Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld:
hier: Plus-Jobs und Landesprogramm "JobPlus"
Vorlage
SV-7-0202
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

 

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Im Rahmen solcher zusätzlicher, im öffentlichen Interesse liegender Arbeitsgelegenheiten, die keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechtes begründen, soll dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für den Mehraufwand gewährt werden. Die Bezeichnung dieser Arbeitsgelegenheiten im Kreis Coesfeld lautet „Plus-Jobs“.

 

Ziel dieser „Plus-Jobs“ ist u.a. die Vorbereitung auf eine dauerhafte Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie Überbrückung bis zur Teilnahme an einem anderen Maßnahme- oder Beratungsangebot.

 

Die Zuständigkeit für die Plus-Jobs liegt gemäß der Satzung des Kreises Coesfeld  über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vom 15.12.2005 bei den elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die Umsetzung erfolgt gemäß den gemeinsam mit den Städten und Gemeinden vereinbarten Verfahrensgrundsätzen über die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten „Plus-Jobs“ nach § 16 Abs. 3 SGB II, die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt sind.

 

Der aktuelle Stand der Umsetzung der „Plus-Jobs“ in den Städten und Gemeinden wird im Rahmen der Ausschusssitzung mündlich vorgestellt.

 

In Ergänzung der kommunalen „Plus-Jobs“ hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 22.04.2005 das Arbeitsmarktprogramm „JobPLUS“ gestartet (s. Anlage 2).

 

Dieses Landesprogramm „JobPLUS“ ermöglicht dem Kreis Coesfeld unter Inanspruchnahme von Finanzmitteln des Europäischen Sozialfonds in Höhe von ca. 510.000 €, im Laufe von zwölf Monaten insgesamt 196 Personen nach Abschluss eines mindestens dreimonatigen „Plus-Jobs“ eine sechsmonatige kombinierte Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme anbieten zu können.

 

Die Durchführung dieser Maßnahme mit einem Qualifizierungsumfang von bis zu 480 Stunden je Teilnehmer/in erfolgt kostenneutral für den Kreis Coesfeld. Es werden weder kommunale Mittel noch SGB II - Mittel zur beruflichen Eingliederung in Anspruch genommen. Der Kreis Coesfeld sichert lediglich die Fortgewährung der SGB II Leistungen während der Teilnahme der SGB II - Berechtigten zu und übernimmt, soweit erforderlich, die notwendigen Fahrtkosten.

 

Die Umsetzung dieses Programms erfolgt entsprechend der Beratung in der zweiten Arbeitsmarktkonferenz vom 19.05.2005 durch einen vom Kreis Coesfeld beauftragten Trägerverbund. Dieser hat mindestes zwei zentrale Standorte im Kreis Coesfeld vorzuhalten. Die zwölfmonatige Maßnahme (zwei Teilnehmerdurchläufe von sechs Monaten) ermöglicht insgesamt 196 Personen eine Maßnahmeteilnahme. Für die Begleitung und Vermittlung sind insgesamt drei Job-Coach-Vollzeitstellen vorgesehen.

 

Die Maßnahme „JobPLUS“ ergänzt das bisherige Maßnahmekonzept des Kreises Coesfeld zur Umsetzung der Grundsicherung für arbeitsuchende SGB II - Leistungsberechtigte. Die Umsetzung kann in Abhängigkeit vom Antrags- und Bewilligungsverfahren voraussichtlich zum 01.07.2005 erfolgen.

 

III. Alternativen

 

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Ausführung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes bzw. bzgl. des Landesprogramms „JobPlus“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.

 

 

Anlagen:

 

·                     Verfahrensgrundsätzen über die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten „Plus-Jobs“ nach § 16 Abs. 3 SGB II (Anlage 1)

·                     Unterlagen zum Landesprogramm „JobPLUS“ (Anlage 2)