Betreff
Antrag der UWG-Kreistagsfraktion vom 16.10.2018 auf mögliche Veränderung der Öffnungszeiten in den Kitas zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Vorlage
SV-9-1245
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Antragsstellers:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche zu führen. Sie hat mit den Trägern bei den Anmeldungen zu fragen, ob die jetzige Öffnungszeit ausreichend ist, oder ob eine andere Öffnungszeit erforderlich ist.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach vorliegenden Gesetzentwürfen auf Landesebene, in einer der ersten zwei Sitzungen in 2019 im Jugendhilfeausschuss über mögliche Landes- bzw. Bundesfinanzierungen in Bezug auf eine Veränderung der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen zu berichten und weitere Schritte für eine Umsetzung zum Kindergartenjahr 2020/21 abzustimmen.

 

Begründung:

 

I. bis V.           

Die UWG-Kreistagsfraktion hat den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses mit Schreiben vom 16.10.2018 (s. Anlage) gebeten, den Tagesordnungspunkt „Veränderungen der Öffnungszeiten in den Kitas zur Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf“ auf die Tagesordnung aufzunehmen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Bedarfe nach geänderten Öffnungszeiten im Rahmen der Anmeldephase für das Kindergartenjahr 2019/20 vom Kreisjugendamt in Zusammenarbeit mit den Trägern zu erheben und auf eine bedarfsgerechte Veränderung hinzuwirken. Es wird das Ziel verfolgt in jeder Stadt/Gemeinde eine Kita zu haben, die dann den Bedürfnissen nachkommt. Als gutes Beispiel wird die neue DRK-Kita in Rosendahl Holtwick benannt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Kreisjugendamt hat Anfang 2017 eine umfassende Elternbefragung aller Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 7 Jahren durchgeführt und die Bedarfe für flexible Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk ausgewertet. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.06.2017 (SV-0-0827) vorgestellt. Im Ergebnis wurden insbesondere Bedarfe für die Zeiten ab 7 Uhr bis 17 Uhr gemeldet.

 

Da die Finanzierung durch das Kinderbildungsgesetz bereits unter den gegebenen Öffnungszeiten nicht auskömmlich ist und laut Koalitionsvertrag der Landesregierung unter anderem die Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Randzeiten geschaffen werden sollen, wurden die weiteren Beratungen auf Jugendamtsebene  zunächst zurück gestellt.

Im April 2018 hat eine Anhörung in Düsseldorf zum Thema „Tatsächliche Bedarfslage der Eltern in NRW ermitteln, um passgenaue Betreuungsmodelle in der frühkindlichen Bildung zu entwickeln“ stattgefunden, zu der auch der Kreis Coesfeld eingeladen war. Dez. II Schütt konnte somit die Situation im Kreis Coesfeld schildern, wobei insbesondere über die Ergebnisse aus der Elternbefragung aus 2017 berichtet wurde.

Der Entwurf für ein neues Kindergartengesetz ist nunmehr für Januar 2019 geplant. Eine Verabschiedung soll bis Sommer 2019 und ein Inkrafttreten zum Kindergartenjahr 2020/21 erfolgen. Den bisherigen Informationen nach kann durchaus damit gerechnet werden, dass gleichzeitig auch Änderungen in Bezug auf die Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen erfolgen. Darüber hinaus beabsichtigt der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität mit 5,5 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022 zu unterstützen. Das Gesetz soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten. Möglich ist damit unter anderem die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes.

Da Bildung Landessache ist, sind individuelle Verträge zwischen Bund und Ländern geplant, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für die Qualitätsverbesserung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung eintreten wollen.

 

Grundsätzlich ist bislang in allen Gesprächen deutlich geworden, dass eine entsprechende Flexibilisierung der Öffnungszeiten nur auf Grundlage einer auskömmlichen Finanzierung und ausreichendem Fachpersonal ermöglicht werden kann. Hierzu fehlt es derzeit an entsprechenden Finanzmitteln um Träger für eine Ausweitung der Öffnungszeiten gewinnen zu können.

 

Auch das von der UWG-Kreistagsfraktion benannte Beispiel aus Rosendahl-Holtwick führt nicht zu einer nennenswerten Ausweitung der wöchentlichen Öffnungszeiten. Die benannte Einrichtung hat zwar in der Zeit von montags bis donnerstags von 7:15 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet, schließt dafür aber freitags bereits um 14:30 Uhr. Damit kommt die Einrichtung auf insgesamt 46,25 Wochenstunden, statt der geforderten 45 Wochenstunden. Bereits etwa 26 % aller Kitas im Kreisjugendamtsbezirk haben bereits mindestens 46 Wochenstunden oder mehr geöffnet, wobei die Öffnungszeiten sich unterschiedlich auf die Wochentage verteilen. Hierzu erheben die Kindertageseinrichtungen regelmäßig die Bedarfe bei den Eltern und prüfen, ob eine Veränderung der Öffnungszeiten in Bezug auf die tägliche Verteilung angezeigt ist.  Die Möglichkeit zur Ausweitung auf 46 oder mehr Wochenstunden hängt dabei stets von der finanziellen Situation der einzelnen Kindertageseinrichtung ab. Einrichtungen mit überwiegend 45 Stunden-Buchungen, Sonderfinanzierungen bzw. jungem und günstigerem Personal sind dabei eher in der Lage eine Ausweitung vornehmen zu können als Einrichtungen mit eher niedrigeren Buchungszeiten, fehlenden Sonderfinanzierungen, erfahrenem teurerem Personal oder auch älteren Eigentumsgebäuden mit höherem Unterhaltungs- und Investitionsaufwand.

 

Allein mit Blick auf die noch offene Bedarfsabfrage aus 2017 ist es nicht angezeigt, weitere Bedarfsabfragen vorzunehmen, ohne eine konkrete finanzielle Lösung parat zu haben. Erst wenn klar ist, wer wieviel finanzielle Mittel bereitstellt, sollten weitere Schritte in eine flexiblere Gestaltung der Öffnungszeiten gemacht werden. Unter den derzeit gegebenen Umständen würde jedoch eine weitere Bedarfsabfrage zunächst noch ins Leere laufen und zu Unmut  bei Familien und Einrichtungen führen, zumal davon auszugehen ist, dass viele Familien ihren Bedarf bereits mit der Abfrage aus Anfang 2017 kundgetan haben, ohne dass sich etwas verändert hat. Aus Sicht der Verwaltung macht es zum jetzigen Zeitpunkt auch keinen Sinn, eine kreiseigene Lösung einschließlich Finanzierungssystem zu finden, wenn bereits im nächsten Jahr Land und Bund mögliche Lösungen schaffen, die dann ggfs. nicht kompatibel sind. 

Zu bedenken ist auch, dass eine kurzfristige Umsetzung einer erneuten zentralen Bedarfsabfrage mitten im Bedarfsplanungsprozess mit dem zur Verfügung stehenden Personal im Jugendamt nicht umsetzbar ist. Für eine Umsetzung bedarf es ausreichend Vorlaufzeit, um entsprechende Absprachen zu treffen, Erhebungsunterlagen vorzubereiten, zu versenden und anschließend auszuwerten. Auch ist der Anmeldeprozess zum Teil bereits gestartet.

 

Aufgrund der geplanten Änderungen durch Bundes- und Landesrecht schlägt die Verwaltung vor, die Änderungen in 2019 abzuwarten um dann frühzeitig erforderliche Schritte für eine Umsetzung - gemeinsam mit in Kraft treten des neuen Landesgesetzes - zum Kindergartenjahr 2020/21 vorzunehmen.