Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der „Kreisarbeitsgemeinschaft
Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen,
chronischer Erkrankungen und ihrer Angehörigen (KICS)“ wird folgende Nachbesetzung
im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit vorgenommen:
Für das bisherige stellv. beratende Mitglied Anna
Maria Koolway, sachkundige Bürgerin, wird Heinz Rütering, sachkundiger Bürger,
zum stellv. beratenden Mitglied gewählt.
Begründung:
I. Problem
Das bisherige stellvertretende beratende Mitglied im Ausschuss für
Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit Anna Maria Koolway ist aus dem
Kreisgebiet verzogen.
Als Nachfolger wurde von der „Kreisarbeitsgemeinschaft
Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen,
chronischer Erkrankungen und ihrer Angehörigen (KICS)“ Herr Heinz Rütering
benannt.
II. Lösung
Gemäß § 41 Abs. 5 KrO i.V.m. 35 Abs 3 KrO NRW können Ausschüssen sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 35 Abs. 3 vom Kreistag zu wählen sind. Für die Wahl zum sachkundigen Bürger ist ausreichend, nach deutschen Recht volljährig zu sein und in einer kreisangehörigen Gemeinde zu wohnen.
Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.