Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2020/21
Vorlage
SV-9-1523
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2020/21 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der politischen Begleitung der Kindergar-tenbedarfsplanung 2020/21 beauftragt.

Begründung:

 

I. Problem – II. Lösung

 

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020/21 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz – KiBiz – bis zum 15.03.2020 abgeschlossen sein. Der Kindergartenbedarfsplan 2020/21 bildet dann die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2020/21. Die konkrete Kindergartenbedarfsplanung 2020/21 hat im August 2019 bereits mit der Abfrage der Belegungsstrukturen und der Nachfragedaten für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2019/20 begonnen. Deren Auswertung ist zusammengefasst als Anlage beigefügt.

 

Zwischen Juni und September 2019 fanden in den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich Abstimmungsgespräche mit den Kommunalverwaltungen bezüglich der voraussichtlichen Bedarfsentwicklung in den kommenden Kindergartenjahren statt. In diesem Rahmen wurde mit den Städten und Gemeinden der derzeitige Ausbaustand in den Kindertages-einrichtungen und etwaige Ausbaubedarfe in der kurz- und mittelfristigen Zukunft diskutiert. Anschließend fanden im September und Oktober 2019 die Trägergespräche mit den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen statt, in denen die Ausgangslage der Kindergartenbedarfsplanung mit der Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu betreuenden Kinder und dem sich daraus ergebenden Platzbedarf vorgestellt wurde. Bei der Abschätzung des Platzbedarfs wird auf die Anmeldequoten aus dem Anmeldeverfahren zum Kindergartenjahr 2019/20 zuzüglich einer Nachfragesteigerung bei den 1- und 2-Jährigen Kindern um 2 Prozentpunkte zurückgegriffen. Erstmalig wurden dabei auch Bedarfe für Kinder, die erst im Laufe des Kindergartenjahres 2020/21 den Rechtsanspruch erwerben (unter 1-jährige am 01.08.2020) auf Basis der Anmeldequoten aus dem Vorjahr berücksichtigt. Kreisjugendamts-weit lag die Anmeldequote für unter 1-jährige zuletzt bei ca. 5 %.

 

Der anhaltend hohe Bedarf an Kindergartenplätzen führt dazu, dass nicht mehr von vorübergehenden Nachfragespitzen gesprochen werden kann, die durch Überbelegungskapazitäten gedeckt werden können, sondern einen weiteren Platzausbau erfordern.

 

Geburten

Die Geburtenzahlen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld (Kreis Coesfeld ohne Coesfeld und Dülmen) sind in den letzten Jahren gestiegen. Lagen die Geburtenzahlen 2012 und 2013 noch bei etwa 1.000 pro Jahr stieg diese Anzahl bis in die Jahre 2016 und 2017 auf über 1.200 Geburten pro Jahr und erreichte im Jahr 2018 mit 1.339 Geburten den höchsten Wert seit mehr als 10 Jahren. Die Daten stammen aus der Landesdatenbank NRW. Für das Jahr 2019 wird, basierend auf Hochrechnungen auf Grundlage der IST-Daten der Einwohnermeldeämter vom 31.07.2019, mit etwa 1.250 Geburten gerechnet.

 

 

Zuwanderung

Der Kreis Coesfeld weist seit einigen Jahren deutliche Zuwanderungsgewinne im Bereich der 0 bis unter 6-jährigen Kinder aus. Die Wanderungsgewinne sind von 114 Kindern im Jahr 2010 auf 218 Kinder im Jahr 2017 gestiegen. Bedingt durch die Flüchtlingssituation lag die Anzahl der zugewanderten Kinder im Jahr 2015 mit 343 Kindern deutlich über diesen Werten. Die Daten stammen aus der Landesdatenbank NRW. Die Daten für das Jahr 2018 liegen aufgrund datenschutzrechtlicher Prüfungen beim IT.NRW aktuell noch nicht vor.

 

Kinder mit Fluchthintergrund in den Kindertageseinrichtungen

In den Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes wurden im September 2019 insgesamt 5.770 Kinder betreut. Davon hatten 266 Kinder einen Fluchthintergrund. Das entspricht einer Quote von 4,6%. Ein großer Teil der in den Einrichtungen betreuten Kinder stammt aus Syrien (31,2%), dem Irak (16,9%) und Afghanistan (9,8%). Die Daten stammen aus KiBiz.web, dem Melde- und Abrechnungsportal des Landesjugendamtes. Das KiBiz sieht keine gesonderten Zuschüsse für die Förderung der Kinder mit Fluchthintergrund vor.

 

Nachfrageverhalten

Der Kreis Coesfeld weist auch weiterhin Spitzenwerte bei der Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen in NRW aus. Im Vergleich zum Vorjahr lag die U3-Quote der verbindlichen Anmeldungen für 2019/20 aus der Septembermeldung der Kindertageseinrichtungen mit ca. 44,59% leicht unterhalb des Vorjahreswertes (45,66 %). Der Bedarf an Kindertagesbetreuung im Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld ist jedoch weiterhin sehr hoch und wird sicherlich auch noch weiter ansteigen. Dabei ist davon auszugehen, dass mittelfristig der 2. Geburtstag der regelmäßige Einstieg in die Kindertagesbetreuung werden wird. Insbesondere zeichnet sich ab, dass die Betreuungsquote bei den einjährigen Kindern noch deutlich ansteigen wird, was gravierende Auswirkungen auf das benötigte Platzangebot in den Kindertageseinrichtungen haben wird, da diese nur in dem Gruppentyp II mit nur zehn Betreuungsplätzen, gleichzeitig aber dem höchsten Platzbedarf betreut werden können.

