Betreff
Fort- und Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
Vorlage
SV-9-1250
Aktenzeichen
01-70.60
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld und dessen Umsetzung sowie der Aufbau eines Klimaschutzcontrollings werden fortgesetzt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Folgeförderung des Klimaschutzmanagements für den Zeitraum vom 01.11.2019 bis 31.10.2021 zu stellen.
  3. Das Projekt der Klimafolgenanpassung wird vorbehaltlich einer Förderung grundsätzlich unterstützt.

 

Begründung:

 

I.   Sachverhalt

 

Der Kreistag hat in seiner 12. Sitzung am 03.12.2016 das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept und dessen Umsetzung beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Beteiligung der Arbeitsgruppe Klimaschutz als Lenkungsgruppe und die Umsetzung der Maßnahmen unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung im jährlichen Haushalt beschlossen sowie die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Förderung eines Klimaschutzmanagers/einer Klimaschutzmanagerin zu stellen. Hierzu wird ergänzend auf die entsprechende Sitzungsvorlage SV-9-0449 verwiesen.

Zum 01.11.2016 wurde die geförderte Stelle für das Klimaschutzmanagement eingerichtet und mit der derzeitigen Stelleninhaberin, Sarah Rensner, besetzt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Sach- und Personalkosten werden für einen Zeitraum von 3 Jahren in Höhe von 65% gefördert. Zusätzlich wurden 20.000 € als Mittel für Öffentlichkeitsarbeit bewilligt. Die Stelle Klimaschutzmanagement ist aktuell bis zum 31.10.2019 befristet.

Der Maßnahmenkatalog im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept umfasst 40 Maßnahmen, die sich auf die Handlungsfelder Energiemanagement kommunaler Gebäude, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz in Unternehmen, Abfallwirtschaft, klimafreundliche Mobilität, Tourismus und Kreisentwicklung, Bauen und Sanieren sowie Öffentlichkeitsarbeit und Bildung verteilen. Durch bzw. mit Hilfe der Klimaschutzmanagerin konnte ein Teil der Maßnahmen aus dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept in den vergangenen zwei Jahren angestoßen, initiiert und bereits umgesetzt werden. Aktuell wurden bereits 23 Maßnahmen bearbeitet oder befinden sich aktuell in der Umsetzung. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen sowie die mittelfristige Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist ein weiterhin laufender stetiger Prozess (vgl. Abbildung 1).

 

Abbildung 1: Zusammenhang von Zielen, Instrumenten und Klimaschutzmanagement

 

Durch die Einstellung einer geförderten Klimaschutzmanagerin hatte der Kreis Coesfeld darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Fördermittel für eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme zu beantragen. Als ausgewählte Klimaschutzmaßnahme können investive Maßnahmen mit mindestens 70% CO2-Einsparung gefördert werden, die regionalen Modellcharakter aufweisen und zu besonderen Anstrengungen für den Klimaschutz motivieren. Ein Antrag hierzu wurde im April 2017 durch die Klimaschutzmanagerin gestellt. Für die regenerative Wärmeversorgung des Richard-von-Weizsäcker Berufskollegs mit Sporthalle in Lüdinghausen wurde daraufhin die Maximalförderung von 200.000 € bewilligt. Die Heizungsanlage hat im Oktober dieses Jahres ihre klima- und ressourcenschonende Arbeit aufgenommen.

