Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Kreis Coesfeld
erfüllt gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Aufgaben
der Grundsicherung für Arbeitsuchende als kommunaler Träger. Aufgaben- und
Themenschwerpunkt des Jobcenters war auch im Jahr 2018 die dauerhafte und
nachhaltige Integration der SGB II-Leistungsbezieherinnen und SGB II-Leistungsbezieher
durch die berufliche und soziale Eingliederung.
Nach wie vor ist die
Thematik der nach Deutschland flüchtenden und geflüchteten Menschen – verbunden
mit der Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung von Integrationsleistungen
für Flüchtlinge nach dem Übergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz –im Fokus
der täglichen Arbeit. Insgesamt beziehen derzeit 2.455 Rechtskreiswechsler
Leistungen nach dem SGB II.
Neben der Integration
der geflüchteten Menschen wurde außerdem sichergestellt, dass auch die übrigen
SGB II-Leistungsbezieherinnen und -Leistungsbezieher weiterhin aktiv durch das
Jobcenter unterstützt wurden.
Der Erfolg dieser
Unterstützung zeigt sich auch weiterhin in einer dauerhaft niedrigen
Arbeitslosenquote mit erneuten Rekordmarken. Die Arbeitslosenquote in den
Rechtskreisen SGB II und SGB III hat im Jahr 2018 über mehrere Monate einen hervorragenden
Wert von 2,6 Prozent erreicht. Im Rechtskreis SGB II betrug die
Arbeitslosenquote zum Jahresende 1,4 Prozent. Der Kreis Coesfeld markiert damit
abermals die Spitzenposition in Nordrhein-Westfalen. Vor dem Hintergrund, dass
viele Menschen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Rechtskreis des SGB
II gewechselt sind, sind diese Zahlen besonders bemerkenswert.
Die Verwaltung hat auch für das Jahr 2018 einen Jahres- und Eingliederungsbericht (Anlage) erstellt, der im Rahmen der Sitzung auszugsweise vorgestellt wird. Er gibt einen detaillierten Rückblick auf die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im vergangenen Jahr.