Beschlussvorschlag:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2019 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: 315.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 2.800.000 €
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 1.595.749 €
IV. Bildungsgutscheine: 350.000 €
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 230.000 €
VI. Sonderprogramm ESF-LZA: 0 €
VII. Freie Förderung § 16f: 150.000 €
VIII. Förderung § 16h 300.000 €
IX. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 450.000 €
X. Erstattungen
aus Vorjahren: 50.000
€
Summe: 6.240.749
€
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Zunächst
wird auf die Sitzungsvorlage mit der Nr. SV-9-1213 aus der 18. Sitzung am
22.11.2018 verwiesen.
Die
Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten
obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (§ 46 SGB
II) ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der
Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich ein Eingliederungsbudget zur
Verfügung. Darüber hinaus trägt der Bund einen Anteil an den
Gesamtverwaltungskosten und stellt auch hierfür ein Budget zur Verfügung.
Da
für das Jahr 2019 dem Kreis Coesfeld bisher noch keine Daten vorlagen, erfolgte
die Planung der aktiven Leistungen zunächst in der Erwartung, dass der Bund für
die berufliche Integration Mittel in vergleichbarer Höhe wie im Jahr 2018
bereitstellen wird. Diese Planung wurde in der vergangenen Sitzung am
22.11.2018 beschlossen.
Mittlerweile
liegen die Werte der tatsächlichen Budgets des Bundes für das Jahr 2019 fest.
Demnach stehen im aktuellen Jahr im Eingliederungstitel voraussichtlich
zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 1,6 Mio. € zur Verfügung.
Dieser
Anstieg steht insbesondere mit den neuen Regelinstrumenten des Teilhabechancengesetzes
(s. SV-9-1312; TOP 1) in Zusammenhang. So wurde neben den bestehenden Verteilungsmaßstäben
ein neuer Indikator für die bundesweite Verteilung des Bundesbudgets
eingeführt, welcher das Verhältnis der Langzeitleistungsbezieher zu den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten („eLb’s“) abbildet.
Auch
im Budget für die Verwaltungskosten stehen zusätzliche Mittel in Höhe von rd.
0,8 Mio. € zur Verfügung. Der Anstieg hängt auch hier u.a. mit der Einführung
der neuen Regelinstrumente aus dem Teilhabechancengesetz zusammen.
Eine
Erhöhung des Eingliederungstitels und des Budgets für die Verwaltungskosten in
diesen Dimensionen hat eine umfangreiche Anpassung der aktuellen Planungen
erforderlich gemacht. Die örtlichen Jobcenter in den Städten und Gemeinden
wurden im Rahmen der Besprechung der Leiterinnen und Leiter am 09.01.2019 in
Dülmen beteiligt. Auch der örtliche Beirat wird hierbei in seiner Sitzung im
März 2019 noch eingebunden.
Hinweise:
Bei
der bisherigen Planung für das Eingliederungsbudget wurde bereits eine Umschichtung
zur Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 450.000 € eingeplant.
Darüber hinaus soll ein Betrag in Höhe von 150.000 € für die Digitalisierung
der Jobcenter im Kreis Coesfeld bereitgestellt werden. Hierdurch sollen die
notwendigen finanziellen Ressourcen für die Einführung der e-Akte und die Begleitung
durch ein externes Beratungsunternehmen geschaffen werden.
Diese
Umschichtungen sind grundsätzlich nur dann erforderlich und möglich, wenn das
vom Bund zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um
sowohl die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung,
als auch die erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen
zu gewährleisten.
Die zusätzlichen Mittel
sollen wie folgt – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und
der unterjährigen Entwicklung der Bedarfe – die bisher beschlossene Verteilung
ergänzen:
Zusätzliche Mittel EGT: |
1.684.285 € |
Umschichtung Digitalisierung/E-Akte (Verwaltungstitel) |
-150.000 € |
zusätzliche Mittel für die Instrumente § 16e neu und § 16i |
-684.285 € |
AVGS Angebot Nachfolge Jugend in Arbeit+ (zwei Träger: Nord und Süd) |
-200.000 € |
zusätzliche Mittel für das Projekt RETURN (§ 16h) |
-50.000 € |
ggfls. Maßnahme und/oder AVGS Angebot für gesundheitlich Eingeschränkte (in Abhängigkeit zum Projektantrag rehapro) |
-300.000 € |
ggfls. Maßnahme soziale Beschäftigung im südlichen Kreisgebiet (analog bestehender Maßnahme im Norden) |
-200.000 € |
ggfls. Aufstockung der bisher 5 Plätze im Projekt „Chance Zukunft“ |
-100.000 € |
Summe: |
0 € |
III. Alternativen
- keine -
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Finanzierung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 KrO NW.