Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 39 AN 3+4 in Davensberg
Vorlage
SV-9-1239
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Straßenbaumaßnahme K 39 AN 3+4 in Davensberg zu veranlassen. Die Bauarbeiten umfassen:

·         den Bau eines Radweges und

·         die Erneuerung der Brücke über den Emmerbach

 

Begründung:

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Die K 39 mit den Abschnitten 3 und 4 liegt geografisch zwischen der L 844 (Davensberg) und der Kreisgrenze Münster. Die Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.900 Kfz/24h. Die geplanten Bauarbeiten umfassen im nächsten Jahr:

a)     Neubau eines Radweges

Aufgrund eines fehlenden Radweges sind zurzeit Fußgänger und Radfahrer gezwungen, die ca. 5 m breite Fahrbahn der K 39 zu benutzen. Dieses führt zu einer erhöhten Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer. Dies gilt insbesondere auch für Besucher und Sportler, die den im Kreuzungsbereich K39/K40 gelegene Sportplatz als Ziel haben.

 

Mittelfristig ist geplant eine durchgängige Radwegverbindung von der L 844 über die Kreisgrenze hinaus mit einem Anschluss an den Bürgerradweg seitens der Stadt Münster herzustellen (siehe Anlage). Der Radweg entstammt noch dem „alten“ Radwegebauprogramm von 2007 (Rang 11 der Prioritätenliste - SV-7-0786 vom 05.10.2007 bzw. SV-9-0258 vom 28.04.2015). Die Radwegverbindung ist zudem Bestandteil des Konzeptes „Implementierung Stadtregionaler Velorouten“ der Stadtregion Münster. Mit den Velorouten sollen komfortable, direkte und verkehrssichere Wege von den Umlandgemeinden - hier Davensberg - bis nach Münster geschaffen werden. Bei dem Ausbau der Velorouten sollen nach Möglichkeit einheitliche Mindestanforderungen (Bau, Gestaltung, Markierung und Beschilderung) angestrebt werden. Entgegen der sonst üblichen Radwegbreite von 2,50 m soll der Radweg an der K 39 entsprechend den Mindestanforderungen für Velorouten in einer Breite von 3,0 m angelegt werden.

 

Im Abschnitt 4 verläuft die Kreisstraße über die Autobahn A1. Zurzeit ist das vorhandene Brückenbauwerk nicht ausreichend dimensioniert um den Radweg separaten ausweisen zu können. Aktuell plant der Landesbetrieb Straßenbau die Autobahn A1 von 4 auf 6 Spuren auszubauen. Bedingt durch die Verbreiterung sind auch die Autobahnbrücken zu erneuern. Um den Radweg zukünftig mit über die Brücke führen zu können, wurde eine Verbreiterung der Brückenkappen in die Planung des Landesbetriebes mit aufgenommen. Die Erneuerung der Brücke erfolgt über das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A 1. Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, beabsichtigt der Landesbetrieb mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Brückenbaumaßnahme (A1/K39) ist ab 2020 eingeplant.

 

Um bereits ein Teilstück des Radweges entlang der K 39 zeitnah nutzen zu können, soll im nächsten Jahr (2019), beginnend an der L 844 auf einer Länge von ca. 1,0 km bis zur Sportanlage Davensberg westlich der Kreisstraße mit der Radwegbaumaßnahme begonnen werden (siehe Anlage). Somit wird vorab eine gesicherte Verbindung zum Sportplatz geschaffen. Da im vorderen Bereich, von der L 844 bis zur Emmerbach-Brücke aufgrund der nahen Behauung nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht, soll hier von der vorgesehen Radwegbreite für Velourouten (3,00 m) abgewichen werden. Einschließlich des Brückenbauwerks erfolgt auf einer Länge von ca. 250 der Radwegneubau in der sonst üblichen Breite von 2,50 m. Im weiteren Verlauf der K 39 in Richtung Münster sollen die Mindestanforderungen für Velourouten umgesetzt werden.

 

 

 

b)     Erneuerung Brücke

Ca. 210 m nördlich der L 844 befindet sich die Emmerbach-Brücke. Konstruktionsbedingt ist die vorhandene Brücke auf 30 t zulässiges Befahrungsgewicht beschränkt. Dadurch ist die Brücke nicht ausreichend für den Begegnungsfall LKW / LKW dimensioniert. Die vorhandene Brücke entspricht in keiner Weise dem heutigen technischen Standard. Bei der Brückenprüfung ist zudem festgestellt worden, dass aufgrund der sich abzeichnenden Schädigung eine Erneuerung unumgänglich ist. Da eine Anhebung der zulässigen Gewichtsbelastung durch baulich sinnvolle Maßnahmen nicht möglich ist, ist der Neubau einer Stahlbetonbrücke geplant. Die Ersatzbrücke wird so dimensioniert, dass der geplante Radweg über die Kappe geführt werden kann.

 

Entsprechend den Vorgaben der Unteren Wasserbehörde liegt der Überbau der neuen Straßenbrücke ca. 25 cm höher als die vorhandene. Hierzu sind die Fahrbahnbereiche auf einer Länge von ca. 130 m anzugleichen.

 

Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Baukosten betragen für die Brückenerneuerung ca. 300.000 € und für den Radwegneubau (1.BA) ca. 500.000 €. Beide Maßnahmen sind ab 2018 im Förderprogramm eingeplant. Die Erneuerung der Brücke wird nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gefördert. Hier erfolgt eine Zuwendung in Höhe von 60%. Beim Radweg werden 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten als Zuschuss nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) gezahlt. Den Eigenanteil für den Radweg übernimmt die Gemeinde Ascheberg. Die verbleibenden Kosten für die Erneuerung der Brücke in Höhe von ca. 100.000 € trägt der Kreis.

 

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt erfolgt die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe. Mit den Bauarbeiten soll dann im Frühjahr 2019 begonnen werden. Als Bauzeit sind 6 Monate einkalkuliert.

Für die Maßnahme wurden im laufenden Haushalt 0,76 Mio. € veranschlagt. 40.000 € sind für 2019 eingeplant.


Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Anlage

Buchwert zum 31.12.2018

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Her-stellungs-kosten *3)

Buchwert
zur
Verkehrsfreigabe

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

Brücke (an-teilig Straße)

24.076 €

892 €

-23.400 €

330.000 €

330.000 €

4.700 €

Radweg

neu

 

 

550.000 €

550.000 €

12.200 €

 

24.076 €

892 €

-23.400 €

880.000 €

880.000 €

16.800 €

 

*1)   Die Restnutzungsdauer zur Berechnung der jährlichen Abschreibung beträgt bei der Brücke aktuell 27 Jahre.

*2)   Für die Brücke ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, da diese durch einen Neubau ersetzt wird.

*3)   Für die Maßnahme werden insgesamt 0,8 Mio. € veranschlagt. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre (Straße/Radweg) bzw. über 70 Jahre (Brücke) abgeschrieben.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte