Betreff
Investive Förderungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Vorlage
SV-9-1479
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

keiner

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

In der Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen und dem Minister für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2019 über Eckpunkte für eine Reform zum Kinderbildungsgesetz wurde garantiert, dass jeder notwendige Betreuungsplatz beim Ausbau der Kindertagesbetreuung im Rahmen der Förderrichtlinien gefördert wird.

 

II.  Lösung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt daher neben dem Förderprogramm des Bundes im Haushaltsjahr 2019 im Rahmen des neuen Landesinvestitionsprogrammes „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“ 94,1 Mio. €uro für den investiven Platzausbau für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung. Darüber hinaus werden weitere 30. Mio. Euro aus nicht benötigten Mitteln des Haushaltsjahres 2018 für die Investitionsförderung eingesetzt. Wie auch beim vorherigen Bundesprogramm können bis zu 25 % der insgesamt bereitgestellten Landesmittel für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden.

 

Angesichts der Platzausbaugarantie werden die Fördermittel nicht mehr budgetiert, so dass es keine Jugendamtsbudgets mehr gibt. Somit können auch wieder Umbau-, Neubau- sowie Erhaltungsmaßnahmen gefördert werden.

 

Vorliegende Förderanträge, die bislang aufgrund der Überschreitung des Jugendamtsbudgets nicht bewilligt werden konnten, können nun im Rahmen der Verteilung von Restmitteln aus dem Bundesprogramm 2017-2020 bzw. aus dem neuen Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025 gefördert werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

 

Für Baumaßnahmen ist bezüglich der Planung und Konstruktion eine Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprüfung sowie eine Bestätigung der Angemessenheit der Kosten erforderlich. Diese Prüfungen können aufgrund fehlender baufachlicher Kenntnisse nicht durch die Mitarbeiter des Jugendamtes durchgeführt werden. Hier erfolgt derzeit eine Abstimmung mit den Fachabteilungen innerhalb des Hauses.

 

Bisher wurden insgesamt 33 Förderanträge (davon 6 Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen) beim Landesjugendamt eingereicht. Hiervon wurden bereits 15 Maßnahmen durch das Landesjugendamt bewilligt. Die weiteren Anträge werden derzeit durch das Landesjugendamt weiter geprüft und bearbeitet.

Aktuell laufen mit den Trägern Abstimmungsgespräche bezüglich weiterer Förderanträge für neue Maßnahmen.

 

Nach Auskunft des Landesjugendamtes sind die zur Verfügung stehen Fördermittel für 2019 fast verbraucht, so dass für die noch offenen Maßnahmen erst im nächsten Jahr Mittel zur Verfügung stehen.

 

III. Alternativen

keine


 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Bei den Ü3-Fördermitteln handelt es sich um „durchlaufende Posten“, d.h. um Mittel, die vom Landesjugendamt an das Kreisjugendamt und weiter an die Antragsteller gegeben werden.

Wegen der Zweckbindung ist jedoch eine Berücksichtigung in der Bilanz des Kreises Coesfeld erforderlich. Letztlich ist die Förderung selbst für den Haushalt des Kreises Coesfeld aber ergebnisneutral, da Aufwand und Ertrag gleich sind.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung