Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Brückenbaumaßnahme K 9 AN 4 zwischen Olfen und Ahsen
Vorlage
SV-9-1387
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Brücke im Zuge der K 9 (Abschnitt 4) über die Lippe zwischen Olfen und Ahsen zu veranlassen.

 

Begründung:

I.   Problem / II.   Lösung

Wie berichtet (SV-9-0896 / SV-9-1011 / SV-9-1154 / SV-9-1317) wurde im April 2018 bei einer Untersuchung der Lippebrücke ein hohes Sicherheitsrisiko festgestellt. Auf Grund der Einsturzgefahr musste die Brücke mit sofortiger Wirkung auf unbestimmte Zeit komplett gesperrt werden. Eine Instandsetzung der Brücke ist nicht möglich.

Zum Jahresende 2018 wurde ein Ing.-Büro mit der Vorplanung und Prüfung beauftragt, eine möglichst schnelle und wirtschaftliche Lösung unter Abwägungen der Auswirkungen für Natur, Anlieger und Verkehrsteilnehmer zu entwickeln. Der Auftrag beinhaltete eine Kosten-Nutzen-Analyse für ein Behelfsbauwerk als Zwischenlösung sowie den Ersatzneubau in selber Lage. Die Ergebnisse wurden am 08.04.2019 in der Stadthalle Datteln der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Aufgrund der schlechten Substanz scheidet die Zwischenlösung mit einer Teilnutzung der vorhandenen Brücke aus. Auch ein Interimbauwerk als Neubau in seitlicher Lage bietet keinen Vorteil, da die notwendigen Genehmigungsverfahren umfangreicher und damit zeitintensiver wären als bei einem Ersatzbauwerk.

Entsprechend der Empfehlung des Ing.-Büros verständigten sich die Verwaltungsvorstände der Kreise COE und RE, die Planungen für ein Ersatzbauwerk an selber Stelle in den Abmessungen, die für zukünftig zu erwartende Verkehre benötigt werden, fortzuführen. Als Konstruktion ist ein integrales, möglichst stützfreies Bauwerk vorgesehen. Der Querschnitt der neuen Brücke umfasst zwei Fahrspuren für Kraftfahrzeuge (je 3,25 m) und einen separaten Geh- und Radweg (2,50 m). Die Brücke wird auf beiden Kreisseiten höhengleich an die vorhandenen Straßenkörper angeschlossen. Die Anordnung des Geh- und Radweges erfolgt auf der nordwestlichen Seite und wird ca. 270 m auf Coesfelder Kreisgebiet fortgeführt und an dem bereits, bis zur Zufahrt zum Waldparkplatz, vorhandenen Radweg angeschlossen.

Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.

Auf Seiten Recklinghausens ist mit der Brückenerneuerung auch die „Ortsumgehung Ahsen“ anhängig. Hierfür wäre ein umfangreiches und zeitintensives Planfeststellungsverfahren notwendig. Um eine zeitnahe Brückenerneuerung zu gewährleisten, wurden 2 Bauabschnitte gebildet. Die Umsetzung der „Ortsumgehung“ erfolgt jetzt im Anschluss als 2. Bauabschnitt.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Lippe bildet die Kreisgrenze zwischen den Kreisen Coesfeld und Recklinghausen. Die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht für die Lippebrücke liegt entsprechend einer Vereinbarung von 1978 beim Kreis Recklinghausen. Im Falle eines Neubaus gilt die Kostenregelung, dass alle anfallenden Bau- und Grunderwerbskosten für die Brückenerneuerung je zur Hälfte von beiden Kreisen zu tragen sind.

Maßnahmen, die über den Brückenneubau hinausgehen, haben die Kreise jeweils auf ihrem eigenen Kreisgebiet zu übernehmen. Dies ist auf dem Coesfelder Kreisgebiet die Verlängerung des Radweges. Die Umsetzung erfolgt über ein separates Los.

