Beschlussvorschlag:
- Kein Beschlussvorschlag –
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Als
örtlicher Träger der Sozialhilfe ist der Kreis Coesfeld für viele Aufgaben
zuständig. Seine Beratungsangebote richten sich an ganz unterschiedliche
Zielgruppen.
Mit
dem vorgelegten Jahresbericht 2018 soll wieder ein Überblick über die
Schwerpunkte und Entwicklungen im vergangenen Jahr, verbunden mit einigen statistischen
Daten, gegeben werden.
Steigende
Fallzahlen sind sowohl für die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt als
auch bei der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller
Erwerbsminderung zu verzeichnen. Gleiches gilt auch für die Bereiche der
Kurzzeitpflege und der stationären Pflege. Ob diese Entwicklung nur einmalig
festzustellen ist oder aber eine Auswirkung des demografischen Wandels ist,
wird weiter zu beobachten sein.
Diesem
Trend entgegengesetzt sind die Zahlen im Bereich der ambulanten Pflege
rückläufig. Hier sind die gewünschten positiven Auswirkungen der
Pflegestärkungsgesetze II und III deutlich spürbar.
Dem
Bundestrend entsprechend gehen auch im Kreis Coesfeld die Antragszahlen im
Bereich der Ausbildungsförderung zurück. Es bleibt abzuwarten, ob die nun
angekündigten Leistungsverbesserungen beim BAföG zukünftig wieder zu höheren
Antragszahlen führen werden.
Im
Bereich der Pflegeberatung konnte das Angebot im Jahr 2018 wegen einer Stellenvakanz
nicht im Umfang der Vorjahre vorgehalten werden, so dass tatsächlich ein
Beratungsrückgang festzustellen ist. Seit dem 01.09.2018 ist die vakante Stelle
wieder besetzt. Die Resonanz der Beratungen ist weiterhin sehr positiv, die
Nachfrage bleibt hoch.
Bezüglich
der Ausführungen zum Wohn- und Teilhabegesetz ist auf den nachfolgenden
Tagesordnungspunkt zu verweisen. Dort werden die Leistungen der WTG-Behörde in
dem gesetzlich geforderten Tätigkeitsbericht der vergangenen beiden Jahre
ausführlich dargestellt.
Auch
im Jahr 2018 hat sich gezeigt, dass eine konstruktive Zusammenarbeit in
verschiedenen interkommunalen Gremien und Arbeitsgruppen die Arbeit vor Ort
konkret unterstützt und sich vor allem zur Umsetzung neuer gesetzlicher
Vorgaben wie BTHG oder WTG als effektives Instrument erwiesen hat.
.
Mit
der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit wird den Ausschussmitgliedern eine Ausfertigung des Berichtes
übermittelt, der allen Interessierten auch online auf der Homepage des Kreises
Coesfeld zur Verfügung gestellt wird.