Betreff
Umbesetzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Vorlage
SV-9-1357
Aktenzeichen
01-10.24.37-009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der „Kreisarbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischer Erkrankungen und ihrer Angehörigen (KICS)“ wird folgende Nachbesetzung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit vorgenommen:

 

Für das bisherige stellv. beratende Mitglied Anna Maria Koolway, sachkundige Bürgerin, wird Heinz Rütering, sachkundiger Bürger, zum stellv. beratenden Mitglied gewählt.

Begründung:

 

I.   Problem

Das bisherige stellvertretende beratende Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit Anna Maria Koolway ist aus dem Kreisgebiet verzogen.

Als Nachfolger wurde von der „Kreisarbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischer Erkrankungen und ihrer Angehörigen (KICS)“ Herr Heinz Rütering benannt.

 

II.  Lösung

Gemäß § 41 Abs. 5 KrO i.V.m. 35 Abs 3 KrO NRW können Ausschüssen sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 35 Abs. 3 vom Kreistag zu wählen sind. Für die Wahl zum sachkundigen Bürger ist ausreichend, nach deutschen Recht volljährig zu sein und in einer kreisangehörigen Gemeinde zu wohnen.

Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.