Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.05.2019
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN wird für den ausgeschiedenen Kreistagsabgeordneten Stefan Kohaus gewählt
bzw. folgende Umbesetzungen vorgenommen:
Kreisausschuss
Für
das bisherige Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Mareike Raack zum Mitglied
gewählt.
Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Für
das bisherige Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird s.B. Dr. Anne-Monika Spallek
zum Mitglied gewählt.
Für
das bisherige stellv. Mitglied s.B. Dr. Anne-Monika Spallek wird Ktabg. Mareike
Raack zum stellv. Mitglied gewählt.
Wahlprüfungsausschuss
1.
Für das bisherige
Mitglied Stefan Kohaus wird Ktabg. Mareike Raack zum Mitglied gewählt.
2.
Für das bisherige
stellv. Mitglied Ktabg. Mareike Raack wird Ktabg. Anja Postruschnik zum stellv.
Mitglied gewählt.
3.
Für das bisherige
stellv. Mitglied s.B. Thomas Reinert wird Ktabg. Florian Kübber zum stellv.
Mitglied gewählt.
4.
Der Kreistag
nimmt Kenntnis darüber, dass der Kreistagsabgeordnete Norbert Vogelpohl für den
ausgeschiedenen bisherigen Kreistagsabgeordneten Stefan Kohaus zum Vorsitzenden
des Wahlprüfungsausschusses bestimmt wird.
5.
Der Kreistag
nimmt Kenntnis darüber, dass die Kreistagsabgeordnete Mareike Raack zur stellv.
Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses bestimmt wird.
Rechnungsprüfungsausschuss
Für
das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Mareike Raack
zum stellv. Mitglied gewählt.
Integrationsausschuss
Für
das bisherige Mitglied Ktabg. Norbert Vogelpohl wird Ktabg. Florian Kübber zum
Mitglied gewählt.
Ausschuss für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Für
das bisherige Mitglied s.B. Uta Spräner wird Ktabg. Anja Postruschnik zum
Mitglied gewählt.
Für
das bisherige Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Wolfgang Dropmann zum
Mitglied gewählt.
Für
das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Wolfgang Dropmann wird s.B. Patrick
Jansen zum stellv. Mitglied gewählt.
Für
das bisherige stellv. Mitglied s.B. Hermann Reints wird s.B. Uta Spräner zum stellv.
Mitglied gewählt.
Unterausschuss ÖPNV
Für
das bisherige Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Wolfgang Dropmann zum
Mitglied gewählt.
Für
das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Wolfgang Dropmann wird Ktabg. Anja Postruschnik
zum stellv. Mitglied gewählt.
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Für
das bisherige Mitglied Ktabg. Mareike Raack wird Ktabg. Florian Kübber zum Mitglied
gewählt.
Für
das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Florian Kübber wird Ktabg. Mareike Raack
zum stellv. Mitglied gewählt.
Für
das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Norbert Vogelpohl wird s.B. Uta Spräner
zum stellv. Mitglied gewählt.
Beirat für Finanzmanagement und
Aufgabenkritik
Für
das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Mareike Raack
zum stellv. Mitglied gewählt.
Polizeibeirat
Für
das bisherige Mitglied Ktabg. Stefan Kohaus wird Ktabg. Mareike Raack zum Mitglied
gewählt.
Für
das bisherige stellv. Mitglied Ktabg. Mareike Raack wird Ktabg. Anja
Postruschnik zum stellv. Mitglied gewählt.
Zweckverbandsversammlung
Sparkasse Westmünsterland
Für den ausscheidenden
stellv. ordentlichen Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung
des Zweckverbands Sparkasse Westmünsterland Ktabg. Stefan Kohaus wird der
Ktabg. Norbert Vogelpohl zum stellv. ordentlichen Vertreter gewählt.
Verwaltungsrat Sparkasse Westmünsterland
Für den ausscheidenden
stellv. ordentlichen Vertreter des Kreises Coesfeld im Verwaltungsrat des
Zweckverbands Sparkasse Westmünsterland Ktabg. Stefan Kohaus wird der Ktabg.
Norbert Vogelpohl zum stellv. ordentlichen Vertreter gewählt.
Zweckverbandsversammlung
für den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV)
Für den ausscheidenden
Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung des
Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV) Ktabg. Stefan
Kohaus wird der Ktabg. Wolfgang Dropmann zum ordentlichen Vertreter gewählt.
Für den bisherigen
stellv. Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung des
Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM SPNV) Ktabg. Wolfgang
Dropmann wird die Ktabg. Anja Postruschnik zur stellv. ordentlichen Vertreterin
gewählt.
Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC)
Für das ausscheidende
ordentliche Mitglied des Kreises Coesfeld im Aufsichtsrat der
Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) Ktabg. Stefan Kohaus wird der
Ktabg. Wolfgang Dropmann zum ordentlichen Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.
Aufsichtsrat der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer
Energien GmbH (GFC)
Für das ausscheidende
ordentliche Mitglied des Kreises Coesfeld im Aufsichtsrat der Gesellschaft
des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC) Ktabg.
Stefan Kohaus wird der Ktabg. Wolfgang Dropmann zum ordentlichen Mitglied des
Aufsichtsrates gewählt.
I. Problem
Der Ktabg. Stefan Kohaus hat mit Ablauf des 30.04.2019 auf sein Kreistagsmandat verzichtet. Als sein Nachfolger hat Herr Florian Kübber mit Wirkung vom 01.05.2019 das Kreistagsmandat angenommen.
Mit Schreiben vom 24.05.2019 (Anlage zur Sitzungsvorlage) beantragte die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die dargestellten Umbesetzungen.
Dazu gehört auch ein Wechsel im Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses.
II. Lösung
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausscheidenden Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.
Weiterhin liegt das Bestimmungsrecht eines Kreistagsabgeordneten als Nachfolger für einen ausscheidenden Ausschussvorsitzenden gem. § 41 Abs. 7 S. 6 KrO ebenfalls bei der Fraktion, der er angehört. Der bisherige Ausschussvorsitzende Kohaus gehört der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN an. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat einen Nachfolger bestimmt. Hiervon nimmt der Kreistag Kenntnis.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
Durch die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises Coesfeld können Kosten entstehen, wenn durch die Teilnahme an Mitgliedschaftsversammlungen o.Ä. Reisekosten gezahlt werden müssen, weil die Institutionen diese Kosten selber nicht zahlen. Ebenso kommt die Entschädigung von Verdienstausfall in Betracht.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5 sowie § 51 Abs. 2 KrO NRW der Kreistag.