Betreff
Entwurf Haushalt 2019
Vorlage
SV-9-1236/2
Aktenzeichen
20.21.191
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

 

 

Begründung:

I.   Problem

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wurde vom Kämmerer am 23.10.2018 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 31.10.2018 fanden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 13.11.2018 – 05.12.2018 statt.

 

Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses (Änderungsliste)

 

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2019 und den Haushaltsplan 2019 hat der Kreistag auch über die Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen des Kreisausschusses enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 03/2019) ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung

 

Da der Gesamthaushalt 2019 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Die Leitlinien der Budgetierung müssen als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages resultiert aus § 26 Abs. 1 Ziffer g) KrO NRW.