 

Das IT.NRW erhebt jährlich die Betreuungsquote für unter 3-jährige zum Stichtag 1. März in den Kreisen und kreisfreien Städten. Betrachtet wird der prozentuale Anteil der unter 3-jährigen Kinder in Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtung und/oder Kindertagespflege) an allen Kindern entsprechenden Alters zum 1. März des jeweiligen Jahres. Der Kreis Coesfeld (Kreisjugendamt Coesfeld zzgl. Stadtjugendämter Coesfeld und Dülmen) belegt mit 39,3 Prozent im Jahr 2019 landesweit den höchsten Wert. Das entspricht einer Steigerung von 2 Prozent. Der Wert liegt gut 11 Prozentpunkte über dem landesweiten Durchschnitt von 28,2 Prozent. In der Stadt Münster, die bis zum Jahr 2016 noch den landesweit höchsten Wert auswies, liegt die Quote im Jahr 2019 mit 36,1 Prozent (Vorjahr: 35,8) unterhalb des Wertes des Kreises Coesfeld. Der Nachbarkreis Borken liegt bei 32,3 Prozent (Vorjahr: 31,5) im Jahr 2019. Die anderen Münsterlandkreise liegen bei 30,3 Prozent (Kreis Warendorf, Vorjahr: 30,3) und 36,3 Prozent (Kreis Steinfurt, Vorjahr: 32,9).

 

*) Zahl der unter 3-jährigen Kinder in einer Kindertageseinrichtung (Tageseinrichtungen und / oder Kindertagespflege) je 100 Kinder entsprechenden Alters, Datenquelle: IT.NRW, Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistik; Fortschreibung des Bevölkerungstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011, jeweils zum Stand 31.12. eines Vorjahres

 

Verfahren

Basierend auf den o.g. Daten wurden mit den Trägern und den Leitungen der Kindertageseinrichtungen Belegungsmöglichkeiten für ihre jeweiligen Einrichtungen besprochen.

 

Dabei wurden folgende Grundvorgaben beachtet:

1.    Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres ist zu erfüllen.

2.    Die mit Investitionskosten geförderten U3-Plätze müssen aufgrund der Zweckbindung der Fördermittel weiterhin angeboten werden.

3.    Kinder, die bereits die Einrichtung besuchen, sollen auch im Kindergartenjahr 2020/21 einen Platz in der Einrichtung erhalten.

4.    Soweit es möglich ist, sollen Überbelegungen von Gruppen vermieden werden.

 

Nach Durchführung der Anmeldewochen, welche voraussichtlich - wie im letzten Jahr - größtenteils wieder im November stattfinden werden, werden die Ergebnisse auszuwerten und die Planung zu konkretisieren und anzupassen sein. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird das Ergebnis erneut mit den Trägern und Einrichtungen in weiteren Trägergesprächen im Januar 2020 abgeglichen werden.

 

Das sich daraus ergebende Ergebnis fließt in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2020/21 ein, der Anfang 2020 in die politischen Beratungen einzubringen sein wird. Derzeit ist geplant, den Kindergartenbedarfsplan 2020/21 im März 2019 dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen, damit rechtzeitig der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2020/21 beim Land NRW gestellt werden kann.

 

Für den Fall, dass es in Teilen des Zuständigkeitsgebietes des Kreisjugendamtes im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2020/21 zu umfassender zu diskutierenden Planungsergebnissen kommen sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2020/21 zu beauftragen. Sitzungen des Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.

 

III. Alternativen

Keine

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2020 eingeplant worden. Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach abgeschlossener Bedarfsplanung 2020/21 möglich.

 

Methodische Erläuterung zur Haushaltsansatzbildung

Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen muss für die Landesförderung der Zuschussantrag bis zum 15.03. des Jahres für das im August desselben Jahres startende Kindergartenjahr beim Landesjugendamt gestellt werden. Dabei werden die Kindpauschalen für das gesamte Kindergartenjahr im Antrag berücksichtigt. Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass ein Teil der zum 15.03. beantragten Zusatzgruppen nicht direkt zum 01.08. sondern erst einige Wochen bzw. Monate später oder sogar - aufgrund Rücknahmen von Anmeldungen wegen Nichterfüllung des Wunschkindergartens – gar nicht in Betrieb gegangen sind. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 erfolgte hierzu eine defensive Planung auf Grundlage des Leistungsbescheides für das vorherige Kindergartenjahr (2019/20) ohne Berücksichtigung von Quotensteigerungen und Wanderungsgewinnen zum 01.08.2020.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig. Der Kreistag hat diese Aufgabe mit seiner Entscheidung zu SV-8-1011 auch noch einmal formell auf den Jugendhilfeausschuss delegiert.

 

Anlagen:

 

Auswertung der verbindlichen Anmeldungen 2019/20

Anlagen:

 

Auswertung der verbindlichen Anmeldungen 2019/20