Betreff
Mittelverteilung aus dem-Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020
Vorlage
SV-9-1242
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Anträge auf Ausstattungsförderung entsprechend der in der Anlage 1 festgelegten Priorisierung im Rahmen der Nachrückliste an das Landesjugendamt weiterzuleiten.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ steht dem Kreisjugendamt Coesfeld ein Budget in Höhe von 1.812.610 € für den investiven Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.

 

Entsprechende entscheidungsreife Anträge waren dem Landesjugendamt bis zum 10.01.2018 vorzulegen. Später gestellte Anträge werden nur nachrangig berücksichtigt.

 

Durch die Träger wurden bis zum 03.11.2017 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 2.575.277 € gestellt:

 

-       Ausstattungsmaßnahmen Kindertageseinrichtungen........................................ 2.063.250 €

-       Ausstattungsmaßnahmen Kindertagespflegepersonen............................................ 9.500 €

-       Baumaßnahmen:..................................................................................................... 58.500 €

-       Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen: ........................................................... 444.027 €

-       Gesamt:.............................................................................................................. 2.575.277 €

 

Da noch drei Maßnahmen mit einem Fördervolumen in Höhe von 267.000 € über das alte Ü3-Landesinvestitionsprogramm laufen konnten, reichte das Budget insgesamt aus, um alle beantragten Ausstattungsförderungen über das neue Förderprogramm fördern lassen zu können.

 

Nach Berücksichtigung aller Anträge auf Ausstattungsförderung verblieb ein Restbetrag im neuen Förderprogramm in Höhe von 17.110 €. Dieser Betrag sollte für Anträge aus dem Bereich der Kindertagespflege genommen werden.

 

Aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Budgets sollte laut Beschluss vom 05.12.2017 eine Förderung von Bau- sowie von Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen entfallen.

 

Sofern die Anträge für die Ausstattungsförderung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nicht in voller Höhe realisiert werden oder weitere Fördermittel durch das Land bereitgestellt werden können, wurde für die Meldung zum 10.01.2018 an das Landesjugendamt eine Priorisierung vorgeschlagen. Grundsätzlich sollten jedoch weitere Ausbauplanungen als vorrangig gesehen werden, so dass, sofern zu späteren Terminen noch Nachmeldungen möglich sind und weitere Ausbauanträge vorliegen, eine erneute Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss über die Nachrückliste eingeholt werden sollte.

 

Die bis zum 03.11.2017 vorliegenden Anträge wurden entsprechend des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses (SV-9-0973) vom 05.12.2017 beim Landesjugendamt fristgerecht eingereicht.

 

Neben den drei Maßnahmen zum alten Ü3-Förderprogramm liegen inzwischen Bewilligungsbescheide für 8 Maßnahmen aus dem neuen Förderprogramm vor. Bei zwei Maßnahmen wurden die Kostenaufstellungen korrigiert, so dass die Fördersumme geringer ausfiel als ursprünglich beantragt.

Die Bewilligungen für die Anträge aus dem Bereich der Kindertagespflege erfolgten aufgrund der geringfügigen Fördersummen bisher seitens des Landesjugendamtes aus alten Förderprogrammen.

 

Sofern die noch offenen Anträge auf Ausstattungsförderung antragsgemäß beschieden werden, verbleibt ein Restbudget in Höhe von 44.526,36 €.

 

Aktuell wurden durch Träger weitere Anträge auf Ausstattungsförderung gestellt:

 

-       Ascheberg: Erweiterung der Kita Abenteuerland um 2 Gruppen 30 Plätze

-       Lüdinghausen: Erweiterung der Kita Seestern um 2 Gruppen                30 Plätze

Erweiterung der Kita Höckenkamp um 2 Gruppen                                   30 Plätze

Neue Kita in Seppenrade                                                                          60 Plätze

-       Nordkirchen: Erweiterung der Kita Waldwichtel um 1 Gruppe                 15 Plätze

-       Olfen: 15 beantragteÜ3-Plätze konnten nach dem alten Förder-
programm aufgrund eines förderschädlichen vorzeitigen
Maßnahmenbeginns nicht gefördert werden                                            15 Plätze

Erweiterung der Kita „An der Appelstiege“                                              20 Plätze

-       Rosendahl: Erweiterung der Kita St. Nikolaus um 1 Gruppe                   10 Plätze

-       Senden: Förderung der 4. Gruppe Davertgeister                         20 Plätze

 

Dies entspricht einem weiteren Fördervolumen von 724.500,00 €.

 

II.  Lösung

 

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob bereits gebundene Mittel freigegeben bzw. durch das Land weitere Fördermittel bereitgestellt werden. Alleine um zu signalisieren, dass weiterhin ein großer Ausbaubedarf besteht und daher dringend weitere Fördermittel durch Bund/Land bereitgestellt werden sollten, ist eine Weitergabe der hier gestellten Anträge dringend angezeigt.

Da laut Beschluss des JHA vom 05.12.2017 Ausstattungsanträge vorrangig vor den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollen, ist eine erneute Entscheidung des JHA über die Nachrückliste einzuholen.

 

Daher wird vorgeschlagen, die v. g. Maßnahmen anhand der Priorisierung in Anlage 1 an das Landesjugendamt zu melden. Bei der Festlegung der Prioritäten wurden die laut der Bedarfsplanung 2018/2019 benötigten Plätze für 2018/2019 ins Verhältnis zu den derzeit ausgebauten bzw. bereits beantragten Kita-Plätzen gesetzt. Anhand der sich daraus ergebenen Ausbauquote (Spalte F) wurde die Priorisierung (Spalte G) vorgenommen. Innerhalb eines Ortes  wurde bei der Priorisierung die Maßnahme vorrangig berücksichtigt, die früher in Betrieb gehen soll bzw. die bereits im Rahmen einer Übergangsmaßnahme betrieben wird.

 

Bei der DRK Kita „Davertgeister“ in Senden sowie der DRK-Kita „Schatzkiste“ und der Kita „An der Appelstiege“ in Olfen wird zudem empfohlen, auch die über die 100 % Versorgung hinausgehenden Plätze zu fördern, da sich aufgrund aktueller Prognosen abzeichnet, dass diese spätestens zum Kita-Jahr 2019/2020 benötigt werden.


 

III. Alternativen

 

Die Anträge werden nachrangig an das Landesjugendamt gemeldet, d. h. im Rahmen der Meldeliste sind die bereits gemeldeten Bau- und Sanierungsmaßnahmen vorrangig zu bedienen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Bei den Ü6-Fördermitteln handelt es sich um „durchlaufende Posten“, d.h. um Mittel, die vom Landesjugendamt an das Kreisjugendamt und weiter an die Antragsteller gegeben werden.

Wegen der Zweckbindung ist jedoch eine Berücksichtigung in der Bilanz des Kreises Coesfeld erforderlich. Letztlich ist die Förderung selbst für den Haushalt des Kreises Coesfeld aber ergebnisneutral, da Aufwand und Ertrag gleich sind. Ansätze sind im Haushalt 2019 enthalten.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.