Beschlussvorschlag:
- Das Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld und dessen Umsetzung sowie der Aufbau eines Klimaschutzcontrollings werden fortgesetzt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Folgeförderung des Klimaschutzmanagements für den Zeitraum vom 01.11.2019 bis 31.10.2021 zu stellen.
- Das Projekt der Klimafolgenanpassung wird vorbehaltlich einer Förderung grundsätzlich unterstützt.
Begründung:
I. Sachverhalt
Der Kreistag hat in seiner 12. Sitzung am
03.12.2016 das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept und dessen Umsetzung
beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Beteiligung der Arbeitsgruppe Klimaschutz als
Lenkungsgruppe und die Umsetzung der Maßnahmen unter Vorbehalt der
Mittelbereitstellung im jährlichen Haushalt beschlossen sowie die Verwaltung
beauftragt, einen Antrag auf Förderung eines Klimaschutzmanagers/einer
Klimaschutzmanagerin zu stellen. Hierzu wird ergänzend auf die entsprechende
Sitzungsvorlage SV-9-0449 verwiesen.
Zum 01.11.2016 wurde die geförderte Stelle
für das Klimaschutzmanagement eingerichtet und mit der derzeitigen
Stelleninhaberin, Sarah Rensner, besetzt. Die in diesem Zusammenhang
entstehenden Sach- und Personalkosten werden für einen Zeitraum von 3 Jahren in
Höhe von 65% gefördert. Zusätzlich wurden 20.000 € als Mittel für
Öffentlichkeitsarbeit bewilligt. Die Stelle Klimaschutzmanagement ist aktuell
bis zum 31.10.2019 befristet.
Der Maßnahmenkatalog im integrierten
Energie- und Klimaschutzkonzept umfasst 40 Maßnahmen, die sich auf die
Handlungsfelder Energiemanagement kommunaler Gebäude, Erneuerbare Energien,
Energieeffizienz in Unternehmen, Abfallwirtschaft, klimafreundliche Mobilität,
Tourismus und Kreisentwicklung, Bauen und Sanieren sowie Öffentlichkeitsarbeit
und Bildung verteilen. Durch bzw. mit Hilfe der Klimaschutzmanagerin konnte ein
Teil der Maßnahmen aus dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept in den
vergangenen zwei Jahren angestoßen, initiiert und bereits umgesetzt werden.
Aktuell wurden bereits 23 Maßnahmen bearbeitet oder befinden sich aktuell in
der Umsetzung. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen sowie die mittelfristige
Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist ein weiterhin laufender stetiger
Prozess (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Zusammenhang von Zielen, Instrumenten und Klimaschutzmanagement
Durch die Einstellung einer geförderten
Klimaschutzmanagerin hatte der Kreis Coesfeld darüber hinaus die Möglichkeit, weitere
Fördermittel für eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme zu beantragen. Als
ausgewählte Klimaschutzmaßnahme können investive Maßnahmen mit mindestens 70%
CO2-Einsparung gefördert werden, die regionalen Modellcharakter aufweisen
und zu besonderen Anstrengungen für den Klimaschutz motivieren. Ein Antrag hierzu
wurde im April 2017 durch die Klimaschutzmanagerin gestellt. Für die
regenerative Wärmeversorgung des Richard-von-Weizsäcker Berufskollegs mit
Sporthalle in Lüdinghausen wurde daraufhin die Maximalförderung von 200.000 € bewilligt.
Die Heizungsanlage hat im Oktober dieses Jahres ihre klima- und
ressourcenschonende Arbeit aufgenommen.
