Betreff
Querschnittsumgestaltung der L 551 zwischen Dülmen und Buldern mit Anlage eines Rad-/ Gehweges
Vorlage
SV-9-1300
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die beantragte Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Buldern wird erteilt.

 

Begründung:

 

Der Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Münster, plant die Querschnittsumgestaltung der Landesstraße L 551 mit Anlage eines Rad-/Gehweges zwischen Dülmen und Buldern (vgl. Anlage 1).

 

Die bestehende Fahrbahn der ehemaligen Bundesstraße B 51 ist mit einer Breite von 11,00 m deutlich breiter als der Regelquerschnitt für eine Landesstraße. Die Überbreite sorgt für erhöhte Fahrgeschwindigkeiten, wobei Radfahrer und Fußgänger den vorhandenen Standstreifen nutzen müssen, der nicht räumlich von der Fahrbahn getrennt ist.

Durch die Verringerung des Fahrbahnquerschnittes entsteht die Möglichkeit, auf der vorhandenen Trasse einen räumlich getrennten Geh-/Radweg, sowie Linksabbiegespuren, Querungshilfen an Einmündungen und Busbuchten anzulegen. Die Maßnahmen dienen insgesamt der Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Straßenabschnitt.

Die bestehende Fahrbahn von 11 m Breite soll auf einen Querschnitt von 7,50 m reduziert werden, wobei der südliche Fahrbahnrand bestehen bleibt. Im nördlichen Teil wird die heutige Fahrbahn auf einer Breite von 1,75 m entsiegelt und nimmt den künftigen Trennstreifen zudem anzulegenden Rad-/Gehweg auf, der eine Breite von 2,50 m aufweist.

 

Für das Vorhaben wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan nach den Vorgaben des ELES (Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW, Gem. RdErl. des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III.1-13-16/24 – und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – III-5-605.01.00.29 - vom 6.3.2009) erstellt. Im ELES ist die Methode der Eingriffsermittlung und der Bemessung der Kompensationsmaßnahmen vorgegeben. Grundlage ist eine flächendeckende Biotoptypenkartierung.

In den Landschaftspflegerischen Begleitplan wurde eine Artenschutzprüfung integriert, artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne des § 44 BNatSchG werden nicht erwartet.

Der Eingriff umfasst neu versiegelte Flächen im Bereich der Böschungsbefestigung des Radweges und der Busspuren sowie die Inanspruchnahme von Biotopstrukturen außerhalb des Straßenkörpers durch Bankette, Böschungen und Gräben bzw. Versickerungsmulden.

Durch die Maßnahmen werden Randflächen zweier Landschaftsschutzgebiete (LSG Parklandschaft bei Buldern und LSG Entruper Heide bis Göversheide) tangiert. Das Naturschutzgebiet NSG Kleuterbach bei Buldern ist nicht betroffen.

 

Der nach ELES ermittelte Gesamteingriff nach Naturschutzrecht umfasst 6.817 m2. Daneben ist für 1.541 m2 Waldinanspruchnahme ein forstrechtlicher Ausgleich zu leisten. Insgesamt ist ein Bündel von landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Umweltfolgenbewältigung geplant: Vermeidungs-, Verminderungs-, Schutz-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Wesentlicher Bestandteil des Kompensationskonzeptes ist eine planexterne Maßnahmenfläche im Naturschutzgebiet Roruper Holz, die sich aktuell als Acker- und Gehölzfläche darstellt (vgl. Anlage 2)

Der forstrechtliche Ausgleich im Verhältnis 1:1,5 soll ebenfalls auf dieser Fläche in Rorup realisiert werden – durch ein weitere Aufforstung von 2.321 m2.

Anlagen:

1. Lageplan

2. Karte der Maßnahmenfläche im Naturschutzgebiet Roruper Holz

(farbige Originale einzusehen im Kreistags-Informations-System)