Seitens beider Kreise wird versucht, die Maßnahme so schnell wie möglich umzusetzen, aber aufgrund der vielen Abhängigkeiten (z.B. versch. Genehmigungsverfahren) kann nur ein grober Zeitplan vorgeben werden. Aktuell ist die Verkehrsfreigabe für Anfang 2022 anvisiert. Im einzeln sind für die Planung ca. 11 Monate, für die Genehmigung & Ausschreibung ca. 10 Monate und als Bauzeit ca. 12 Monate einzurechnen.

Sobald der Baubeschluss vorliegt, soll kurzfristig mit der Vergabe der Planungsleistungen begonnen werden. Aufgrund des Umfanges (ca. 240.000 €/netto) sind die Ingenieurleistungen europaweit auszuschreiben. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgt dann im nächsten Jahr. Nach derzeitigem Prüfungsstand erfordert die Vergabe der Bauleistungen für den Neubau der Brücke keine EU-weite Ausschreibung. Über den Sachstand wird kontinuierlich berichtet.

Die zu erwartenden Bruttogesamtkosten betragen voraussichtlich 6,2 Mio. €. Diese setzen sich aus dem Brückenneubau, die Verbreiterung der Anrampungen auf beiden Seiten der Brücke, die Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 3-9 HOAI) sowie alle erforderlichen Gutachten (Baugrund, Artenschutz, FFH-Vorprüfung, UVP-Vorprüfung, Gewässerhydraulik, Lärm etc.) zusammen. Mit einer Kostenbeteiligung von 50% beträgt der Anteil für den Kreis 3,1 Mio. €. Für den Radweglückenschluss sind ca. 0,1 Mio. € einzukalkulieren.

Mit der Bezirksregierung sind erste Gespräche über eine mögliche Förderung geführt worden. Eine Zuwendung in Höhe von 70% der Grunderwerbs- und Baukosten wurde in Aussicht gestellt. Die Planungskosten und baubegleitende Ingenieurleistungen werden nicht gefördert bzw. pauschal abgegolten. Den Eigenanteil für den Radweg übernimmt die Stadt Olfen (ca. 30.000 €). Verbleiben ca. 1,1 Mio. €, die als Eigenanteil vom Kreis COE zu tragen sind.

Im Haushalt wurden bislang 0,98 Mio. € veranschlagt. Diese Mittel sind zunächst ausreichend, um die anstehenden Planungsleistungen zu beauftragen. In der Haushaltsaufstellung für das HHJ 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung sollen weitere Mittel (2020 = 0 € / 2021 = 2,0 Mio. €. / 2022 = 0,22 Mio. €) angesetzt werden. Zur Erhöhung der Flexibilität ist zudem geplant, in 2020 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,22 Mio. € zu Lasten der Jahre (2021 / 2022) zu veranschlagen.


 

In Höhe der Kostenanteile erlangen die Kreise RE und COE das wirtschaftliche Eigentum an der Lippebrücke und bilanzieren die Herstellungskosten als Sachanlagevermögen.

 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert
zum
31.12.2018

Abschreibung
jährlich
bisher *1)

außerplanmäßige Abschreibung *2)

Herstellungs-kosten
*3)

Buchwert zur Verkehrsfreigabe
(31.03.2022)

Abschreibung
jährlich neu
*4)

213.057 €

9.263 €

-192.215 €

ca. 3,1 Mio. €

ca. 3,1 Mio. €

ca. 38.750 €

 

*1)   In der Anlagenbuchhaltung war zum 31.12.2018 für die Brücke noch eine Restnutzungsdauer von 23 Jahre verzeichnet.

*2)   Für die Brücke ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, da diese durch einen Neubau vollständig ersetzt wird.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten (Planung, Markierung usw.) Da die Planung und Bauausführung durch den Kreis RE erfolgt, sind keine aktivierten Eigenleistungen zu berücksichtigen.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 80 Jahre (Brücke) abgeschrieben.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

 

 

Anlagen:

 

 

Übersichtskarte