Des Weiteren hat der Kreis Coesfeld im Rahmen der Überarbeitung der strategischen Ziele auch die Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung mit aufgenommen und beschlossen, dass die Klimaschutzaktivitäten des Kreises Coesfeld der Zielerreichung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes dienen, bis 2030 eine CO2e-Reduktion von 30% gegenüber dem Bezugsjahr 2013 zu erreichen. Hierzu seien langfristig entsprechende personelle und finanzielle Kapazitäten bereitzustellen. Durch die Vernetzung kommunalen Handelns mit den Aktivitäten und Interessen der Akteure vor Ort sollen die vorhandenen Einzelaktivitäten und Potenziale gebündelt werden und zur Erreichung der eigenen Klimaschutzziele beitragen (siehe auch Abbildungen 1 und 2). Entwickelte Netzwerkstrukturen und Prozesse zur Energie- und Klimaschutzarbeit gilt es dabei sowohl verwaltungsintern aber auch kreisweit zu nutzen. Neben der Umsetzung von Projekten mit direktem Klimaschutzbezug gehören auch Beratungsangebote für energie- und klimaschützende Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie die Förderung des Umweltbewusstseins der Mitarbeiter der Kreisverwaltung dazu.

Zur Erreichung der Ziele aus dem Klimaschutzkonzept, den strategischen Zielen und der eea Zertifizierung arbeitet die Klimaschutzmanagerin sowohl übergreifend innerhalb der Kreisverwaltung, sowie mit weiteren Akteuren beispielsweise in den Städten und Gemeinden, Münsterlandweit, dem KlimaPakt Kreis Coesfeld oder der EnergieAgentur.NRW und Kommunal Agentur NRW zusammen. Das Klimaschutzmanagement nimmt dabei eine zentrale Rolle ein, bündelt, initiiert und wirkt als Multiplikator (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Einbindung und Zusammenarbeit Klimaschutzmanagement

Diese und viele weitere Aktivitäten, auch die Festschreibung der strategischen Ziele, haben dazu geführt, dass der Kreis Coesfeld voraussichtlich und wie vom Kreistag gefordert  im kommenden Jahr die Voraussetzungen für eine EEA-Zertifizierung Gold erfüllt und voraussichtlich mit dem EEA GOLD ausgezeichnet werden wird.

 

Neben der Umsetzung der noch ausstehenden und im Klimaschutzkonzept enthaltenen Maßnahmen rückt zusehends auch das Problem des Klimawandels und der damit verbundenen Auswirkungen – auch auf das Gebiet des Kreises Coesfeld - immer stärker in den gesamtgesellschaftlichen Fokus.

Aufgrund der Extremwetterereignisse der letzten Jahre auch im Kreis Coesfeld (bspw. extreme Trockenheit sowie Starkregenereignisse zuletzt im Stadtgebiet Coesfeld) sieht sich auch der Kreis Coesfeld mit diesen in vielfältiger Weise konfrontiert, so dass eine Auseinandersetzung mit der Klimaanpassung unumgänglich erscheint.

Dies kann ganzheitlich im Rahmen eines Klimafolgenanpassungskonzeptes geschehen. Im Rahmen eines Klimaanpassungskonzepts/Klimafolgenanpassungskonzepts werden die lokalen Auswirkungen der Klimaveränderungen und Extremwetterereignisse genauer betrachtet. Zunächst wird abgeschätzt, welche Lebensbereiche und wie stark diese Lebensbereiche betroffen sind.  Darauf aufbauend werden Maßnahmen entwickelt, mit denen auf lokaler Ebene auf veränderte Klima- und Wetterbedingungen reagiert werden kann.

Für den Kreis Coesfeld besteht aktuell ganz konkret die Möglichkeit, sich an einem Verbundvorhaben unter Koordination der Sozialforschungsstelle der TU Dortmund zu Klimafolgenanpassung auf regionaler Ebene zu beteiligen. Der Kreis Coesfeld wurde als mögliche Modellregion von der TU Dortmund angefragt. Ein entsprechender Förderantrag wurde im EU-Förderprogramm LIFE von der TU im September eingereicht. Das MULNV unterstützt das Projekt und hat im Erfolgsfall eine erhebliche Kofinanzierung zugesichert. Das Projekt ist auf einen Zeitraum von 2019-2022 angelegt und die Durchführung des Vorhabens in den einzelnen Regionen auf jeweils 19 Monate. Die Teilnahme an diesem Fördervorhaben setzt eine personelle Begleitung des Projektes beim Kreis Coesfeld für die gesamte Projektlaufzeit voraus. Für den Zeitraum der angesprochenen 19 Monate wird durch Projektmittel eine halbe Stelle gefördert. Bei Inanspruchnahme der Bundesförderung für eine Vollzeitstelle eines Klimaschutzmanagers bzw. einer Klimaschutzmanagerin, schließt sich jedoch aus, dass die gleiche Person auch über das Projekt zur Klimafolgenanpassung gefördert wird. In dem Fall wird auf bestehendes Personal zurückgegriffen.

