umwelt

 

 

 

 

70.01 Betrieblicher Umweltschutz

Ertrag

1.020.563

615.552

694.314

78.762

Aufwand

-1.105.986

-1.111.430

-1.157.204

-45.774

Ergebnis

-85.423

-495.878

-462.890

32.988

70.02 Natur- und Bodenschutz

Ertrag

375.457

297.965

243.507

-54.458

Aufwand

-1.498.006

-1.664.964

-1.623.187

41.778

Ergebnis

-1.122.550

-1.367.000

-1.379.680

-12.680

70.03 Gewässerschutz

Ertrag

288.193

219.862

248.958

29.096

Aufwand

-981.430

-986.031

-1.050.594

-64.563

Ergebnis

-693.237

-766.169

-801.636

-35.467

70.04 Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

Ertrag

8.996.562

9.034.786

14.600.748

5.565.962

Aufwand

-8.837.098

-8.896.891

-14.335.479

-5.438.588

Ergebnis

159.464

137.895

265.269

127.374

70.05 Beteiligungsmanagement

Ertrag

0

0

10.603

10.603

Aufwand

0

0

-12.164

-12.164

Ergebnis

0

0

-1.561

-1.561

Summe Produktbereich 70

Ertrag

10.680.775

10.168.165

15.798.129

5.629.964

Aufwand

-12.422.520

-12.659.316

-18.178.627

-5.519.311

Ergebnis

-1.741.745

-2.491.152

-2.380.498

110.654

 

Im Bereich der Zuwendungen aus Personalkostenerstattung vom Land erfolgt eine Ansatzerhöhung gemäß den gestiegenen Personalaufwendungen (30.000 €). Dieser stehen entsprechend erhöhte Mehraufwendungen gegenüber. Außerdem wird im Bereich der Verwaltungsgebühren für die Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen mit höheren Erträgen von 47.000 € gerechnet. Im Bereich der Aufwendungen sind Minderaufwendungen von ca. 20.000 € geplant. Diese resultieren in erster Linie daraus, dass die Stellungnahmen der UNB nicht mehr intern abgerechnet werden können.

 

Im Volumen der Produktgruppe 70.02 ergeben sich Mindererträge in Höhe von ca. 54.000 €. Diese resultieren u.a. aus geringeren Zuweisungen des Landes für Maßnahmen der Landschaftspläne und daraus, dass die Stellungnahmen der UNB nicht mehr abgerechnet werden können (Minderaufwendungen bei Produktgruppe 70.01). Im Rahmen der Verwendung von Ersatzgeldern sind für 2019 geringere Aufwendungen geplant (35.000 €). Außerdem wird aufgrund der Entwicklung der Vorjahre mit geringeren Aufwendungen für die Bewirtschaftung von beweglichem Vermögen in Höhe von 10.000 € gerechnet. Ferner werden Mehraufwendungen für die Planung und Durchführung der Landschaftspläne in Höhe von 48.000 € kalkuliert.

 

Die voraussichtlichen Erträge aus Verwaltungsgebühren im Bereich des Gewässerschutzes (Produktgruppe 70.03) werden aufgrund der Vorjahresentwicklung um 20.000 € erhöht. Die allgemeinen Zuwendungen des Landes erhöhen sich ebenfalls um ca. 5.500 €. Außerdem fallen voraussichtlich privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 3.600 € an. Die Mehraufwendungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem gestiegenem Bedarf für Fortbildungen und der geplanten Inhouseschulung (insgesamt ca. 3.500 €).

 

Bezüglich der einzelnen Positionen und näherer Erläuterungen für die Produktgruppe 70.04 wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-1187 „14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen“ verwiesen, die ebenfalls in dieser Sitzungsperiode beraten wird.

 

Die Produktgruppe 70.05 wurde für den Haushalt 2019 neu gebildet. Hier werden die Aufwendungen und Erträge der GFC dargestellt. Die Aufwendungen und Erträge wurden im Haushalt 2018 noch über die Produktgruppe 70.02 abgebildet. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Reduzierung der Ansätze um ca. 8.600 € sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen.

 

Weitere Abweichungen entstehen auch in diesem Produktbereich durch Aufwendungen aus zentral beplanten Ansätzen sowie durch geringfügige und daher nicht erläuterungsbedürftige Ansatzanpassungen.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.