Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Für die Benutzung des
Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger
entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76
Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend
festzusetzen. Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2019. Es ist
festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2020 entstehenden
Aufwand entsprechen. Eine Beteiligung der Kostenträger erfolgte bereits mit
Schreiben vom 18.07.2019.
II. Lösung
Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2019
über das hochgerechnete Betriebsergebnis 2019 zum Kalkulationsjahr 2020 stellt
sich nach Gesamtsummen der Kosten wie folgt dar:
|
Kalkulation 2019 |
Prognose BE 2019 |
Kalkulation
2020 |
Personalkosten |
13.238.974
€ |
12.864.199
€ |
15.642.141
€ |
Kalkulatorische Kosten |
1.378.142
€ |
1.293.000
€ |
2.155.197
€ |
Sachkosten Vertragspartner |
2.202.529
€ |
2.127.245
€ |
2.370.980
€ |
Sachkosten Kreis Coesfeld |
3.067.502
€ |
2.851.319
€ |
3.287.634
€ |
Summen: |
19.887.147
€ |
19.135.763
€ |
23.455.952
€ |
1. Erläuterungen zur
Hochrechnung 2019
Für das Jahr 2019 zeichnet sich ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von etwa 150.000 € ab (Anlage 1). Dieser Betrag setzt sich aus einem Fehlbetrag von etwa 600.000 € aus zu geringen Gebühreneinnahmen sowie Einsparungen in Höhe von etwa 750.000 € zusammen.
a. Aufwendungen
Von den 750.000 € entfallen etwa 375.000 € auf Personalkosten.
Die Kosten für das einkalkulierte rettungsdienstliche Personal sind nicht in voller Höhe angefallen, da noch nicht alle im Bedarfsplan vorgesehenen Stellen besetzt werden konnten. Der dadurch bedingte Minderaufwand beträgt etwa 800.000 €. Demgegenüber stehen nicht einkalkulierte Mehrkosten in Höhe von etwa 425.000 €. Diese Kosten sind insbesondere durch die im Rettungsdienstbedarfsplan vorgesehenen Neueinstellungen von Beamten in der Leitstelle und den damit einhergehenden Pensions- und Beihilferückstellungen im ersten Jahr verbunden.
Weitere 375.000 € entfallen auf die Sachkosten.
Ein wesentlicher Teil der Minderausgaben liegt im Bereich der Notarztgestellung. Für die Ausweitung des Notarztstandortes Nottuln wurde ein Betrag von 250.000 € einkalkuliert. Da der 24-stündige Betrieb entgegen der Kalkulation erst zum 01.07.2019 gestartet ist, wurden etwa 100.000 € eingespart.
An den Tagen bzw. zu den Zeiten, an denen das NEF in Nottuln nicht besetzt war, stellt die Stadt Münster aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2005 ein NEF. Für die Anpassung dieser Vereinbarung wurden 90.000 € einkalkuliert. Die hierzu geführten Gespräche kamen zu dem Ergebnis, dass eine Vertragsanpassung in 2019 nicht erfolgen soll. Vielmehr wird der Vertrag zum 31.12.2019 in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben (vgl. hierzu die SV-9-1515). Die Stadt Münster rechnet die ab dem 01.07.2019 für den Kreis gefahrenen Notarzteinsätze direkt mit der Krankenkasse ab. Diese Einnahmen werden mit der im Vertrag vereinbarten Vergütung für das zweite Halbjahr (35.000 €) verrechnet und sind somit nicht mehr an die Stadt Münster zu zahlen. Insgesamt fallen daher zusammen mit den 90.000 € nochmals etwa 125.000 € weniger Kosten an als kalkuliert.
Da nicht alle geplanten Investitionen bis zum 30.06.2019 umgesetzt werden konnten, ergibt sich hinsichtlich der kalkulatorischen Kosten und Verzinsung ein geringerer Aufwand gegenüber der Kalkulation in Höhe von 125.000 €.
