Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Straßenbaumaßnahme K 39 AN 3+4 in Davensberg zu veranlassen. Die Bauarbeiten umfassen:
· den Bau eines Radweges und
· die Erneuerung der Brücke über den Emmerbach
I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen
Die K 39 mit den
Abschnitten 3 und 4 liegt geografisch zwischen der L 844 (Davensberg) und der
Kreisgrenze Münster. Die Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.900 Kfz/24h.
Die geplanten Bauarbeiten umfassen im nächsten Jahr:
a) Neubau eines Radweges
Aufgrund eines fehlenden
Radweges sind zurzeit Fußgänger und Radfahrer gezwungen, die ca. 5 m breite
Fahrbahn der K 39 zu benutzen. Dieses führt zu einer erhöhten Gefährdung schwächerer
Verkehrsteilnehmer. Dies gilt insbesondere auch für Besucher und Sportler, die
den im Kreuzungsbereich K39/K40 gelegene Sportplatz als Ziel haben.
Mittelfristig ist
geplant eine durchgängige Radwegverbindung von der L 844 über die Kreisgrenze
hinaus mit einem Anschluss an den Bürgerradweg seitens der Stadt Münster herzustellen
(siehe Anlage). Der Radweg entstammt noch dem „alten“ Radwegebauprogramm
von 2007 (Rang 11 der Prioritätenliste - SV-7-0786 vom 05.10.2007 bzw.
SV-9-0258 vom 28.04.2015). Die Radwegverbindung ist zudem Bestandteil des Konzeptes „Implementierung
Stadtregionaler Velorouten“ der Stadtregion Münster. Mit den Velorouten sollen
komfortable, direkte und verkehrssichere Wege von den Umlandgemeinden - hier
Davensberg - bis nach Münster geschaffen werden. Bei dem Ausbau der Velorouten
sollen nach Möglichkeit einheitliche Mindestanforderungen (Bau, Gestaltung,
Markierung und Beschilderung) angestrebt werden. Entgegen der sonst üblichen
Radwegbreite von 2,50 m soll der Radweg an der K 39 entsprechend den Mindestanforderungen
für Velorouten in einer Breite von 3,0 m angelegt werden.
Im Abschnitt 4 verläuft
die Kreisstraße über die Autobahn A1. Zurzeit ist das vorhandene Brückenbauwerk
nicht ausreichend dimensioniert um den Radweg separaten ausweisen zu können.
Aktuell plant der Landesbetrieb Straßenbau die Autobahn A1 von 4 auf 6 Spuren
auszubauen. Bedingt durch die Verbreiterung sind auch die Autobahnbrücken zu
erneuern. Um den Radweg zukünftig mit über die Brücke führen zu können, wurde
eine Verbreiterung der Brückenkappen in die Planung des Landesbetriebes mit aufgenommen.
Die Erneuerung der Brücke erfolgt über das Planfeststellungsverfahren zum
Ausbau der A 1. Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, beabsichtigt
der Landesbetrieb mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Brückenbaumaßnahme (A1/K39)
ist ab 2020 eingeplant.
Um bereits ein Teilstück
des Radweges entlang der K 39 zeitnah nutzen zu können, soll im nächsten Jahr
(2019), beginnend an der L 844 auf einer Länge von ca. 1,0 km bis zur Sportanlage
Davensberg westlich der Kreisstraße mit der Radwegbaumaßnahme begonnen werden
(siehe Anlage). Somit wird vorab eine gesicherte Verbindung zum Sportplatz
geschaffen. Da im vorderen Bereich, von der L 844 bis zur Emmerbach-Brücke
aufgrund der nahen Behauung nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht, soll
hier von der vorgesehen Radwegbreite für Velourouten (3,00 m) abgewichen
werden. Einschließlich des Brückenbauwerks erfolgt auf einer Länge von ca. 250
der Radwegneubau in der sonst üblichen Breite von 2,50 m. Im weiteren Verlauf
der K 39 in Richtung Münster sollen die Mindestanforderungen für Velourouten umgesetzt
werden.
b) Erneuerung Brücke
Ca. 210 m nördlich der L
844 befindet sich die Emmerbach-Brücke. Konstruktionsbedingt ist die vorhandene
Brücke auf 30 t zulässiges Befahrungsgewicht beschränkt. Dadurch ist die Brücke
nicht ausreichend für den Begegnungsfall LKW / LKW dimensioniert. Die
vorhandene Brücke entspricht in keiner Weise dem heutigen technischen Standard.
Bei der Brückenprüfung ist zudem festgestellt worden, dass aufgrund der sich
abzeichnenden Schädigung eine Erneuerung unumgänglich ist. Da eine Anhebung der
zulässigen Gewichtsbelastung durch baulich sinnvolle Maßnahmen nicht möglich
ist, ist der Neubau einer Stahlbetonbrücke geplant. Die Ersatzbrücke wird so
dimensioniert, dass der geplante Radweg über die Kappe geführt werden kann.
Entsprechend den
Vorgaben der Unteren Wasserbehörde liegt der Überbau der neuen Straßenbrücke
ca. 25 cm höher als die vorhandene. Hierzu sind die Fahrbahnbereiche auf einer
Länge von ca. 130 m anzugleichen.
Weitere Einzelheiten zur
gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Baukosten
betragen für die Brückenerneuerung ca. 300.000 € und für den Radwegneubau
(1.BA) ca. 500.000 €. Beide Maßnahmen sind ab 2018 im Förderprogramm
eingeplant. Die Erneuerung der Brücke wird nach den Förderrichtlinien
kommunaler Straßenbau gefördert. Hier erfolgt eine Zuwendung in Höhe von 60%. Beim
Radweg werden 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten als Zuschuss
nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) gezahlt. Den Eigenanteil für
den Radweg übernimmt die Gemeinde Ascheberg. Die verbleibenden Kosten für die Erneuerung
der Brücke in Höhe von ca. 100.000 € trägt der Kreis.
Die
Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss
vorliegt erfolgt die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe. Mit den Bauarbeiten
soll dann im Frühjahr 2019 begonnen werden. Als Bauzeit sind 6 Monate
einkalkuliert.
Für die Maßnahme wurden im laufenden Haushalt 0,76
Mio. € veranschlagt. 40.000 € sind für 2019 eingeplant.
Die Auswirkung
der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Anlage |
Buchwert zum
31.12.2018 |
Ab-schreibung
jährlich |
außer-planmäßige
Abschreibung *2) |
Her-stellungs-kosten
*3) |
Buchwert |
Ab-schreibung
jährlich |
Brücke
(an-teilig Straße) |
24.076 € |
892 € |
-23.400 € |
330.000 € |
330.000 € |
4.700 € |
Radweg |
neu |
|
|
550.000 € |
550.000 € |
12.200 € |
|
24.076 € |
892 € |
-23.400 € |
880.000 € |
880.000 € |
16.800 € |
*1) Die Restnutzungsdauer zur Berechnung der jährlichen Abschreibung
beträgt bei der Brücke aktuell 27 Jahre.
*2) Für die Brücke ist eine außerplanmäßige
Abschreibung vorzunehmen, da diese durch einen Neubau ersetzt wird.
*3) Für die Maßnahme werden insgesamt 0,8 Mio. €
veranschlagt. Hinzu kommen 10% akt. Eigenleistungen.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
(Straße/Radweg) bzw. über 70 Jahre (Brücke) abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.