Betreff
Spielgruppenförderung - Budget 2019
Vorlage
SV-9-1378
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Förderung von Spielgruppen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden 2019 über den Ansatz von 25.000 € hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt durch die Verlagerung innerhalb des Budges des Jugendamtes.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Im Rahmen der Änderung der Spielgruppenrichtlinien zum 01.01.2018 (siehe SV-9-0966) wurde die für die Förderung erforderliche Mindestbelegung von 10 auf 6 Kinder abgesenkt und die Förderung je Stunde von 8 € auf 10 € angehoben. Ziel der Änderung der Förderbestimmungen war es, den eingeplanten Haushaltsansatz von 20.000 EUR künftig auszuschöpfen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung in Spielgruppen besteht nicht. Es wurde beschlossen, dass die  Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen solle. Die Haushaltsmittel wurden für das Jahr 2019 auf 25.000 EUR angehoben.

 

Für das Haushaltsjahr 2019 wurden bereits Mittel in Höhe von 15.988,53 EUR für die Spielgruppen „Pusteblume“ in Olfen, „Sternschnuppe“ in Olfen und „Kleine Strolche“ in Senden für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.07.2019 bewilligt. Für den Förderzeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.12.2019 wurden Förderanträge in Höhe von 11.420,38 EUR durch die Träger der Spielgruppen angekündigt.

 

Alle drei Spielgruppen erfüllen die Förderkriterien. Das Gesamtantragsvolumen für 2019 läge somit bei 27.408.91 EUR. Eine vollumfängliche Deckung des Antragsvolumens ist mit den für das Jahr 2019 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 25.000 EUR nicht möglich. Die Differenz beträgt 2.408,91 EUR.

 

Die Erhöhung des Antragsvolumens ist auf die Erweiterung der Öffnungszeiten der Spielgruppen in Olfen zurückzuführen.

 

II.  Lösung

Damit eine finanzielle Förderung der Spielgruppen, die die Förderkriterien der Spielgruppenrichtlinien erfüllen, auch für den Zeitraum August bis Dezember 2019 möglich ist, müssen vorsorglich zusätzliche Mittel in Höhe von 2.500 € bereitgestellt werden.

 

Die Mittel können durch Verlagerung innerhalb des Budgets des Jugendamtes aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden (Produkt 51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern).

 

III. Alternativen

Es werden für die Förderung von Spielgruppen für Kinder unter drei Jahren keine zusätzlichen

Mittel bereitgestellt. Eine Bewilligung der Anträge für den Förderzeitraum 01.08.2019 bis 31.12.2019 erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Die für die Förderung der Spielgruppen benötigten Kreismittel sind deutlich geringer als der Kostenanteil, den der Kreis für einen Kindergartenplatz zu leisten hätte.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von rund 2.500 € können durch Verlagerung innerhalb des Budgets des Jugendamtes zur Verfügung gestellt werden. Dies ist auch innerhalb des Budgets 51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern – möglich. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Budget im Produktbereich 51 im laufenden Haushaltsjahr durch diese zusätzlichen Aufwendungen nicht überschritten wird.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung des Jugendamtes des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig. Bei der Spielgruppenförderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung. In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 05.12.2017 (siehe SV-9-0966) wurde beschlossen, dass die Förderung bei geänderten Förderkonditionen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen soll. Wegen der Überschreitung des Haushaltsansatzes für die Bereitstellung von Mitteln für freiwillige Leistungen ist eine Entscheidung des Kreistages erforderlich.