II.  Lösung

Um die Tätigkeiten im Bereich Klimaschutz und -management weiterführen und das Thema Klimafolgenanpassung begleiten zu können, ist eine Verlängerung der aktuell bis zum 31.10.2019 geförderten Personalstelle im Klimaschutzmanagement nötig.

Daher ist beabsichtigt, über den 31.10.2019 (Ende der ersten und derzeitigen Förderung) hinaus weiterhin personelle Ressourcen für diesen Arbeitsbereich bereitzustellen und das Klimaschutzmanagement auf Kreisebene zunächst befristet bis zum 31.10.2021 fortzuführen. Der Kreis Coesfeld kann damit seine Klimaschutzaktivitäten fortsetzen und ausbauen.

Es besteht die Möglichkeit, eine Folgeförderung für die weitere Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes für weitere zwei Jahre zu erhalten. Die Förderquote beträgt 40%. Eine Förderung soll der Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept dienen und zu einer Verstetigung des Klimaschutzmanagements führen.

Um am 01.11.2019 einen nahtlosen Anschluss zu erreichen, ist es nötig, zeitnah einen Förderantrag zu stellen und entsprechende Sach- und Personalmittel in den Haushalt 2019 und der Folgejahre vorzusehen.

Bei einer Inanspruchnahme der Förderung ist die Stelle Klimaschutzmanagement laut „Merkblatt Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in der aktuell gültigen Fassung vom 01.07.2017 jedoch für den Zeitraum der Förderung erneut zu befristen.

III. Alternativen

Die Klimaschutzaktivitäten werden in dem bisherigen Umfang und der bisherigen Form nicht fortgeführt. In diesem Falle würde die Stelle eines Klimaschutzmanagers/einer Klimaschutzmanagerin nicht fortgesetzt und endet damit am 31.10.2019.  Bisherige erfolgreichen Aktivitäten und Projekte z.B. KlimaPakt Kreis Coesfeld und die enge Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Bereich Klimaschutz werden nicht fortgesetzt und laufen aus. Damit fällt eine bündelnde Stelle für Klimaschutzaktivitäten als Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung, Bürgern und Gewerbe sowie das Engagement des Kreises Coesfeld in diesem Handlungsfeld weg.

Der stetige Prozess des eea würde – sofern an ihm festgehalten wird – von vorhandenem Personal bei Vernachlässigung anderer Aufgaben mitbetreut werden müssen.

Eine weitere Alternative zur befristeten Fortführung des geförderten Klimaschutzes ist der grundsätzlich förderungsunabhängige Klimaschutz mit Einrichtung einer unbefristeten, förderunabhängigen Klimaschutzstelle.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit einer Anschlussförderung der Personalstelle für Klimamanagement für weitere zwei Jahre. Der reduzierte Fördersatz für die Sach- und Personalkosten beträgt hierbei 40 %. Entsprechende Personalmittel sind in die Haushalte 2019 bis 2021 einzustellen. Bei förderfähigen Kosten von rund 60.000 Euro/Jahr verbleibt ein jährlicher Eigenanteil des Kreises Coesfeld von rund 36.000 €.

Während der Folgeförderung kann zudem erneut ein Antrag zur Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme gestellt werden.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NRW.