Des Weiteren hat der Kreis Coesfeld im
Rahmen der Überarbeitung der strategischen Ziele auch die Themen Klimaschutz
und Klimafolgenanpassung mit aufgenommen und beschlossen, dass die
Klimaschutzaktivitäten des Kreises Coesfeld der Zielerreichung des Integrierten
Energie- und Klimaschutzkonzeptes dienen, bis 2030 eine CO2e-Reduktion
von 30% gegenüber dem Bezugsjahr 2013 zu erreichen. Hierzu seien langfristig
entsprechende personelle und finanzielle Kapazitäten bereitzustellen. Durch die
Vernetzung kommunalen Handelns mit den Aktivitäten und Interessen der Akteure
vor Ort sollen die vorhandenen Einzelaktivitäten und Potenziale gebündelt
werden und zur Erreichung der eigenen Klimaschutzziele beitragen (siehe auch
Abbildungen 1 und 2). Entwickelte Netzwerkstrukturen und Prozesse zur Energie-
und Klimaschutzarbeit gilt es dabei sowohl verwaltungsintern aber auch
kreisweit zu nutzen. Neben der Umsetzung von Projekten mit direktem
Klimaschutzbezug gehören auch Beratungsangebote für energie- und
klimaschützende Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie die Förderung des
Umweltbewusstseins der Mitarbeiter der Kreisverwaltung dazu.
Zur Erreichung der Ziele aus dem
Klimaschutzkonzept, den strategischen Zielen und der eea Zertifizierung
arbeitet die Klimaschutzmanagerin sowohl übergreifend innerhalb der
Kreisverwaltung, sowie mit weiteren Akteuren beispielsweise in den Städten und
Gemeinden, Münsterlandweit, dem KlimaPakt Kreis Coesfeld oder der
EnergieAgentur.NRW und Kommunal Agentur NRW zusammen. Das Klimaschutzmanagement
nimmt dabei eine zentrale Rolle ein, bündelt, initiiert und wirkt als
Multiplikator (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: Einbindung und Zusammenarbeit Klimaschutzmanagement
Diese und viele weitere Aktivitäten, auch
die Festschreibung der strategischen Ziele, haben dazu geführt, dass der Kreis
Coesfeld voraussichtlich und wie vom Kreistag gefordert im kommenden Jahr die Voraussetzungen für
eine EEA-Zertifizierung Gold erfüllt und voraussichtlich mit dem EEA GOLD
ausgezeichnet werden wird.
Neben der
Umsetzung der noch ausstehenden und im Klimaschutzkonzept enthaltenen Maßnahmen
rückt zusehends auch das Problem des Klimawandels und der damit verbundenen
Auswirkungen – auch auf das Gebiet des Kreises Coesfeld - immer stärker in den
gesamtgesellschaftlichen Fokus.
Aufgrund der
Extremwetterereignisse der letzten Jahre auch im Kreis Coesfeld (bspw. extreme
Trockenheit sowie Starkregenereignisse zuletzt im Stadtgebiet Coesfeld) sieht
sich auch der Kreis Coesfeld mit diesen in vielfältiger Weise konfrontiert, so
dass eine Auseinandersetzung mit der Klimaanpassung unumgänglich erscheint.
Dies kann
ganzheitlich im Rahmen eines Klimafolgenanpassungskonzeptes
geschehen. Im Rahmen eines
Klimaanpassungskonzepts/Klimafolgenanpassungskonzepts werden die lokalen
Auswirkungen der Klimaveränderungen und Extremwetterereignisse genauer betrachtet.
Zunächst wird abgeschätzt, welche Lebensbereiche und wie stark diese Lebensbereiche
betroffen sind. Darauf aufbauend werden
Maßnahmen entwickelt, mit denen auf lokaler Ebene auf veränderte Klima- und
Wetterbedingungen reagiert werden kann.
Für den Kreis Coesfeld besteht aktuell ganz konkret die Möglichkeit, sich an einem Verbundvorhaben unter Koordination der Sozialforschungsstelle der TU Dortmund zu Klimafolgenanpassung auf regionaler Ebene zu beteiligen. Der Kreis Coesfeld wurde als mögliche Modellregion von der TU Dortmund angefragt. Ein entsprechender Förderantrag wurde im EU-Förderprogramm LIFE von der TU im September eingereicht. Das MULNV unterstützt das Projekt und hat im Erfolgsfall eine erhebliche Kofinanzierung zugesichert. Das Projekt ist auf einen Zeitraum von 2019-2022 angelegt und die Durchführung des Vorhabens in den einzelnen Regionen auf jeweils 19 Monate. Die Teilnahme an diesem Fördervorhaben setzt eine personelle Begleitung des Projektes beim Kreis Coesfeld für die gesamte Projektlaufzeit voraus. Für den Zeitraum der angesprochenen 19 Monate wird durch Projektmittel eine halbe Stelle gefördert. Bei Inanspruchnahme der Bundesförderung für eine Vollzeitstelle eines Klimaschutzmanagers bzw. einer Klimaschutzmanagerin, schließt sich jedoch aus, dass die gleiche Person auch über das Projekt zur Klimafolgenanpassung gefördert wird. In dem Fall wird auf bestehendes Personal zurückgegriffen.
