Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Brücke im Zuge der K 9 (Abschnitt 4) über die Lippe zwischen Olfen und Ahsen zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung
Wie berichtet (SV-9-0896 / SV-9-1011 /
SV-9-1154 / SV-9-1317) wurde im April 2018 bei einer Untersuchung der
Lippebrücke ein hohes Sicherheitsrisiko festgestellt. Auf Grund der
Einsturzgefahr musste die Brücke mit sofortiger Wirkung auf unbestimmte Zeit komplett
gesperrt werden. Eine Instandsetzung der Brücke ist nicht möglich.
Zum Jahresende 2018 wurde ein Ing.-Büro mit
der Vorplanung und Prüfung beauftragt, eine möglichst schnelle und
wirtschaftliche Lösung unter Abwägungen der Auswirkungen für Natur, Anlieger
und Verkehrsteilnehmer zu entwickeln. Der Auftrag beinhaltete eine
Kosten-Nutzen-Analyse für ein Behelfsbauwerk als Zwischenlösung sowie den
Ersatzneubau in selber Lage. Die Ergebnisse wurden am 08.04.2019 in der
Stadthalle Datteln der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Präsentation ist als
Anlage beigefügt.
Aufgrund der schlechten Substanz scheidet
die Zwischenlösung mit einer Teilnutzung der vorhandenen Brücke aus. Auch ein
Interimbauwerk als Neubau in seitlicher Lage bietet keinen Vorteil, da die notwendigen
Genehmigungsverfahren umfangreicher und damit zeitintensiver wären als bei
einem Ersatzbauwerk.
Entsprechend der Empfehlung des Ing.-Büros
verständigten sich die Verwaltungsvorstände der Kreise COE und RE, die
Planungen für ein Ersatzbauwerk an selber Stelle in den Abmessungen, die für
zukünftig zu erwartende Verkehre benötigt werden, fortzuführen. Als
Konstruktion ist ein integrales, möglichst stützfreies Bauwerk vorgesehen. Der
Querschnitt der neuen Brücke umfasst zwei Fahrspuren für Kraftfahrzeuge (je
3,25 m) und einen separaten Geh- und Radweg (2,50 m). Die Brücke wird auf
beiden Kreisseiten höhengleich an die vorhandenen Straßenkörper angeschlossen. Die
Anordnung des Geh- und Radweges erfolgt auf der nordwestlichen Seite und wird ca.
270 m auf Coesfelder Kreisgebiet fortgeführt und an dem bereits, bis zur
Zufahrt zum Waldparkplatz, vorhandenen Radweg angeschlossen.
Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme
werden in der Sitzung vorgestellt.
Auf Seiten Recklinghausens ist mit der
Brückenerneuerung auch die „Ortsumgehung Ahsen“ anhängig. Hierfür wäre ein
umfangreiches und zeitintensives Planfeststellungsverfahren notwendig. Um eine
zeitnahe Brückenerneuerung zu gewährleisten, wurden 2 Bauabschnitte gebildet.
Die Umsetzung der „Ortsumgehung“ erfolgt jetzt im Anschluss als 2.
Bauabschnitt.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Lippe bildet die Kreisgrenze zwischen
den Kreisen Coesfeld und Recklinghausen. Die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht
für die Lippebrücke liegt entsprechend einer Vereinbarung von 1978 beim Kreis
Recklinghausen. Im Falle eines Neubaus gilt die Kostenregelung, dass alle
anfallenden Bau- und Grunderwerbskosten für die Brückenerneuerung je zur Hälfte
von beiden Kreisen zu tragen sind.
Maßnahmen, die über den Brückenneubau
hinausgehen, haben die Kreise jeweils auf ihrem eigenen Kreisgebiet zu
übernehmen. Dies ist auf dem Coesfelder Kreisgebiet die Verlängerung des
Radweges. Die Umsetzung erfolgt über ein separates Los.
