Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf beigefügte „Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld“ wird beschlossen.
Begründung:
I. - IV.
Nachfolgend die Begründungen zu den einzelnen Änderungen der Satzung über
die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld:
(1) Nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den
Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld (Stadt Lüdinghausen ausgenommen) und
dem Kreis Coesfeld vom 14.03.2017 führt die WBC im Auftrag des Kreises Coesfeld
die Aufgaben Sammlung und Transport von Abfällen ab dem 01.01.2019 durch.
(2) Zum 01.12.2018 ändert sich die Bezeichnung und Nummerierung der Sammelgruppen gem. ElektroG.
(3) Siehe Begründung zu (2).
(4) Im Zuge des neuen Entsorgungsvertrages für Altholz ab dem 01.01.2019 hat sich eine neue Zuordnung zu den Übergabestellen ergeben. Des Weiteren wurden die geänderten Bezeichnungen und Nummerierungen der Sammelgruppen gem. ElektroG übernommen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe
f) Kreisordnung (KrO) ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.
Anlagen:
1: Fünfte Änderungssatzung
2: Gegenüberstellung der bisherigen und der geänderten Abfallentsorgungssatzung
3: Neufassung der Abfallentsorgungssatzung