Weitere Minderausgaben ergeben sich aus verschiedenen Einzelpositionen. Wesentlichen Minderausgaben in Höhe von etwa 159.000 € aufgrund geringerer Fahrzeugkosten (Treibstoff, Instandhaltung und sonstige), nicht durchgeführten Fortbildungen und geringeren Kosten bei den Stellenausschreibungen stehen Mehrausgaben in Höhe von etwa 122.000 € aufgrund höherer Wäschekosten und Material- und Ausrüstungskosten für die Spitzenabdeckung gegenüber.
b. Erträge
Die erwarteten Gebühreneinnahmen 2019 wurden auf Grundlage der hochgerechneten Einsatzzahlen 2018 kalkuliert. Die abgerechneten Einsätze von Januar bis April 2019 liegen unter dem für 2019 kalkulierten Wert. Unter Berücksichtigung der tatsächlich gefahrenen Einsätze gleichen sich die Einsatzzahlen in den Folgemonaten (Mai – August) dem Vorjahreswert wieder an. Ausgehend davon, dass die Einsatzzahlen im zweiten Halbjahr 2019 weiterhin stabil bleiben, ergibt sich aufgrund der geringeren Einsätze (Jan. – April) ein Defizit in Höhe von etwa 600.000 €.
2. Gebührenkalkulation 2020
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020
ist als Anlage 2 beigefügt. In dieser sind die voraussichtlichen Kosten für den
Kalkulationszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020 zusammengestellt.
a. Personalkosten
Gegenüber dem laufenden Jahr wurden für 2020
für den Personalaufwand Mehrkosten in Höhe von etwa 2,778 Mio. € kalkuliert.
Im Gegensatz zur Hochrechnung 2019 wird für
2020 erwartet, dass die vorhandenen Stellen tatsächlich mit ausreichendem
Personal besetzt werden können. Gegenüber dem hochgerechneten Ergebnis 2019
bedeutet das für 2020 Mehrkosten in Höhe von 800.000 €. Darüber hinaus ergeben
sich Mehrkosten aus einer tariflichen Lohnsteigerung in Höhe von etwa 200.000
€.
Die wesentlichen Mehrkosten ergeben sich
allerdings aus der weiteren und nunmehr vollständig einkalkulierten Umsetzung
des Rettungsdienstbedarfsplans.
Für 2019 wurde in einer ersten Phase der
Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans zusätzliches Personal für die
vorhandenen Fahrzeuge, die Leitstelle sowie die im Rettungsdienstbedarfsplan
vorgesehenen Funktionsstellen und Wachleiter einkalkuliert. Da dieses Personal
erst im Laufe des Jahres sukzessive eingestellt werden konnte, wurden diese
Personalkosten für 2019 nur anteilig kalkuliert. Da diese Kosten nunmehr für
2020 ganzjährig kalkuliert werden müssen, ergibt sich gegenüber der
Hochrechnung 2019 ein Mehraufwand in Höhe von etwa 600.000 €.
Mit Inbetriebnahme vier weiterer RTWs Ende
2019 / Anfang 2020 beginnt die zweite Phase der Umsetzung des
Rettungsdienstbedarfsplans. Die Personalkosten für etwa 20 neue Mitarbeiter (18
Einsatzkräfte, Controller und SB RettD bei der Stadt Dülmen) betragen etwa
1.200.000 €, die im Vergleich zur Hochrechnung 2019 zusätzliche Kosten
darstellen.
b. Sach-
und kalkulatorische Kosten
Hinsichtlich der Sach- und kalkulatorischen Kosten
wird für 2020 mit einem Mehraufwand in Höhe von etwa 1,54 Mio. € gegenüber dem
Vorjahr kalkuliert.
aa.
Sachkosten
Gegenüber der Hochrechnung 2019 ergibt sich
hinsichtlich der Sachkosten ein Mehraufwand in Höhe von etwa 680.000 €.
Dieser setzt sich im Wesentlichen aus der
Ausweitung des Notarztstandortes Nottuln sowie einem Ausbildungsbudget, welches
ab 2020 unter Sachkosten und nicht mehr unter Personalkosten kalkuliert wird,
zusammen.
Weitere Mehrkosten ergeben sich hinsichtlich
der Fahrzeugkosten (Treibstoffe, Ausstattung) sowie des Verbrauchsmaterials
aufgrund einer größeren Anzahl an Rettungsmitteln.
bb.
kalkulatorische Kosten
Der Mehraufwand hinsichtlich der
kalkulatorischen Kosten in Höhe von etwa 860.000 € gegenüber der Hochrechnung
2019 ergibt sich im Wesentlichen aus der weiteren Umsetzung des
Rettungsdienstbedarfsplans. Hierzu zählen insbesondere Kosten für sieben neue
RTW inkl. medizinischer Ausstattung (davon 3 Reserve), ein (Reserve-) NEF sowie
Kosten für die Errichtung der Rettungswache Ascheberg.
