Betreff
Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW für die Jahre 2017 und 2018
Vorlage
SV-9-1284
Aktenzeichen
50.2/50.97
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

- ohne -

 

Der Tätigkeitsbericht der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG-Behörde) für die Jahre 2017 und 2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I. Problem / II. Lösung

 

Gem. § 14 Abs. 11 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) müssen die zuständigen Behörden (Kreise und kreisfreie Städte) alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen.

 

Zu Form und Inhalt der Tätigkeitsberichte hat das zuständige Landesministerium eine Struktur vorgegeben, damit eine Harmonisierung der Tätigkeitsberichte erfolgt und um einen landesweiten Überblick über die Tätigkeiten der kommunalen Behörden zu erhalten. Dieser Tätigkeitsbericht wurde unter Zugrundelegung dieser landeseinheitlichen Struktur erstellt.

 

Gegenstand des Tätigkeitsberichtes sind insbesondere Erläuterungen zu den Wohn- und Betreuungsangeboten, die vom Wohn- und Teilhabegesetz erfasst werden, sowie Ausführungen zu den Beratungs- und Prüftätigkeiten der WTG-Behörde im Berichtszeitraum.

 

Es ist vorgesehen, den Bericht im Internetportal des Kreises Coesfeld zu veröffentlichen und in der nächsten Sitzung der Konferenz Alter und Pflege vorzustellen. Der Bericht wird zudem in elektronischer Form an die Bezirksregierung Münster zur Weiterleitung an das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) übersandt.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung zuständig