II. Lösung
Um die
Tätigkeiten im Bereich Klimaschutz und -management weiterführen und das Thema
Klimafolgenanpassung begleiten zu können, ist eine Verlängerung der aktuell bis
zum 31.10.2019 geförderten Personalstelle im Klimaschutzmanagement nötig.
Daher ist beabsichtigt,
über den 31.10.2019 (Ende der ersten und derzeitigen Förderung) hinaus
weiterhin personelle Ressourcen für diesen Arbeitsbereich bereitzustellen und
das Klimaschutzmanagement auf Kreisebene zunächst befristet bis zum 31.10.2021 fortzuführen.
Der Kreis Coesfeld kann damit seine Klimaschutzaktivitäten fortsetzen und
ausbauen.
Es besteht
die Möglichkeit, eine Folgeförderung für die weitere Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
für weitere zwei Jahre zu erhalten. Die Förderquote beträgt 40%. Eine Förderung
soll der Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept dienen und zu
einer Verstetigung des Klimaschutzmanagements führen.
Um am
01.11.2019 einen nahtlosen Anschluss zu erreichen, ist es nötig, zeitnah einen Förderantrag
zu stellen und entsprechende Sach- und Personalmittel in den Haushalt 2019 und
der Folgejahre vorzusehen.
Bei einer Inanspruchnahme
der Förderung ist die Stelle Klimaschutzmanagement laut „Merkblatt Förderung
einer Stelle für Klimaschutzmanagement“ des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in der aktuell gültigen Fassung vom
01.07.2017 jedoch für den Zeitraum der Förderung erneut zu befristen.
III. Alternativen
Die
Klimaschutzaktivitäten werden in dem bisherigen Umfang und der bisherigen Form nicht
fortgeführt. In diesem Falle würde die Stelle eines Klimaschutzmanagers/einer
Klimaschutzmanagerin nicht fortgesetzt und endet damit am 31.10.2019. Bisherige erfolgreichen Aktivitäten und
Projekte z.B. KlimaPakt Kreis Coesfeld und die enge Zusammenarbeit mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Bereich Klimaschutz werden nicht
fortgesetzt und laufen aus. Damit fällt eine bündelnde Stelle für
Klimaschutzaktivitäten als Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung, Bürgern
und Gewerbe sowie das Engagement des Kreises Coesfeld in diesem Handlungsfeld
weg.
Der stetige
Prozess des eea würde – sofern an ihm festgehalten wird – von vorhandenem
Personal bei Vernachlässigung anderer Aufgaben mitbetreut werden müssen.
Eine weitere
Alternative zur befristeten Fortführung des geförderten Klimaschutzes ist der
grundsätzlich förderungsunabhängige Klimaschutz mit Einrichtung einer unbefristeten,
förderunabhängigen Klimaschutzstelle.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es besteht
die grundsätzliche Möglichkeit einer Anschlussförderung der Personalstelle für
Klimamanagement für weitere zwei Jahre. Der reduzierte Fördersatz für die Sach-
und Personalkosten beträgt hierbei 40 %. Entsprechende Personalmittel sind in
die Haushalte 2019 bis 2021 einzustellen. Bei förderfähigen Kosten von rund
60.000 Euro/Jahr verbleibt ein jährlicher Eigenanteil des Kreises Coesfeld von
rund 36.000 €.
Während der
Folgeförderung kann zudem erneut ein Antrag zur Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme
gestellt werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich
aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.