Neben den durch die Umsetzung des
Rettungsdienstbedarfsplans entstehenden Kosten sind in den obigen 860.000
weitere 240.000 € enthalten, die aufgrund des vorgesehenen Modellwechsels der
Defibrillatoren LP15 auf das Modell C3 anfallen.
Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über-
und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren
auszugleichen. Per 31.12.2018 besteht eine Unterdeckung in Höhe von -1.217.699,10
€. Für 2020 ist davon ein Betrag in Höhe von 500.000 € zum Ausgleich gem. § 6
II KAG einkalkuliert. Die Differenz in Höhe von -717.699,10 € zuzüglich der
erwarteten Überdeckung 2019 in Höhe von 150.000 €, insgesamt -567.699,10 €, ist
somit in den Folgejahren auszugleichen.
Jahr |
Überdeckung |
Unterdeckung |
Saldo |
Zum Aus-gleich
kalkuliert (Jahr) |
noch auszugleichen |
2014 |
41.541,38 € |
- € |
- 167.882,35 € |
120.000 € |
- 47.882,35 € |
(2015) |
|||||
2015 |
763.765,78 € |
- € |
715.883,43 € |
- € |
715.883,43 € |
(2016) |
|||||
2016 |
669.616,69 € |
- € |
1.385.500,12 € |
- 600.000 € (2017) |
785.500,12 € |
2017 |
- € |
- 1.747.317,36 € |
- 961.817,24 € |
- € |
- 961.817,24 € |
(2018) |
|||||
2018 |
|
-755.882,11 € |
-1.717.699,35 € |
500.000 € (2019) |
-1.217.699,10 € |
|
|
|
|
|
|
2019 Hochrechnung |
150.000 € |
|
-1.067.699,10 € |
500.000 € (2020) |
-567.699,10 € |
Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen
Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den
vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die
wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt, eine weitergehende Aufstellung
ist als Anlage 5 beigefügt:
|
Notarzt |
RTW |
KTW |
Grundgebühr aktuell |
961,00 € |
709,00 € |
291,00 € |
Grundgebühr ab 2020 |
1.046,00 € |
913,00 € |
237,00 € |
Veränderung |
+ 85,00 € |
+ 204,00 € |
- 54,00 € |
Veränderung prozentual |
+ 8,8 % |
+ 28,8 % |
- 18,6 % |
Ausweislich der Anlage 5 hat sich die Wartezeitgebühr von bislang 31,50
€ auf 66 € erhöht. Durch die Umsetzung des neuen Bedarfsplans werden zukünftig
KTW Fahrten auch durch eigens dafür vorgesehene RTW durchgeführt. Dadurch haben
sich die wöchentlichen Vorhaltezeiten der KTW von 302 Stunden auf 122 Stunden
reduziert. Da die KTW Kosten durch die oben beschriebenen erhöhten Personalkosten,
die anteilig auch der Kostenstelle KTW zuzuordnen sind, nicht im gleichen
Verhältnis gesunken sind wie die Vorhaltezeiten, hat sich die Wartezeitgebühr
entsprechend erhöht.
Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Obwohl die Einsatzzahlen der Notärzte in den letzten beiden Jahren leicht rückläufig waren, wird für 2020 aufgrund der Ausweitung des Notarztstandortes Nottuln mit einer Steigerung der Einsatzzahlen gerechnet. In Absprache mit den Kostenträgern wurden für die RTW- und KTW-Einsätze die Zahlen aus 2018 mit einer durchschnittlichen Steigerungsrate der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt.
In dem als Anlage 3 beigefügten
Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.
Den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 18.07.2019
gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen
zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Die Kalkulation wurde mit den
Vertretern der Krankenkassen am 17.09.2019 erörtert. Geringfügige Anmerkungen
seitens der Krankenkassen wurden in die Kalkulation eingearbeitet und diesen
erneut am 25.09.2019 zur Stellungnahme übersandt. Zu den Stellungnahmen wird in
der Ausschusssitzung mündlich berichtet.
III. Alternativen
Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für das Ergebnis des Kreishaushaltes keine Konsequenzen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Anlagen:
Anlage 1
Rettungsdienst 2019 Hochrechnung
Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung
2020
Anlage 3
Gebührensatzung Rettungsdienst 2020
Anlage 4 Einsatzzahlen 2006 – 2020
Anlage 5 Gebühren - Vorjahresvergleich