Betreff
Erteilung einer Befreiung zur Errichtung von 2 Windenergieanlagen nordwestlich des Ortsteils Rosendahl-Osterwick
Vorlage
SV-9-1295
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der beabsichtigten Erteilung einer Befreiung im Rahmen der BImSchG-Genehmigung zur Errichtung von 2 Windenergieanlagen im LSG Osterwick Nord wird nicht widersprochen.

 

Begründung:

 

Die Windenergiegemeinschaft Rosendahl-Brock GbR plant nordwestlich des Rosendahler Orts­teiles Osterwick die Errichtung von 2 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 199 m und 240 m.

Die Anlagen sollen im über den Landschaftsplan Rosendahl festgesetzten Landschaftsschutzgebiet „Osterwick-Nord“ errichtet werden.

 

Die Standorte der geplanten WEA liegen in der gemäß 45. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Rosendahl (Stand 2016) mehrkernigen Konzentrationszone „Asbecker Mühlenbach“. Diese Konzentrationszone wurde erst nach dem Kreistagsbeschluss zur Konzentrationszonenplanung der Gemeinde Rosendahl vom 18.12.2013 nachgeplant. Mit Stellungnahme vom 26.01.2015 wurde im weiteren FNP-Änderungsverfahren seitens der UNB auch der neu hinzutretenden Konzentrationszone nicht widersprochen.

Eine Ausweisung der Fläche im Rahmen der Regionalplanung erfolgte nicht.

 

Da die 45. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Rosendahl noch nicht rechtskräftig ist, ist für die Errichtung der Windkraftanlagen eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz vom Bauverbotstatbestand des Landschaftsschutzgebietes erforderlich.

Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes „Osterwick-Nord“ sind die Erhaltung und Wiederherstellung der Artenvielfalt, der strukturellen Vielfalt und der Vernetzungselemente, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sowie die besondere Bedeutung für die Erholung.

 

Gemäß den vorliegenden Artenschutzgutachten werden die geplanten Anlagen keine maßgeblichen artenschutzrechtlichen Konflikte auslösen. Potentiellen Betroffenheiten der Feldlerche, des Baumpiepers sowie von Fledermäusen kann durch Bauzeitenbeschränkungen und Abschaltzeiten wirksam begegnet werden.

Die zum Ausgleich der dauerhaften Versiegelung und dem tlw. Eingriff in besonders schützenswerte Böden erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in einer Größe von insgesamt 7657 m² dienen neben dem Artenschutz auch der Anreicherung der Landschaft im Umfeld der Anlagen mit Struktur- und Biotopvernetzungselementen. Bei den bisher geplanten Maßnahmen handelt es sich um die Anpflanzung von 2 Hecken auf insgesamt 5120 m², die Anlage einer Extensivgrünlandfläche mit Blänke auf 1500 m² sowie die Anlage eines gestuften Waldrandes auf 1085 m² Fläche.

Die auf Grundlage des LANUV-Fachbeitrages vorgenommene Landschaftsbildbewertung ergab im Umfeld von 3000 m bzw. 3600 m um die Anlagen (15-fache Anlagenhöhe) auf ca. 95 % der Wertungsfläche Landschaftsbildeinheiten mit einer mittleren Wertstufe. Nur ca. 5 % der ermittelten Flächen (in einer Entfernung von mehr als 2500 m von den Anlagenstandorten) betreffen Landschaftsbildeinheiten besonderer Bedeutung. Der Eingriff in das Landschaftsbild soll gemäß den Vorgaben des Windenergieerlasses über ein Ersatzgeld in Höhe von insgesamt 93.287 € abgegolten werden.

 

Eine Befreiung von den durch das geplante Bauvorhaben betroffenen Verbotstatbeständen kann gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auf Antrag erteilt werden, wenn

  1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
  2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

 

Die Gemeinde Rosendahl hat mit der Aufstellung der 45. Flächennutzungsplanänderung eine flächendeckende Planung zur Steuerung der Windenergienutzung betrieben. Die Planung hat bislang noch keine Rechtskraft erlangt. Der Kreis Coesfeld hat den Ergebnissen dieser Planung auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses nicht widersprochen. Ziel der Planungen war es, den Bau von Windkraftanlagen auf besonders konfliktarme Bereiche zu lenken und in höherwertigen Bereichen u.a. die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu stützen. Um unter der Zielsetzung der Energiewende mit entsprechend beschlossenen Ausbauraten im Bereich Erneuerbarer Energien eine rechtswirksame Steuerung auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl zu erreichen, war es aufgrund der hohen Dichte an Landschaftsschutzgebieten notwendig, für die Planung auch Teilbereiche von Landschaftsschutzgebieten freizustellen. Insgesamt 5 der 8 geplanten Konzentrationszonen liegen in Landschaftsschutzgebieten. Mit vorliegendem Antrag wird nun die Bebauung der letzten noch unbebauten abgestimmten Konzentrationszone angestrebt. Im Rahmen von Auflagen zur Genehmigung können wesentliche Betroffenheiten des Natur- und Landschaftschutzes abgemildert werden.

Vor diesem Hintergrund ist die untere Naturschutzbehörde der Auffassung, dass für das beantragte Vorhaben die Befreiungsgründe zu 1. herangezogen werden können.

 

Anlagen:

Antrag auf Befreiung

Lageplan