Beschlussvorschlag:
Der beabsichtigten
Erteilung einer Befreiung im Rahmen der BImSchG-Genehmigung zur Errichtung von
2 Windenergieanlagen im LSG Osterwick Nord wird nicht widersprochen.
Begründung:
Die Windenergiegemeinschaft Rosendahl-Brock GbR plant nordwestlich des
Rosendahler Ortsteiles Osterwick die Errichtung von 2 Windenergieanlagen mit
einer Gesamthöhe von 199 m und 240 m.
Die Anlagen sollen im über den Landschaftsplan Rosendahl festgesetzten
Landschaftsschutzgebiet „Osterwick-Nord“ errichtet werden.
Die Standorte der geplanten WEA liegen in der gemäß
45. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Rosendahl (Stand 2016) mehrkernigen
Konzentrationszone „Asbecker Mühlenbach“. Diese Konzentrationszone wurde erst
nach dem Kreistagsbeschluss zur Konzentrationszonenplanung der Gemeinde
Rosendahl vom 18.12.2013 nachgeplant. Mit Stellungnahme vom 26.01.2015 wurde im
weiteren FNP-Änderungsverfahren seitens der UNB auch der neu hinzutretenden
Konzentrationszone nicht widersprochen.
Eine Ausweisung der Fläche im Rahmen der Regionalplanung erfolgte
nicht.
Da die 45. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Rosendahl noch
nicht rechtskräftig ist, ist für die Errichtung der Windkraftanlagen eine
Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz vom Bauverbotstatbestand des
Landschaftsschutzgebietes erforderlich.
Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes „Osterwick-Nord“ sind die
Erhaltung und Wiederherstellung der Artenvielfalt, der strukturellen Vielfalt
und der Vernetzungselemente, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes sowie die besondere Bedeutung für die Erholung.
Gemäß den vorliegenden Artenschutzgutachten werden die geplanten
Anlagen keine maßgeblichen artenschutzrechtlichen Konflikte auslösen.
Potentiellen Betroffenheiten der Feldlerche, des Baumpiepers sowie von
Fledermäusen kann durch Bauzeitenbeschränkungen und Abschaltzeiten wirksam
begegnet werden.
Die zum Ausgleich der dauerhaften Versiegelung und dem tlw. Eingriff in
besonders schützenswerte Böden erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in einer
Größe von insgesamt 7657 m² dienen neben dem Artenschutz auch der Anreicherung
der Landschaft im Umfeld der Anlagen mit Struktur- und
Biotopvernetzungselementen. Bei den bisher geplanten Maßnahmen handelt es sich
um die Anpflanzung von 2 Hecken auf insgesamt 5120 m², die Anlage einer Extensivgrünlandfläche
mit Blänke auf 1500 m² sowie die Anlage eines gestuften Waldrandes auf 1085 m²
Fläche.
Die auf Grundlage des LANUV-Fachbeitrages vorgenommene Landschaftsbildbewertung
ergab im Umfeld von 3000 m bzw. 3600 m um die Anlagen (15-fache Anlagenhöhe)
auf ca. 95 % der Wertungsfläche Landschaftsbildeinheiten mit einer
mittleren Wertstufe. Nur ca. 5 % der ermittelten Flächen (in einer
Entfernung von mehr als 2500 m von den Anlagenstandorten) betreffen
Landschaftsbildeinheiten besonderer Bedeutung. Der Eingriff in das
Landschaftsbild soll gemäß den Vorgaben des Windenergieerlasses über ein
Ersatzgeld in Höhe von insgesamt 93.287 € abgegolten werden.
Eine Befreiung von den durch das geplante
Bauvorhaben betroffenen Verbotstatbeständen kann gem. § 67
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auf Antrag erteilt werden, wenn
- dies aus
Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher
sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
- die
Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung
führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und
Landschaftspflege vereinbar ist.
Die Gemeinde Rosendahl hat mit der Aufstellung der
45. Flächennutzungsplanänderung eine flächendeckende Planung zur Steuerung
der Windenergienutzung betrieben. Die Planung hat bislang noch keine
Rechtskraft erlangt. Der Kreis Coesfeld hat den Ergebnissen dieser Planung auf
Grundlage eines Kreistagsbeschlusses nicht widersprochen. Ziel der Planungen
war es, den Bau von Windkraftanlagen auf besonders konfliktarme Bereiche zu
lenken und in höherwertigen Bereichen u.a. die Belange des Natur- und
Landschaftsschutzes zu stützen. Um unter der Zielsetzung der Energiewende mit
entsprechend beschlossenen Ausbauraten im Bereich Erneuerbarer Energien eine
rechtswirksame Steuerung auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl zu erreichen,
war es aufgrund der hohen Dichte an Landschaftsschutzgebieten notwendig, für
die Planung auch Teilbereiche von Landschaftsschutzgebieten freizustellen.
Insgesamt 5 der 8 geplanten Konzentrationszonen liegen in
Landschaftsschutzgebieten. Mit vorliegendem Antrag wird nun die Bebauung der
letzten noch unbebauten abgestimmten Konzentrationszone angestrebt. Im Rahmen
von Auflagen zur Genehmigung können wesentliche Betroffenheiten des Natur- und
Landschaftschutzes abgemildert werden.
Vor diesem Hintergrund ist die untere Naturschutzbehörde der
Auffassung, dass für das beantragte Vorhaben die Befreiungsgründe zu 1.
herangezogen werden können.
Anlagen:
Antrag auf Befreiung
Lageplan