Seitens beider Kreise wird versucht, die
Maßnahme so schnell wie möglich umzusetzen, aber aufgrund der vielen
Abhängigkeiten (z.B. versch. Genehmigungsverfahren) kann nur ein grober
Zeitplan vorgeben werden. Aktuell ist die Verkehrsfreigabe für Anfang 2022
anvisiert. Im einzeln sind für die Planung ca. 11 Monate, für die Genehmigung
& Ausschreibung ca. 10 Monate und als Bauzeit ca. 12 Monate einzurechnen.
Sobald der Baubeschluss vorliegt, soll
kurzfristig mit der Vergabe der Planungsleistungen begonnen werden. Aufgrund
des Umfanges (ca. 240.000 €/netto) sind die Ingenieurleistungen europaweit
auszuschreiben. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgt dann im
nächsten Jahr. Nach derzeitigem Prüfungsstand erfordert die Vergabe der
Bauleistungen für den Neubau der Brücke keine EU-weite Ausschreibung. Über den
Sachstand wird kontinuierlich berichtet.
Die zu erwartenden Bruttogesamtkosten
betragen voraussichtlich 6,2 Mio. €. Diese setzen sich aus dem Brückenneubau,
die Verbreiterung der Anrampungen auf beiden Seiten der Brücke, die
Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 3-9 HOAI) sowie alle erforderlichen
Gutachten (Baugrund, Artenschutz, FFH-Vorprüfung, UVP-Vorprüfung,
Gewässerhydraulik, Lärm etc.) zusammen. Mit einer Kostenbeteiligung von 50%
beträgt der Anteil für den Kreis 3,1 Mio. €. Für den Radweglückenschluss sind
ca. 0,1 Mio. € einzukalkulieren.
Mit der Bezirksregierung sind erste
Gespräche über eine mögliche Förderung geführt worden. Eine Zuwendung in Höhe
von 70% der Grunderwerbs- und Baukosten wurde in Aussicht gestellt. Die
Planungskosten und baubegleitende Ingenieurleistungen werden nicht gefördert
bzw. pauschal abgegolten. Den Eigenanteil für den Radweg übernimmt die Stadt
Olfen (ca. 30.000 €). Verbleiben ca. 1,1 Mio. €, die als Eigenanteil vom Kreis
COE zu tragen sind.
Im Haushalt wurden bislang 0,98 Mio. €
veranschlagt. Diese Mittel sind zunächst ausreichend, um die anstehenden
Planungsleistungen zu beauftragen. In der Haushaltsaufstellung für das HHJ 2020
und der mittelfristigen Finanzplanung sollen weitere Mittel (2020 = 0 € / 2021
= 2,0 Mio. €. / 2022 = 0,22 Mio. €) angesetzt werden. Zur Erhöhung der
Flexibilität ist zudem geplant, in 2020 eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,22 Mio. € zu Lasten der Jahre (2021 /
2022) zu veranschlagen.
In Höhe der Kostenanteile erlangen die Kreise RE
und COE das wirtschaftliche Eigentum an der Lippebrücke und bilanzieren die
Herstellungskosten als Sachanlagevermögen.
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche
Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert |
Abschreibung |
außerplanmäßige
Abschreibung *2) |
Herstellungs-kosten
|
Buchwert zur
Verkehrsfreigabe |
Abschreibung |
213.057 € |
9.263 € |
-192.215 € |
ca. 3,1 Mio. € |
ca. 3,1 Mio. € |
ca. 38.750 € |
*1) In der Anlagenbuchhaltung war zum 31.12.2018
für die Brücke noch eine Restnutzungsdauer von 23 Jahre verzeichnet.
*2) Für die Brücke ist eine außerplanmäßige
Abschreibung vorzunehmen, da diese durch einen Neubau vollständig ersetzt wird.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten (Planung, Markierung usw.) Da die
Planung und Bauausführung durch den Kreis RE erfolgt, sind keine aktivierten
Eigenleistungen zu berücksichtigen.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 80 Jahre
(Brücke) abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der
Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach
Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte