Betreff
Einrichtung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung" am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-1253
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt die zum Schuljahr 2019/2020 beabsichtigte Einrichtung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung" am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg des Kreises Coesfeld zustimmend zur Kenntnis. 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Im gesamten Regierungsbezirk Münster wird dieser kaufmännische Ausbildungsberuf nur an drei Standorten angeboten: Bocholt, Münster, Recklinghausen.

 

Der Logistikbereich ist eine Wachstumsbrache. Von 1980 bis 2016 ist der Export auf das Vierfache in Deutschland, im Münsterland sogar auf das Sechsfache angestiegen. Dieser Trend wird sich in der Zukunft eher verstärken - auch aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Handels- und Warenwirtschaftsprozesse.

 

Die optimale Vorbereitung auf diese Berufsausbildung erfolgt durch die am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg bereits angebotenen Volllzeitbildungsgänge der Anlagen B, C und D mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung.

 

https://www.hallo-ausbildung.de/fm/4455/BKF%202.jpg

Quelle: Statistik des Bundesinstituts für Berufsbildung BIBB

 

Die internationale Profilgebung als Europaschule des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs entspricht der globalen Ausrichtung des Berufsbildes. Es bestehen internationale Kontakte und Kooperationen mit verschiedenen Unternehmen und Schulen im europäischen Ausland.

 

Neben den fachlichen Kompetenzen im Bereich Wirtschaft und Verwaltung verfügen Lehrkräfte des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs über persönliche Berufserfahrung in der Logistikbranche.

 

Bereits langjährig implementierte Ausbildungen in den Berufen der Schnittstellenbranchen Industrie und Groß- und Außenhandel sprechen ebenfalls für diesen Schulstandort.

 

Im Einzugsgebiet unseres Berufskollegs befinden sich über 100 potentielle Ausbildungsbetriebe, die zur Zeit ihre Auszubildenden an anderen Schulstandorten beschulen müssen, bzw. die aufgrund des Fehlens eines lokalen Berufsschulangebotes von einer Ausbildung absehen. Eine ortsnahe Beschulungsmöglichkeit wirkt sich erfahrungsgemäß positiv auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe in dem jeweiligen Beruf aus.

 

Es wird damit gerechnet, dass die Ausbildungszahlen in diesem Beruf im Kreis Coesfeld in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen werden. Es handelt sich nach Aussage der IHK Nord-Westfalen um eine Wachstumsbranche. Zudem spricht auch der im Kreis Coesfeld zu erwartende Fachkräftemangel für ein Beschulungsangebot im Kreis. Das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg geht davon aus, dass zum kommenden Schuljahr ausreichende Schülerzahlen für die Bildung einer Unterstufe vorliegen.

 

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld und das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg stimmen mit der Bezirksregierung Münster die erforderlichen Schritte und Maßnahmen zur Bildung einer Fachklasse im Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung" ab.

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt die beabsichtigte Einrichtung der Fachklasse zustimmend zur Kenntnis.

 

III. Alternativen

 

Im Kreis Coesfeld wird keine Fachklasse im Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung" eingerichtet. Für die Auszubildenden aus dem Kreis Coesfeld bestehen Beschulungsmöglichkeiten in Bocholt, Münster und Recklinghausen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Bei Bildung einer Kreisfachklasse besteht gemäß § 97 SchulG kein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten. 

 

Den Schülerinnen und Schülern sind im Rahmen des § 96 SchulG Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich zu überlassen.

 

Eine Kostendeckung erfolgt im Rahmen der Ausführung des Haushalts 2019.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.