Beschlussvorschlag:
Die beantragte Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Buldern
wird erteilt.
Begründung:
Der Landesbetrieb Straßen NRW,
Regionalniederlassung Münster, plant die Querschnittsumgestaltung der
Landesstraße L 551 mit Anlage eines Rad-/Gehweges zwischen Dülmen und Buldern (vgl.
Anlage 1).
Die bestehende Fahrbahn der ehemaligen
Bundesstraße B 51 ist mit einer Breite von 11,00 m deutlich breiter als der
Regelquerschnitt für eine Landesstraße. Die Überbreite sorgt für erhöhte
Fahrgeschwindigkeiten, wobei Radfahrer und Fußgänger den vorhandenen
Standstreifen nutzen müssen, der nicht räumlich von der Fahrbahn getrennt ist.
Durch die Verringerung des Fahrbahnquerschnittes
entsteht die Möglichkeit, auf der vorhandenen Trasse einen räumlich getrennten
Geh-/Radweg, sowie Linksabbiegespuren, Querungshilfen an Einmündungen und
Busbuchten anzulegen. Die Maßnahmen dienen insgesamt der Erhöhung der
Verkehrssicherheit in diesem Straßenabschnitt.
Die bestehende Fahrbahn von 11 m Breite soll
auf einen Querschnitt von 7,50 m reduziert werden, wobei der südliche
Fahrbahnrand bestehen bleibt. Im nördlichen Teil wird die heutige Fahrbahn auf
einer Breite von 1,75 m entsiegelt und nimmt den künftigen Trennstreifen zudem
anzulegenden Rad-/Gehweg auf, der eine Breite von 2,50 m aufweist.
Für das Vorhaben wurde ein
Landschaftspflegerischer Begleitplan nach den Vorgaben des ELES (Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für
Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des
Landes NRW, Gem. RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III.1-13-16/24
– und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz – III-5-605.01.00.29 - vom 6.3.2009) erstellt. Im ELES
ist die Methode der Eingriffsermittlung und der Bemessung der
Kompensationsmaßnahmen vorgegeben. Grundlage ist eine flächendeckende
Biotoptypenkartierung.
In den Landschaftspflegerischen Begleitplan
wurde eine Artenschutzprüfung integriert, artenschutzrechtliche Konflikte im
Sinne des § 44 BNatSchG werden nicht erwartet.
Der Eingriff umfasst neu versiegelte Flächen
im Bereich der Böschungsbefestigung des Radweges und der Busspuren sowie die
Inanspruchnahme von Biotopstrukturen außerhalb des Straßenkörpers durch
Bankette, Böschungen und Gräben bzw. Versickerungsmulden.
Durch die Maßnahmen werden Randflächen
zweier Landschaftsschutzgebiete (LSG Parklandschaft bei Buldern und LSG
Entruper Heide bis Göversheide) tangiert. Das Naturschutzgebiet NSG Kleuterbach
bei Buldern ist nicht betroffen.
Der nach ELES ermittelte Gesamteingriff nach
Naturschutzrecht umfasst 6.817 m2. Daneben ist für 1.541 m2
Waldinanspruchnahme ein forstrechtlicher Ausgleich zu leisten. Insgesamt ist ein
Bündel von landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Umweltfolgenbewältigung
geplant: Vermeidungs-, Verminderungs-, Schutz-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen.
Wesentlicher Bestandteil des
Kompensationskonzeptes ist eine planexterne Maßnahmenfläche im
Naturschutzgebiet Roruper Holz, die sich aktuell als Acker- und Gehölzfläche
darstellt (vgl. Anlage 2)
Der forstrechtliche Ausgleich im Verhältnis
1:1,5 soll ebenfalls auf dieser Fläche in Rorup realisiert werden – durch ein
weitere Aufforstung von 2.321 m2.
Anlagen:
1. Lageplan
2. Karte der Maßnahmenfläche im
Naturschutzgebiet Roruper Holz
(farbige Originale einzusehen im Kreistags-Informations-System)