Beschlussvorschlag:
Der Teilstandort in Ahlen, das sogenannte Regenbogenschulhaus wird zum 31.07.2019 auslaufend aufgelöst. Der Kreistag fasst als Schulträger gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die entsprechenden Beschlüsse.
- Der Kreis Coesfeld beschließt die sukzessive Auflösung (d.h. keine Eingangsklassen mehr) des Teilstandortes „Regenbogenschulhaus“ der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule in Ahlen.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und dem Kreis Coesfeld über den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ wird, sobald der Teilstandort in Ahlen der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule des Kreises Coesfeld vollständig aufgelöst ist, einvernehmlich aufgehoben.
- Die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird gem. § 24 Abs.5 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW der Bezirksregierung Münster als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt.
Begründung:
I. Problem
Der
Kreis Coesfeld hat ab dem Schuljahr 2015/16 seine Astrid-Lindgren-Schule, -
Förderschule des Kreises Coesfeld, Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale
Entwicklung“- um einen Teilstandort in Ahlen im Kreis Warendorf erweitert.
Kinder mit diesem Förderbedarf werden seitdem im Regenbogenschulhaus beschult.
Die Schülerzahl beträgt derzeit 40.
Im
Sommer 2017 hat die neue Landesregierung in NRW ausdrücklich erklärt, dass
Förderschulen erhalten bzw. wieder errichtet und weitere Schließungen von
Förderschulen vermieden werden sollen. Der Kreis Warendorf hat festgestellt, dass
im Kreis Warendorf nach wie vor Bedarf für ein Förderschule-Angebot mit dem
Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ besteht.
Dabei
wurde mit den dortigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden vereinbart, dass
der Kreis Warendorf die Trägerschaft für ein solches Angebot wieder selbst
übernehmen und dieses an zwei Standorten im Norden und Süden des Kreises
vorhalten solle.
Der
Kreis Warendorf will daher in Ahlen und in Warendorf sogenannte „Schulische
Lernorte“ nach § 132 Abs. 3 Schulgesetz mit einem intensivpädagogischen Angebot
einrichten.
Schulische
Lernorte dienen dem Unterricht für eine Teilgruppe von Schülerinnen und Schülern
mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „Emotionale
und soziale Entwicklung“. Das sind Kinder und Jugendliche, für die aufgrund
außergewöhnlich komplexer Verhaltensschwierigkeiten eine vorübergehende
Erfüllung der Schulpflicht außerhalb der bisherigen Lern- und Arbeitsformen
erforderlich ist. Sie werden im schulischen Lernort mit dem Ziel unterrichtet,
sie in Abstimmung mit ihrer Schule auf die baldige Rückkehr vorzubereiten. Die
Kinder bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule. Die beiden
Standorte in Ahlen und Warendorf sollen als eine Förderschule geführt werden.
Der
Kreistag des Kreises Warendorf hat daher am 06.07.2018 folgenden Beschluss
gefasst:
Der Landrat wird beauftragt, die Errichtung eines
schulischen Lernorts gem. § 132 Abs. 3 SchulG mit Standorten in Ahlen und
Warendorf und einer Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten
„Lernen“ und „Sprache“ mit Standorten in Beckum und Warendorf zum Schuljahr
2019/20 vorzubereiten.
Die jetzigen
Schülerinnen und Schüler des Regenbogenschulhauses (die alle aus dem Kreis
Warendorf stammen) sollen bis zum Ende ihrer Schullaufbahn an diesem Standort
verbleiben, so dass der Kreis Coesfeld diesen Teilstandort der
Astrid-Lindgren-Schule ab dem Schuljahr 2019/20 auslaufend stellen müsste.
Der Antrag auf
Errichtung eines schulischen Lernortes im Kreis Warendorf liegt zurzeit zur Genehmigung
beim Schulministerium NRW. Die o. a. Beschlüsse können demnach auch nur dann
umgesetzt werden, wenn die Genehmigung – zumindest für den Bereich einer Förderschule
mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ vorliegt.
II. Lösung
Der Kreistag des Kreises Coesfeld beschließt die sukzessive Auflösung des Teilstandortes „Regenbogenschulhaus“, der Astrid-Lindgren-Schule zum 31.07.2019.
Der Kreistag beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und dem Kreis Coesfeld über den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ aufzuheben, sobald der Teilstandort in Ahlen der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule des Kreises Coesfeld vollständig aufgelöst ist (Beschlussvorschlag 1.).
Weiter wird beschlossen, die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gem. § 24 Abs.5 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW der Bezirksregierung Münster als zuständiger Aufsichtsbehörde anzuzeigen (Beschlussvorschlag 2.).
III. Alternativen
Der Teilstandort in Ahlen wird aufrechterhalten.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die zu
fassenden Beschlüsse ist gem. § 26 Abs. 1 Kreisordnung die Zuständigkeit des
Kreistages gegeben.